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Humbel Ruth · Nationalrat · 2022-05-31

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-31

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion stimmt bei Artikel 41 Absatz 4bis KVG mit der Mehrheit und bei Artikel 54 KVG mit der Minderheit I (Hess Lorenz).

Artikel 41 Absatz 4bis korrigiert einen falschen Anreiz, stärkt die Verhandlungsautonomie der Tarifpartner und fördert echte integrierte Versorgungsmodelle. Versicherte haben heute die Wahl zwischen verschiedenen alternativen Versicherungsmodellen. Bei Listenmodellen erstellen Krankenversicherer eine Liste der kostengünstigen Ärzte. Wer einen Listenarzt zur Erstversorgung aufsucht, hat einen Prämienrabatt. Der Arzt, welcher auf diese Liste gestellt wird, wird nicht angefragt, ob er auf dieser Liste stehen will, und er hat nicht einmal die Möglichkeit, sich von der Liste streichen zu lassen. Solche Modelle sind einseitige Angebote der Versicherer, teilweise gegen den Willen betroffener Ärztinnen und Ärzte. Modelle dieser Art leisten auch keinen Beitrag zu einer integrierten koordinierten Versorgung. Gestärkt werden muss aber genau die koordinierte Versorgung über die ganze Behandlungskette; da sind wir uns eigentlich einig. Dies bedingt einen Vertrag zwischen Versicherern und Leistungserbringergruppen.

Verschiedentlich wurde heute Morgen schon die Unfähigkeit der Tarifpartner bzw. der Verbände kritisiert, Tarife vertraglich weiterzuentwickeln. Es gibt aber auch die guten Beispiele, Verträge zwischen Leistungserbringergruppen und einzelnen Versicherern. Solche Verträge haben sich bewährt. Sie regeln die Zusammenarbeit, geben Qualitätsstandards vor, verhindern Mehrfachbehandlungen und sehen teilweise auch eine gewisse Budgetmitverantwortung der Leistungserbringer vor. Gut strukturierte Ärztenetze sparen denn auch risikobereinigt 15 bis 20 Prozent der Kosten ein und erreichen eine bessere Behandlungsqualität. Für diese Modelle müssen wir die Rahmenbedingungen optimieren. Das tun wir mit Artikel 41 Absatz 4bis. Damit können sich Ärzte künftig aus einseitigen Listen von Krankenversicherern streichen lassen. Das führt zu weniger Pseudomodellen und stärkt die Bemühungen um echte integrierte Versorgung.

Artikel 54 mit dem Titel "Kosten- und Qualitätsziele" gemäss Fassung der Minderheit I ist der eigentliche Kern des indirekten Gegenvorschlags. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Minderheit I (Hess Lorenz). Der Entwurf des Bundesrates hat den Haken, dass er einen Top-down-Ansatz implementieren will und mit den Kostenzielen für einzelne Leistungsbereiche das Silodenken zementiert, was den Bestrebungen der integrierten Versorgung entgegenläuft oder diese sogar verunmöglicht.

Der Antrag der Minderheit I ist vom Konzept des Bundesrates entfernt, er will Qualitäts- und Kostenziele gesamthaft für alle Bereiche definieren, unter Einbezug der Akteure. Zudem wird es den Kantonen überlassen, ob sie Kostenziele definieren wollen oder nicht. Beim Minderheitsantrag I handelt es sich um eigentliches Soft Law. Er macht den Akteuren, insbesondere den Leistungserbringern, bewusst, dass sie auch eine Mitverantwortung für die Kostenentwicklung haben. Es ist nun mal so, dass Ärztinnen und Ärzte auch bei den Kosten eine grosse Verantwortung haben. Sie erbringen die medizinischen Leistungen und verordnen Therapien. Sie haben es folglich in der Hand, unnötige Leistungen nicht zu erbringen sowie Übermedikation und Mehrfachuntersuchungen zu verhindern. Die Umsetzung dieser übergeordneten Kostenziele gemäss der Minderheit I muss von den Akteuren in Tarifverträgen geregelt werden.

Mit dem viel diskutierten Artikel 47c KVG wird beabsichtigt, dass in den Tarifverträgen ein Kostenmonitoring mit Korrekturmassnahmen vorgesehen werden muss. Artikel 47c ist Teil des ersten Kostendämpfungspakets. Der Nationalrat hat ihn gutgeheissen, und die ständerätliche SGK wird Artikel 47c zusammen mit dem indirekten Gegenvorschlag beraten.

Abschliessend möchte ich einfach noch einmal festhalten, dass Kostenziele nicht mit Globalbudgets, Rationierung oder einer Klassenmedizin gleichzusetzen sind, wie es von verschiedener Seite wieder behauptet worden ist. Es geht um Kostenwachstumsziele, um ein Monitoring, das Korrekturmassnahmen über Tarifstrukturen und Taxpunktwerte vorsieht, wenn Kosten unverhältnismässig steigen. Dafür sind diese Kostenziele vorgesehen.

Die Mitte-Fraktion wird sie unterstützen, und ich bitte Sie, dies auch zu tun.