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Dettling Toni · Ständerat · 2002-12-09

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-09

Wortprotokoll

Zu Artikel 119 Absatz 2 möchte ich zunächst festhalten, dass der Nationalrat mit 135 zu 3 Stimmen an seinem Beschluss festgehalten hat. Wir haben beim letzten Mal mit 28 zu 9 Stimmen an unserer Version festgehalten, wobei unser früherer Beschluss nur mit 18 zu 17 Stimmen gefasst worden war.

Worum geht es? Es geht um die Rechtswirkung einer Motion im Zuständigkeitsbereich der Regierung. Das ist bekanntlich eine recht heikle Frage. Unser Rat will zusammen mit dem Bundesrat solchen Motionen bloss die Rechtswirkung einer Richtlinie, also keinen zwingenden Charakter zukommen lassen. Der Nationalrat möchte in der Rechtswirkung wesentlich weiter gehen und den Bundesrat verpflichten, entweder eine solche Motion direkt umzusetzen oder dann einen Erlass zu unterbreiten, welcher der Umsetzung der Motion dient.

Es gibt für beide Versionen gute Argumente. Ihre vorberatende Kommission hat aber ohne Gegenantrag beschlossen, an unserem Beschluss festzuhalten. Dies im Wesentlichen aus drei Gründen:

1. Man will die Gewaltenteilung respektieren.

2. Es sollen keine Kompetenzkonflikte durch die weiter gehende Rechtswirkung heraufbeschworen werden.

3. Man will an der klaren Aufgabenteilung zwischen den beiden Gewalten festhalten.

Daher beantragt Ihnen die vorberatende SPK Festhalten, nicht zuletzt auch deshalb, um in der Einigungskonferenz einen gewissen Verhandlungsspielraum zu erreichen.