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preparatory:AB 300832

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-01

Wortprotokoll

Zu Artikel 46a Absatz 3: Die Mehrheit möchte im Fall eines tariflosen Vertragszustands den zuständigen Behörden - dem Bundesrat oder den Kantonsregierungen - eine Subsidiärkompetenz erteilen. Es geht darum, dass mehr Möglichkeiten gegeben werden, auch differenzierte Taxpunktwerte zu verfügen. Wir sprechen beispielsweise immer von der Förderung der Hausarztmedizin. Da sollte es z. B. auch möglich sein, dass die Versicherer in ländlichen Gebieten einen höheren Taxpunktwert aushandeln können oder dass die Kantonsregierung das verfügen kann.

Mit Tarmed haben wir einen sehr veralteten Tarif, bei dem technische Leistungen, gewisse Spezialistenleistungen viel zu hoch tarifiert sind und die Zeit etwas weniger hoch tarifiert ist. Das wissen wir inzwischen alle. Mit dem Mehrheitsantrag möchten wir den Spielraum erweitern, damit es auch möglich ist, in einem Kanton differenzierte Taxpunktwerte zu beschliessen oder zu vereinbaren.

Wir hatten bei dieser Diskussion die Förderung der Grundversorger im Blick; dazu gehören Hausärzte, Kinderärzte, Kinderpsychiater oder Psychiaterinnen und Psychiater, die vor allem im Gespräch den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten erfassen müssen. Wenn man die Grundversorgung stärker fördert, dann gibt es weniger Kosten in der Spezialisierung. Wir wissen, dass die Spezialisierung in der Regel auch viel teurer ist. Wir wollen also sowohl den Tarifpartnern wie auch der Genehmigungsbehörde, den kantonalen Regierungen, eine zusätzliche Möglichkeit geben. Die SP-Fraktion unterstützt bei diesem Artikel die Mehrheit und bittet Sie, den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen.

Bei Ziffer II Absatz 2 geht es um unverzügliche Massnahmen zur Kostendämpfung; die Minderheit II (de Courten) fordert die Streichung dieses Absatzes. Es gibt zusätzlich die Minderheit I (Prelicz-Huber), deren Antrag soeben vertreten worden ist, die wir unterstützen.

Als Parlament haben wir die Möglichkeit, Reformen zu beschliessen, die vielleicht in einigen Jahren einen Effekt haben werden. Solange es den Tarmed gibt, muss der Bundesrat die Möglichkeit bekommen, diesen zu korrigieren. Tarife, die nicht stimmen, sind kostentreibend und für Ausführende je nachdem nicht kostendeckend. Ein Beispiel: In den Spitälern sind die ambulanten Tarife teilweise nicht kostendeckend. Deshalb werden Operationen stationär statt ambulant durchgeführt, weil dann der Tarif wiederum stimmt. Das wirkt kostentreibend und macht keinen Sinn. Wäre der Tarif richtig, sprich, wären die ambulanten Tarife kostendeckend, wären weniger stationäre Eintritte nötig. Dann hätten wir deutliche Kostensenkungen zu verzeichnen - um bei diesem Beispiel zu bleiben. Wenn wir das im Gesetz verankern, haben wir zumindest die Chance, dass es auf der Kostenseite für das nächste Jahr oder mindestens für 2024 Korrekturen geben kann, denn nur der Bundesrat kann kurzfristig Einfluss auf die Kosten nehmen. Deshalb braucht es hier eine Übergangslösung.

Wir werden den Antrag der Minderheit II (de Courten) ablehnen und unterstützen, wie gesagt, den Antrag der Minderheit[NB]I (Prelicz-Huber), weil dieser präziser ist und somit Korrekturen auf alle Seiten vorgenommen werden können.