Ettlin Erich · Ständerat · 2022-06-01
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-01
Wortprotokoll
Diese Motion der WAK-N wurde am 17. Mai 2021 eingereicht und am 15.[NB]September 2021 im Nationalrat mit 118 zu 65 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission hat sie am 25.[NB]März beraten und empfiehlt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, sie anzunehmen.
Was beinhaltet die Motion? Sie verlangt vom Bundesrat, dass er erstens die notwendigen Massnahmen vorkehrt, damit die paritätischen Kommissionen der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge verpflichtet werden, ihre Jahresberichte zu veröffentlichen. Das ist das eine. Zweitens sollen die Kommissionen auch über die Zweckbestimmung der Mittel im Fondskapital und über die Verwendung dieser Mittel Rechenschaft ablegen müssen. Die Motion hat also zwei Schwerpunkte.
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion. Er begründet das damit, dass das SECO seine Aufsicht über die paritätischen Kommissionen ab 2015 verstärkt habe. Die Motion sei also quasi schon erfüllt. Die Transparenz gegenüber dem SECO sei erhöht worden. Die Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen könnten, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, heute schon beim SECO eingesehen werden. Er informiert auch darüber, dass die paritätischen Kommissionen Einnahmen von etwa 230 Millionen Franken hätten. Die grössten paritätischen Kommissionen würden ihre Einnahmen heute schon freiwillig offenlegen. Es seien Vereine, private Organisationen, und für diese privaten Vereine bestehe keine Offenlegungspflicht. Das beinhalte somit auch eine "Andersbehandlung" - so drückt es der Bundesrat in seiner Ablehnung der Motion aus - gegenüber privaten Aktiengesellschaften. Zudem seien Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in den paritätischen Kommissionen, und damit sei die gemeinsame Einsicht und Überwachung eigentlich schon gegeben. Das SECO könne heute bereits Experten zur Prüfung der Finanzen beauftragen, und die Eidgenössische Finanzkontrolle habe angekündigt, für 2022 eine Prüfung durchzuführen. Der Bundesrat hat also relativ ausführlich begründet, wieso er diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.
Er hat sich aber für den Fall der Annahme vorbehalten, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen. Sie sehen das im Bericht der Kommission. Der Abänderungsantrag hätte gelautet: "Der Bundesrat (WBF) wird beauftragt zu prüfen, ob die PK der für allgemeinverbindlich erklärten GAV im Rahmen der Bundesbeschlüsse zur Allgemeinverbindlicherklärung von GAV zur Veröffentlichung ihrer Jahresberichte verpflichtet werden können." [PAGE 341]
In Ihrer Kommission wurde zuerst einmal festgehalten, dass ein solcher Abänderungsantrag mit dem ursprünglichen Motionstext eigentlich nichts mehr zu tun hätte. Es entspräche eher einem Kommissionspostulat. Man hat auch diskutiert, ob man ein Kommissionspostulat einreichen soll, aber das wurde dann nicht aufgenommen. Am Schluss ging es um die Frage, ob man für die Motion ist oder dagegen.
Zur Begründung eines Ablehnungsentscheides hat man darauf verwiesen, dass mit dem Öffentlichkeitsgesetz ja schon genug Transparenz gewährleistet sei und deshalb keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien. Zugunsten der Motion wurde dem entgegengehalten, dass das Anliegen der Motion eigentlich weiter gehe, als nur Transparenz einzufordern. Man wolle auch wissen, welche Verwaltungskosten angefallen seien, wie die Rückerstattungsgelder an die Mitglieder zurückflössen, da ja Mitgliederbeiträge verwendet würden, usw.
Weiter kam ein gewisses Unbehagen zum Ausdruck, weil man das Gefühl hatte, es sei nicht alles so klar. Deshalb wäre Transparenz hier dienlich. Die Rechenschaft über die Zweckbestimmung der Mittel im Fondskapital und deren Verwendung gehe zudem weiter als nur die Offenlegung der Rechnungen nach Öffentlichkeitsgesetz.
Das Anliegen ist unbestritten. Es fragt sich nur, ob die Motion nötig ist. Wie gesagt, die Mehrheit der Kommission hat das Anliegen als gut erachtet und hat die Motion unterstützt, auch, weil der Nationalrat die Motion relativ klar angenommen hat. Die Frage, ob eine Gesetzesanpassung notwendig ist, wenn das Einsehrecht ohnehin schon gilt, wurde hier bejaht, bzw. die Motion wurde trotzdem zur Annahme empfohlen.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, diese Motion anzunehmen.