AB 301002
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-01
Wortprotokoll
Die Motion - das ist zu berücksichtigen - wurde vor fünf Jahren eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt gab es wahrscheinlich tatsächlich berechtigte Fragen bezüglich der Kompetenzordnung zwischen der Politik, also dem EFD, einerseits und der Aufsichtsbehörde andererseits, also Fragen dazu, wer reguliert und wie das entsprechend umgesetzt wird. Wie der Sprecher betont hat, haben wir inzwischen eine Verordnung geschaffen, die sich genau mit dieser Problematik befasst. Im Rahmen der Umsetzung dieser Verordnung haben wir diese Fragen, wie ich glaube, klar geregelt. Wir stehen in ständigem Kontakt mit der Finma. Wir führen mit ihr im Vierteljahrestakt strategische Gespräche, bei welchen wir uns aussprechen. Dabei sind wir übereinstimmend zum Schluss gekommen, dass diese Verordnung die Kompetenzen klar regelt, die Gewaltentrennung also klar festlegt. Sowohl wir, die wir uns mit der Verordnung befassen, als auch die Finma können sehr gut damit leben, weil die Voraussetzungen und Kompetenzen jetzt klar geregelt sind.
Wir stellen das auch bei den Beaufsichtigten fest, also bei den Banken, Versicherern usw. Da haben wir keine Hinweise mehr, dass es nicht funktioniert, auch wenn logischerweise nicht immer alle über die Aufsichtsfunktion der Finma erfreut sind. Aber das muss auch so sein.
Ich glaube, wir haben die Probleme, die damals bestanden und die vielleicht auch etwas hochgespielt wurden, mit dieser Verordnung gelöst. Mit dem regelmässigen Dialog, den wir auf allen Ebenen mit der Finma führen, haben wir eine Übereinstimmung erreicht. Das Gleiche habe ich übrigens auch festgestellt, als der Geschäftsbericht der Finma in der GPK behandelt wurde. Auch die GPK hat mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass diese Fragen, die uns lange beschäftigt haben, jetzt zur Zufriedenheit gelöst sind.
In diesem Sinn kann die Motion tatsächlich abgelehnt werden.