AB 301036
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-01
Wortprotokoll
Dokumente zur Frage der Erstreckung der Verlustverrechnung liegen immer wieder auf unseren Pulten. Eine betreffende Regelung haben wir letztmals in der Unternehmenssteuerreform III vorgeschlagen, die dann abgelehnt wurde. Mit anderen Worten: Der Bundesrat steht einer Verlängerung grundsätzlich positiv gegenüber. Wir sind hier eigentlich gleicher Meinung.
Trotzdem bitten wir Sie, die Motion abzulehnen, denn sie ist sehr eng gefasst. Sie entstand in der Covid-19-Krise und beschränkt sich auf diese Kredite. Eine Umsetzung nur in diesem Bereich wäre für uns zu eng. Wenn wir es einmal angehen, müssen wir das Ganze weiter fassen. Die Motion bringt so, wie sie formuliert ist, zu wenig, bzw. die Umsetzung wäre doch recht kompliziert. Das ist der eine Grund.
Zum zweiten Grund: Wir sind mit etwa acht Steuerprojekten unterwegs. Es ist auch eine Frage der Verwaltungsökonomie. Es geht hier nicht um besonders grosse Dinge. Bezogen auf die Motion ist anzumerken, dass die siebenjährige Verjährungsfrist der Covid-19-Kredite 2028 abläuft. Wir könnten das also auch noch später anpacken. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie die Motion ablehnen.
Wir arbeiten ja im Rahmen der Umsetzung der OECD-Steuerreform an einer Verfassungsänderung, die dann zuerst durch eine Verordnung umgesetzt werden soll. Im Nachgang zu dieser Verordnung werden wir auch die Gesetze anpassen müssen. Das dürfte ungefähr 2025 oder 2026 der Fall sein. Wir haben vorgesehen, dass wir diese Frage der Erstreckung der Verlustverrechnung dann in diesem Gesetzgebungsprozess, der ohnehin stattfinden wird, etwas umfassender einbinden werden. Wir vermeiden so eine separate Vorlage für doch relativ wenig. Wir könnten das Thema einpassen. Das Ziel der Motion, die sich auf Covid-19-Kredite beschränkt, könnte erreicht werden, denn wir werden sicher vor 2028 so weit sein. Man könnte diese Aspekte einpassen und im grösseren Ganzen anschauen.
So gesehen, bitte ich Sie, diese Motion nicht anzunehmen. Wir teilen die Grundstossrichtung. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass wir eine bessere Lösung haben werden, wenn wir es später anpacken. Es wäre nicht sinnvoll, noch einmal ein Steuerprojekt zu starten. Das müssen wir tun, wenn Sie die Motion annehmen. Ich bitte Sie auch im Sinne der Verwaltungsökonomie, das nicht zu tun, denn es sind genügend Projekte unterwegs. Mit Steuerreformen lässt sich einfach auch nicht alles ändern.
Ich bitte Sie, auf die Annahme der Motion zu verzichten.