Noser Ruedi · Ständerat · 2022-06-01
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-01
Wortprotokoll
Ich hoffe, dass ich dort das Wort nicht mehr ergreifen muss. Denn wenn wir heute den Nachtrag von 2,1 Milliarden Franken beschliessen, ist mein Einzelantrag hinfällig. Mein Antrag ist so zu verstehen: Falls man jetzt den tieferen Betrag beschliesst, kann man auch im Bundesbeschluss IIb im Anhang 1 bei der Position 704.A290.0105, "Covid: Bundesbeitrag an die ALV", den ersten Satz streichen. Das ist der Sinn meines Einzelantrages.
Sie kommen nicht darum herum, heute zu entscheiden. Sie müssen sich überlegen, ob Sie juristisch oder politisch entscheiden wollen. Das ist die Ausgangslage. Frau Herzog hat das Dilemma eigentlich gut aufgezeigt. Beginnen wir einmal beim Willen des Rates, mit dem, was die Politik eigentlich wollte: Die Politik - ich sage das auch als einer, der ab und zu eine andere Position vertreten hat - wollte damals, dass diesen kleinen Firmen keine Kosten entstehen, damit es nicht attraktiver ist, Leute zu entlassen, als sie auf Kurzarbeit zu setzen. Darum haben wir die Entschädigung auf 100 Prozent angehoben, die Fristen reduziert usw. Der Wille der Politik war es damals also, dass keine Kosten für den Arbeitgeber anfallen - wir reden hier ja von Kleinstfirmen. Das war der Wille der Politik.
Ich habe nie verstanden - und mit mir alle Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen und alle Arbeitsämter -, wie das SECO zur Auslegung kommt, dass dies für Monatslöhne nicht gelten soll. Man hat es für Selbstständigerwerbende gemacht. Dort wurde das automatisch hinzugerechnet. Man hat es zu den Stundenlöhnen hinzugerechnet, nicht aber zu [PAGE 325] den Monatslöhnen. Es gibt keine Logik hinter diesem Entscheid. Es war für mich sonnenklar, dass das Bundesgericht gar nicht anders entscheiden konnte.
Wir sind im Arbeitslosenrecht, nicht in einem Bedürfnisfall. Arbeitslosenrecht heisst, dass jemand Anrecht hat auf Arbeitslosenunterstützung, wenn er arbeitslos wird - auch wenn er Multimillionär ist. Arbeitslosenrecht heisst: Auch eine Firma, die Gewinne macht, hat Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung. Sonst schauen Sie mal die Schlechtwetterentschädigungen auf dem Bau an oder die Überwinterung von Bauarbeitern im Wallis bei Baufirmen, die Gewinne schreiben und die Arbeiter im Frühling wieder anstellen. Wir sind im Arbeitslosenrecht. Das ist die Situation, in der wir sind. Darum ist es für mich klar: Der politische Wille war, dass diesen Firmen über diese Zeit keine Kosten entstehen. So war die ganze Sache.
Nun, wie war die Ausprägung an der Front? Ich möchte zu Ehren des SECO etwas korrigieren. Es hat sich nicht so weit aus dem Fenster gelehnt, wie Herr Würth dies dargestellt hat - in der Wirkung dann schon, aber eigentlich hat es richtig gehandelt. Als der Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts[NB]am[NB]12.[NB]März 2021 vorlag, hat das SECO klar kommuniziert: Solange keine anderslautende Weisung des SECO erfolgt, bleibt der Vollzug, wie er ist. Das heisst - ich kürze etwas -: Bei Monatslöhnen werden keine Ferien- und Feiertagsentschädigungen angegeben.
Was heisst das jetzt? Wir sind im summarischen Verfahren. Das heisst, die Kantone, die Vollzugsorgane, haben für das summarische Verfahren ein anderes Formular bereitgestellt als für das normale Verfahren. Im normalen Verfahren kann der Arbeitgeber alles ausfüllen, während im summarischen Verfahren die Ferien und die Feiertage auf dem Formular gar nicht mehr abgebildet sind. Das ist die Situation, die wir haben.
Jetzt sitzt der Wirt in der Stube und muss dieses Formular ausfüllen, und er muss seinen Angestellten Ende Monat vielleicht den Lohn bezahlen. Dann sagt er: Okay, ich nehme dieses Formular oder ich nehme das normale Formular. Er weiss schon, dass es mit dem normalen Formular zu einem Sonderweg kommt, das Geld Ende Monat vielleicht nicht gesprochen ist und er den Lohn nicht bezahlen kann. Also nimmt er doch ganz automatisch das Formular für das summarische Verfahren. Nachher kriegt er eine Weisung, in der steht, es sei bewilligt. Aber er hat ja gar nichts anderes beantragt, er kann gar keine Einsprache machen. Das ist das Problem, mit dem wir konfrontiert sind! Darum hat Herr Würth mit seiner Argumentation meiner Ansicht nach eben nicht recht. Es geht hier nicht darum, dass sie keine Einsprachen in Bezug auf ein formales Verfahren gemacht haben. Vielmehr muss man sehen, dass die Formulare, die die Kantone zum Teil herausgegeben haben, schon so aufgesetzt waren, dass jene, welche keine Rechtsberatung haben, nicht zu ihrem Recht kommen.
Nun, wer hat eine Rechtsberatung? Kollege Zanetti hat dies sehr gut dargelegt. Ich darf an dieser Stelle sagen, dass ich von der Thematik nicht betroffen bin. Wir haben keine Kurzarbeitsentschädigung eingegeben. Ich rede also nicht für mich. Aber ich hätte eine Rechtsberatung, ich habe einen "legal counsel", und der hätte mich darauf hingewiesen. Aber ich habe 700 Angestellte. Die Coiffeuse von Herrn Zanetti oder der Physiotherapeut von Herrn Rieder oder der Fitnessvelotrainer von Herrn Würth, sie alle haben das nicht, und sie mussten Ende Monat die Löhne zahlen. Es war doch sonnenklar, was sie in dieser Situation machen würden.
Jetzt stellt sich einfach die Frage, ob wir juristisch korrekt sein wollen. Ich habe eine sehr grosse Achtung vor der Argumentation der Kollegen Rieder und Würth, die, juristisch betrachtet, hundertprozentig recht haben, da würde ich nicht widersprechen. Aber ist das der Ort für eine juristische Lösung? Ich frage Sie: Ist das der richtige Ort für eine juristische Lösung? Oder ist das der Ort für den Weg - den Mittelweg! -, den der Bundesrat gegangen ist?
Dieser Weg besagt nämlich: Schau, die müssen das beantragen. Wenn es wirklich stossende Gesuche sind, bin ich der Ansicht, dass man mit den Akteuren auch zwei Takte streiten darf und sie mitunter auf die Verantwortung im Staatswesen aufmerksam machen sollte. Das darf man, da bin ich voll und ganz dafür. Das heisst, man geht auf den Antragsweg. Dort hat man die Möglichkeit, diejenigen, die enorme Gewinne geschrieben haben, darauf hinzuweisen, dass sie das gefälligst bleiben lassen sollten bzw. dass es sozial verantwortungslos sei. Bei dieser Gelegenheit kann ein Kanton durchaus auch mal eine Sonderprüfung bei den Steuern durchführen usw. usf. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man stossendste Sachen beheben kann. Weil wir uns aber im Arbeitslosenrecht befinden, können Sie das nicht nach einem Bedürfnis machen; dort wird das nicht gehen.
Darum bitte ich Sie, das Dilemma aufzulösen, indem Sie heute dem Bundesrat folgen. Damit schaffen Sie Klarheit. Es darf nicht länger unklar sein. Wir müssen das unbedingt klären.
Ich möchte keine Differenz. Mein Eventualantrag auf Streichung der Nichtrückwirkung auf den hinteren Seiten ist lediglich ein Flickwerk. Das Beste ist, wenn wir heute dem Bundesrat folgen. Ich bin felsenfest überzeugt, dass das, mit Argumenten der Gerechtigkeit und der Richtigkeit, der richtige Entscheid ist.
Bitte folgen Sie dem Bundesrat!