Fässler Daniel · Ständerat · 2022-05-31
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-31
Wortprotokoll
Die heutigen Bestimmungen der Bundesverfassung zum Bundesrat sind kurz und bündig formuliert. Artikel 174 lautet: "Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes." In Artikel 175 Absatz 1 heisst es zur Grösse des Gremiums: "Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern." Dies möchte Frau Nationalrätin Nadine Masshardt geändert haben. Nach ihrem Willen soll der Bundesrat neu aus neun Mitgliedern bestehen. Die Initiantin möchte damit gemäss der Begründung der parlamentarischen Initiative erreichen, dass bei der Wahl des Bundesrates die politischen Kräfte, die Geschlechter sowie die Landesgegenden und Sprachregionen besser berücksichtigt werden können. Ihrer Auffassung nach würden damit die Konkordanz und der Zusammenhalt in unserem Land gestärkt.
Die Initiantin schlägt vor, in diesem Zusammenhang auch die Rolle des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin zu prüfen. Ihrer Meinung nach könnte zum Beispiel eine Verlängerung des Präsidialjahres auf zwei Jahre geprüft werden.
Die Frage, über wie viele Mitglieder der Bundesrat verfügen soll, wird heute nicht zum ersten Mal diskutiert. Ich erinnere zum Beispiel an die parlamentarische Initiative 13.443 der nationalrätlichen SPK. Dieser Initiative hatte die SPK unseres Rates bei der Vorprüfung noch zugestimmt. Nachdem dann eine Vorlage ausgearbeitet worden war, entschied der Nationalrat in der Herbstsession 2016 jedoch, nicht darauf einzutreten. Damit war das Geschäft erledigt. So weit der kurze Blick zurück.
Der parlamentarischen Initiative Masshardt gab die SPK-N im Rahmen der Vorprüfung mit 14 zu 9 Stimmen Folge. Unsere Kommission beschloss an ihrer Sitzung vom 24. Juni 2021, der Initiative keine Folge zu geben. Der Entscheid fiel mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Nationalrat stützte in der Folge am 29. November des letzten Jahres die Haltung seiner Kommission und gab der Initiative mit 102 zu 79 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge. Gemäss Parlamentsgesetz hat nun unser Rat über das Schicksal der parlamentarischen Initiative zu entscheiden. Unsere Kommission hatte sich daher am 7. April 2022 nochmals mit der Initiative zu befassen, und sie tat dies durchaus ernsthaft. Die Mehrheit beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung -, der Initiative keine Folge zu geben. Eine von Kollege Jositsch angeführte Minderheit beantragt Ihnen demgegenüber, der Initiative Folge zu geben. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor. Darin sind auch die Überlegungen der Minderheit zusammengefasst. Kollege Jositsch wird diese nachher sicher noch detaillierter darlegen.
Gemäss Bundesverfassung hat die Bundesversammlung bei der Wahl des Bundesrates darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und die Sprachregionen angemessen vertreten sind. Weitere Wahlkriterien wie Geschlecht oder Parteizugehörigkeit sieht die Verfassung nicht vor. Es lässt sich nun nicht bestreiten, dass mit einer Vergrösserung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder die Möglichkeit geschaffen würde, die verschiedenen Landesgegenden und Sprachregionen besser zu berücksichtigen. Auch bei den im Parlament vertretenen Parteien wäre eine breitere Repräsentanz möglich.
Ob all dies auch erfolgen würde, bliebe aber dem Parlament vorbehalten. Denn es ist weiterhin die Vereinigte Bundesversammlung, die zu entscheiden hat, ob am Konkordanzsystem festgehalten werden soll und, falls ja, wie bei der Aufteilung der Bundesratssitze den wichtigsten Parteien, den Landesgegenden und den Sprachregionen Rechnung getragen werden soll. Der Bundesrat ist, und das scheint mir noch wichtig zu sein, anders als der Nationalrat kein Repräsentanzorgan, das nach vorgegebenen Regeln zusammengesetzt wird. Ob sich die Qualität des Bundesrates verbessern würde, wenn das Gremium von sieben auf neun Mitglieder aufgestockt würde, ist nochmals eine andere Frage. Darüber hat die Kommission keine Diskussion geführt.
Trotz diesen grundsätzlichen Überlegungen hat sich die Kommission ernsthaft die Frage gestellt, ob eine Vergrösserung des Bundesratsgremiums angezeigt sei und mit welchen Vor- oder Nachteilen sie verbunden wäre. Sie stellte dabei fest, dass der Bundesrat vor immer grösseren Herausforderungen steht, unter anderem aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtungen. Das betrifft einerseits die Funktion als Vorsteherin oder als Vorsteher eines Departements und damit die Funktion als oberste vollziehende Behörde. Andererseits muss der Bundesrat in seiner Funktion als oberste leitende Behörde vor allem strategische Entscheide fällen.
Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass die strategische Führung mit einer Vergrösserung nicht gestärkt würde, im Gegenteil: Anders als in anderen Staaten obliegt die oberste Leitung bei uns nicht einer einzigen Person, z. B. [PAGE 307] einem Premierminister, sondern dem Bundesrat als Kollegialorgan. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit würde diese Kollegialbehörde mit einer Aufstockung geschwächt, die Entscheidfindung erschwert. Der Bundesrat würde noch stärker zu einem Gremium von Departementsvorstehern.
In der Kommission wurde daher sogar die Frage aufgeworfen, ob der Bundesrat zur Verbesserung der Effizienz und der strategischen Arbeit nicht eher verkleinert werden müsste. Auf Kantonsebene war diese Tendenz vor Jahrzehnten jedenfalls zu beobachten. Viele Kantonsregierungen wurden von neun auf sieben oder von sieben auf fünf Mitglieder verkleinert.
Die Kommission war sich bei ihrer Beratung einig, dass es für eine Bundesrätin, einen Bundesrat immer schwieriger wird, den Überblick vollständig zu behalten und die Verwaltung effektiv zu führen. Denn die Verwaltung wird immer grösser, die Aufgaben werden komplexer, die Verwaltung wird in diesem Kontext letztlich auch immer mächtiger. Die Kommission bezweifelt allerdings, ob sich daran mit einer Aufstockung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder etwas ändern würde.
Möchte man den Bundesrat in seiner Führungsfunktion stärken, müsste wohl eine grundlegende Staatsleitungsreform an die Hand genommen werden. Die Kommission verschliesst sich dieser Arbeit nicht. Bevor sie aber konkret etwas anstösst, möchte sie sich der Frage widmen, was zu Beginn dieses Jahrhunderts beim Versuch einer Staatsleitungsreform angedacht war und weshalb die Reformbemühungen damals gescheitert sind. Es ist gut möglich, dass die Kommission danach die Einreichung einer Kommissionsmotion beschliesst, dies im Wissen, dass damit eine Herkulesaufgabe in Angriff genommen würde.
Ich fasse zusammen: Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sollten Sie sich diesem Antrag anschliessen, wird die Kommission, wie gesagt, aber trotzdem weitere Überlegungen anstellen.