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Herzog Eva · Ständerat · 2022-06-01

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-01

Wortprotokoll

Auch hier haben wir es mit einem Geschäft zu tun, mit dem wir eigentlich einen Blick zurück in die Vergangenheit, auf die Bewältigung der Covid-Pandemie, werfen. Aber nur auf den ersten Blick gibt es hier eine Parallele zum vorherigen Geschäft. Wenn man jetzt diese Motion hier annehmen würde, dann beträfe das - um denn die Parallele zur Diskussion von vorhin betreffend Kurzarbeits- und Ferienentschädigungen zu ziehen - nicht nur die tatsächlich von der Covid-Pandemie betroffenen Unternehmen, bei denen man vielleicht darüber streiten könnte, ob jetzt noch zusätzliche Mittel ausgeschüttet werden sollen. Vielmehr wird mit dieser Motion verlangt, dass - um im Bild zu bleiben - nicht nur die betroffenen Unternehmen in den Genuss von Ferienentschädigungen kommen sollen, sondern auch solche, die gar keine Kurzarbeit bezogen haben. So präsentiert sich die Lage.

Es geht hier nämlich darum, dass man die Covid-Pandemie als Begründung nimmt und sagt, man solle die Fristen anpassen, weil die Frist für Covid-Bürgschaftskredite zehn Jahre und die Frist für Verlustvorträge nur sieben Jahre dauert. Das wirkt wie eine logisch scheinende Harmonisierung. Aber, wie der Vertreter der Mehrheit ja schon gesagt hat, es geht eben nicht nur um Unternehmen, die von Covid betroffen waren. Vielmehr soll die heute auf sieben Jahre beschränkte Verlustverrechnung einfach ganz generell und für alle Unternehmen auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Covid wird zum Anlass genommen für ein anderes Anliegen. Das ist das, was hier passiert.

Der Vertreter der Mehrheit hat es auch schon gesagt: Natürlich werden auch hier - das ist immer sehr wirksam - die KMU und Start-ups als Sympathieträger herangezogen, als ob es um sie gehen würde. Aber es ist so: 50 bis 60 Prozent der KMU bezahlen gar nie Steuern, also auch nicht in einer Krise. Ich weiss nicht, ob ein Start-up nach zehn Jahren immer noch ein Start-up ist, vielleicht ist es ja dann auch einmal ein normales Unternehmen, und die haben sowieso Steuererleichterungen bekommen. Für mich geht diese Argumentation nicht ganz auf.

Diejenigen, bei denen es tatsächlich einschenken würde, und das gilt es meiner Meinung nach zu verhindern, wären die grossen Unternehmen. Wir alle erinnern uns an die letzte Finanzkrise, damals war das ein spürbares Thema; sonst ist es in der breiten Öffentlichkeit gar nicht so ein Diskussionsthema. Bei diesen Unternehmen spielen jedenfalls sieben Jahre oder zehn Jahre Verlustverrechnung natürlich eine grosse Rolle.

Ich habe es schon gesagt: Nach meiner Meinung bzw. nach der Meinung der Minderheit, die ich hier vertreten darf, pickt man sich hier Covid-19 heraus, erwähnt man Covid, die KMU, die Start-ups - das alles klingt gut -, um eine allgemeine Veränderung bei der Verlustverrechnung durchzubringen. Wie ich finde, ist das eine nicht ganz statthafte Begründung, denn einschenken würde es woanders. Die betreffenden Firmen würden dann auch in den Genuss kommen.

Die Begründung mit Covid greift nicht. Wenn es den Firmen aufgrund von Covid tatsächlich noch so schlecht ginge, wäre weiter zu berücksichtigen, dass diese Massnahme ab 2028 greift. Sie bringt also gar nichts. Sogar der Verband Gastrosuisse, der uns in all diesen Belangen, auch zum vorigen Geschäft, geschrieben hat, sagt in seiner Stellungnahme, die Situation im Gastgewerbe habe sich seit der Aufhebung der besonderen Lage kontinuierlich entspannt. Das ist super. Auch hier findet man eigentlich nicht wirklich eine Begründung, warum dies hier noch notwendig wäre.

Ich glaube, das wirkliche Problem ist im Moment der Fachkräftemangel, gerade im Gastrobereich. Ich habe es bei der vorherigen Debatte schon gesagt: Wir stehen vor ganz neuen Problemen. Ich würde Ihnen deshalb hier empfehlen, diese Massnahme nicht zu ergreifen. Angesichts der Zeiten, die vor uns liegen, der steigenden Rohstoffpreise, des steigenden Preisniveaus und der Inflationsbekämpfung, welche vielleicht die wirtschaftliche Entwicklung wieder dämpfen wird, sollten wir dann aufgrund der aktuellen Probleme schauen, welche Massnahmen sinnvoll sind und ob vielleicht auch steuerliche Massnahmen vorzusehen sind. Wenn man Start-ups fragt, sagen sie, dass sie kein Problem damit haben, wie sie als Unternehmen besteuert werden. Die Kapitalbeschaffung und allenfalls die Besteuerung ihrer Aktionäre sind das grössere Problem für sie.

Die Motion verlangt eine Massnahme, die, glaube ich, nicht zielführend wäre - nicht bei KMU und Start-ups - und allenfalls zu grossen Verlusten führen würde. Deshalb bitte ich Sie, die Motion nicht zu unterstützen.