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Würth Benedikt · Ständerat · 2022-06-01

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-01

Wortprotokoll

Ich mache noch zwei, drei Bemerkungen zu dieser Bestimmung: Wie in der Einleitung erwähnt, wurden hier angenommene Motionen umgesetzt. Es ging darum, eine Rechtsgrundlage zu schaffen für digitale Projekte von besonderer Tragweite, von besonderem öffentlichen Interesse. Die Motionen wurden vom Bundesrat nicht bestritten. Im Grunde genommen stellte sich die Frage, ob man die Motionen in diesem Gesetz oder in Spezialgesetzen umsetzen soll.

Wir stellen bei der digitalen Transformation zwei Dinge fest. Erstens läuft der Prozess wesentlich schneller als die Gesetzgebung. Das ist das erste Thema. Zweitens wird das klassische, sektorielle Denken zunehmend einem Stresstest unterzogen. Die Herausforderungen der digitalen Transformation sind typischerweise departements- und sektorübergreifend. Darum ist die Kommission zur Auffassung gekommen, dass es eben gerade darum richtig ist, diese Motionen direkt in diesem Querschnittgesetz umzusetzen. Eine spezialgesetzliche Umsetzung würde sehr lange dauern. Man muss sich vorstellen, dass in jedem Departement verschiedene Spezialgesetze betroffen wären. Wir halten dieses Vorgehen nicht für zielführend. Hinzu kommt, dass wie erwähnt die digitalen Möglichkeiten und Optionen laufend zunehmen. Insofern kann eine flexible Bestimmung in einem Querschnittgesetz sehr gute Dienste leisten.

Sehr wichtig ist, ich habe es einleitend gesagt, dass diese Bestimmung nur zur Anwendung kommen kann, wenn es keine spezialgesetzliche Bestimmung gibt. Es ist auch sehr wichtig, nochmals zu sagen, dass es sich um eine Kann-Formulierung handelt. Das bedeutet, dass man bei der Anwendung natürlich auch die Verfassungskonformität entsprechend berücksichtigen muss. Ich sage das darum, weil die Frage der verfassungsrechtlichen Aspekte in der Kommission auch eine Rolle spielte.

Schlussendlich sind wir zur Auffassung gekommen, dass das eine taugliche Lösung ist. Selbstverständlich wird der Nationalrat als Zweitrat nochmals darüber befinden. Wir meinen aber, wir sollten diesen Schritt jetzt einmal machen. Es ist nicht nur für die technischen Fragen der digitalen Transformation wichtig. Ich denke auch an die gesellschaftlichen Fragen, die sich stellen, beispielsweise in Hinsicht auf Datensicherheit und Datenethik. Hier haben wir auch verschiedene Initiativen und Aktivitäten. Ich denke an die Swiss Digital Initiative, die auch in einem internationalen Kontext Gutes leistet. Denken Sie an das Digital Trust Label usw. Hier haben wir also eine Grundlage. Damit kann man weiterarbeiten. Natürlich muss man die Anwendung dann auch zielgerichtet vornehmen. Das erwähne ich als Ergänzung zu dem, was ich bereits einleitend gesagt habe.