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Zanetti Roberto · Ständerat · 2022-06-01

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-01

Wortprotokoll

Ich habe Sie ja vorgewarnt: Wenn da die Hohepriester des Rechts ausholen, beweisen sie einem alles und das Gegenteil davon, und vor allem schaffen sie Verunsicherung. Ich würde jetzt auch sagen, dass ich die Staatshaftungsklage eher nicht sehe. Aber wenn ich Artikel 53 Absatz 2 ATSG lese - "Der Versicherungsträger kann auf formell rechtskräftige Verfügungen oder Einspracheentscheide zurückkommen [...]" -, dann müsste ich meiner Coiffeuse Folgendes empfehlen: Stell bei der Arbeitslosenkasse ein Gesuch, sie wird es vermutlich ablehnen, dann ziehst du es weiter zum Versicherungsgericht, und am Schluss landest du dann beim Bundesgericht.

Dann würde ich das 200[NB]000 Unternehmungen empfehlen. Entschuldigung, ich finde das rein administrativ einen Schwachsinn. Und wenn es dann am Schluss beim Bundesgericht ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses sagt, die Verfügung sei aufgrund seines eigenen Entscheides zwar zweifellos unrichtig, sie sei jetzt aber doch nicht zweifellos unrichtig und deshalb weise es die Klage ab. Das kann ich mir schlicht und einfach nicht vorstellen.

Ich bin nicht Hohepriester des Rechts, sondern Bettelmönch der Gerechtigkeit. Ich empfehle Ihnen, dem Bettelmönch der Gerechtigkeit zu folgen. Sie sparen wahrscheinlich kein Geld, aber vermeiden sehr viel administrativen Unsinn. Wenn man 200[NB]000 Beschwerden oder Einsprachen provozieren würde, wäre am Schluss das Ergebnis - das könnte ich mir vorstellen - das Gleiche wie das, was der Bundesrat ohne bürokratischen Nonsens vorsieht.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.