Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-12-10
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-10
Wortprotokoll
Nach dieser "Carlippika" muss ich doch noch etwas sagen. (Heiterkeit) Zuerst möchte ich aber die Auffassung der Mehrheit der Kommission vertreten und nachher noch auf gewisse Voten eingehen, insbesondere auf dasjenige von Herrn Maissen. Dann möchte ich noch zum Vorschlag von Herrn Brändli und insbesondere auch noch zu den Ausführungen von Herrn Schmid Carlo Stellung nehmen.
Die Begründung des Minderheitsantrages Maissen haben Sie auf der Fahne. Die Minderheit bestreitet, dass sich die Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen - gemeint sind hier wohl insbesondere die Massnahmen in den Bereichen Milch und Fleisch - im verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen halten, wie das der Bundesrat und auch der Kommissionssprecher dargelegt haben. Die Minderheit beantragt eine vertiefte Abklärung zur aktuellen Situation - das wäre die Analyse, wie sie Kollege Schmid verlangt hat - sowie zu den Auswirkungen der in Aussicht genommenen Massnahmen. Weiter verlangt die Minderheit, es sei darzulegen, dass keine unverhältnismässigen Härten in Kauf genommen werden müssten, dass sich die Strukturen nicht in verfassungswidriger Weise entwickelten und irreversible Schäden entstünden. Weiter seien Massnahmen vorzusehen, welche die Behörden in die Lage versetzen, bei solchen Entwicklungen sofort handeln zu können. Schliesslich sei sicherzustellen und nachzuweisen, dass wichtige verfassungsrechtliche Grundsätze gewahrt würden. Selbstverständlich enthält dieser Forderungskatalog keine Zielkonflikte.
Geht man von den Anforderungen aus, welche der Minderheitsantrag an die vom Bundesrat zu tätigenden Abklärungen stellt, so müsste die Mehrheit in etwa Folgendes verlangen: Der Bundesrat habe darzutun, dass das System der Milchkontingente trotz bestehender Liberalisierung des Käsemarktes und des daraus entstehenden Preisdruckes weiterhin aufrechterhalten werden kann. Der Bundesrat habe auch darzutun, dass daraus keine Entwicklungen [PAGE 1205] entstehen, die den verfassungsrechtlich festgelegten Zielen der Landwirtschaftspolitik zuwiderlaufen. Er habe weiter darzulegen, dass im Falle unerwünschter Entwicklungen aufgrund eines vorzubereitenden Instrumentariums sofort Massnahmen ergriffen werden könnten und dass die heutigen finanziellen Mittel ausreichten, um das alles sicherzustellen usw.
Tatsache ist - und es erstaunt mich schon, dass dies aus der Mitte des Rates bisher mit keinem Wort erwähnt worden ist -, dass der Käsemarkt mit der Europäischen Union aufgrund des Abkommens, das wir hier beschlossen haben, innerhalb der nächsten viereinhalb Jahre vollständig liberalisiert wird. Tatsache ist, dass unser heutiges Preisniveau bei der Milch auch aus diesem Grund nicht gehalten werden kann, dass der Export von Käse eingebrochen ist, und zwar wegen der zu hohen Preise, dass im europäischen Markt aber auch eine Chance für die schweizerische Milchwirtschaft liegt und dass das heutige System der Milchkontingentierung wegen der Kontingentsrenten zu einer ins Gewicht fallenden Verteuerung der Milch mit steigender Tendenz führt usw.
Was die Prognosen betrifft, so stellt sich die Frage, aufgrund welcher Instrumente der Bundesrat weitere Aussagen machen könnte als mit dem Modell Silas, wie es in der Botschaft erläutert worden ist. Offenbar hat sich das Modell in den vergangenen Jahren so schlecht nicht bewährt. Auch wenn ich absolut hohe Achtung vor dem Bundesrat habe - ich traue ihm nicht zu, dass er aussergewöhnliche Ereignisse vorhersehen kann.
Die Abklärungen, welche die Minderheit verlangt, kämen, so fürchte ich, zu den gleichen Ergebnissen wie die unzähligen Berichte, die schon vorliegen. Ich habe extra eine Liste der Berichte verlangt, die erstellt worden sind. Es gibt unzählige Berichte, und wir sind bald nicht mehr in der Lage, alle Berichte und alle Erkenntnisse zur Kenntnis zu nehmen. Wenn schon, dann müsste man vonseiten der Minderheit aufzeigen, welche Massnahmen denn angesichts der vorerwähnten Tatsachen besser geeignet sein sollten, um auf die eintretende Liberalisierung des Käsemarktes und die anderen Entwicklungen zu reagieren. Im Grunde genommen geht es doch darum, ob die Schweiz in ihrer Landwirtschaftspolitik - ich habe es vorher schon einmal gesagt - eine handelnde oder bloss eine reagierende Haltung einnimmt. Es wird geltend gemacht, es sei abzuwarten, was die EU macht. Wer legt vertieft dar, dass beispielsweise das heutige System der Milchkontingentierung so lange gehalten werden kann - angesichts dieser Entwicklung, namentlich im Käsemarkt, und wenn man weiter bedenkt, wie schnell der Zusammenbruch von Swiss Dairy Food kam, obwohl es auch dort warnende Stimmen gab?
Angesichts der dräuenden Wolken am Himmel und der grossen Schwierigkeiten namentlich im Milchmarkt wäre es meines Erachtens richtig, etwas zu tun. Sollte jemand bessere Vorschläge auf den Tisch legen können, dann ist er höchst willkommen, wenn er dies tut. Ihre Kommission weiss um die tief greifenden Änderungen, die mit der Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung verbunden sind. Wir haben in der Kommission nicht nichts gemacht. Ihre Kommission hat wesentliche zusätzliche flankierende Massnahmen beschlossen, aus der Erkenntnis heraus, dass etwas getan werden muss, um die Folgen - namentlich die Folgen für das Berggebiet - abzufedern. Frau Beerli hat es gesagt. Wenn man sieht, was die Kommission speziell für die Berggebiete in den verschiedensten Bereichen eingefügt hat, dann müsste man sich vielleicht auch aus der Sicht der Berggebiete die ganze Sache noch einmal überlegen, bevor man nein sagt.
Was die Minderheit will - ich sage es jetzt ganz pointiert -, ist eine Reform ohne Risiko. Sollte der Minderheitsantrag angenommen werden, so behalte ich mir vor, einen Antrag einzureichen. Ich werde ihn gleich noch kurz ausführen.
Nun noch einige Bemerkungen zu verschiedenen Voten. Zuerst zum Vorschlag von Herrn Brändli auf Rückweisung an die Kommission. Ich bitte Sie, dies nicht zu tun. Ein Kommissionsmitglied hat aufgezeigt, dass sich die Kommission in eine Mehrheit und in eine Minderheit aufgespalten hat, die sich nur durch eine Stimme unterscheiden. Ich bin nicht davon überzeugt, dass wir diesen Graben überwinden können, wenn Sie das Geschäft an uns zurückweisen, und zwar deshalb nicht, weil es in den entscheidenden Punkten nicht ein Sowohl-als-auch, sondern ein Entweder-oder gibt. Wenn schon Rückweisung, dann bitte Rückweisung an den Bundesrat mit der Folge, dass der Nationalrat dazu Stellung beziehen muss. Wenn aber schon Rückweisung, dann Rückweisung des ganzen Pakets. Ich werde das noch kurz ausführen.
Herr Kollege Maissen hat darauf hingewiesen, dass fünf Sechstel der Betriebe ökonomisch nicht leistungsfähig sind. Man müsste die Gründe dafür suchen. Liegen die Ursachen beim Staat, bei den Strukturen, liegen die Ursachen beim dritten Bösewicht, den Grossverteilern, oder sonst irgendwo? Wenn sie bei den Strukturen liegen, müssen wir dort etwas machen. Der Weg in die Zukunft ist nie hundertprozentig gewiss, sondern er ist mit Ungewissheiten verbunden. Das können wir nicht ändern. Aber wenn wir uns nicht bewegen, wissen wir höchstens, wo wir stehen, aber nicht, wie sich das Umfeld verändert. Wenn Interventionsschwellen gefordert werden, wie das im Minderheitsantrag der Fall ist, ist das - mit Verlaub - eine Absicherung des Risikos in dem Sinne, dass der Staat automatisch intervenieren und stützend eingreifen müsste, wenn gewisse Preisschwellen unterschritten sind. Ich glaube nicht, dass dies die Lösung sein kann.
Noch ein Wort zu Kollege Schmid: Er hat gesagt, der Markt werde entscheiden, wer Recht hat. Da bin ich mit ihm vollständig einverstanden. Entweder werden diejenigen Recht bekommen, die heute dort stehen bleiben wollen, wo wir sind, oder es werden diejenigen Recht bekommen, die vorwärts gehen, etwas verändern, ein klares Ziel vorgeben möchten. Was Artikel 104 der Bundesverfassung betrifft, habe ich in meinem einleitenden Votum die Zielkonflikte ganz klar aufgezeigt. Wir können nicht darüber hinwegsehen, dass dort verschiedene Ziele aufgeführt sind, die man nicht alle zu 100 Prozent verwirklichen kann. Es muss zwischen diesen Zielen, die nach Artikel 104 der Bundesverfassung anzustreben sind, ein Ausgleich gefunden werden. Er beinhaltet auch eine entsprechende Rangordnung der Ziele - darüber müsste man sich vielleicht auch unterhalten.
Zu den Berggebieten habe ich vorher schon gesagt: In der Europäischen Union gibt es in verschiedenen Ländern Berggebiete, in denen die Landwirtschaft und auch die Milchproduktion gut funktionieren. Was die können, müssten wir eigentlich auch können. Offenbar werden dort Spezialitäten produziert, für die eine grosse Nachfrage vorhanden ist. Das wäre ja das Ziel der Ausrichtung der "Agrarpolitik 2007" im Bereich Milch. Ich nehme das Produkt, das meinen Kanton bekannt macht: Ich gehe davon aus, dass hier noch ein erhebliches Potenzial vorhanden ist, wenn man diese Spezialität auch entsprechend verbreitet und für sie wirbt.
Zur inländischen Landwirtschaft: Was geschieht damit? Aufgrund der Botschaft des Bundesrates ist ganz klar, dass wir eine produzierende Landwirtschaft haben wollen. Dass dabei auch grössere Betriebe entstehen werden, kann nicht verhindert werden. Aber es gibt in dieser Vorlage, und da ist wiederum der Minderheitsantrag Beerli zu Artikel 73 zu nennen, auch Vorschläge, die dafür sorgen, dass auch in den Berg- und Randgebieten noch Bauernbetriebe geführt werden können, die eine Existenzgrundlage bieten.
Dieser Rückweisungsantrag bringt nichts. Ich bitte Sie, in der Sache zu entscheiden. Sagen sie Ja oder Nein zur beantragten Aufhebung der Milchkontingentierung; sagen Sie Ja oder Nein zur Frage der Versteigerung der Fleischkontingente. Aber weisen Sie die Vorlage nicht zurück - und sagen Sie vor allem nicht, wir würden ja dann im Jahre 2006 entscheiden können. Der Entscheid muss jetzt gefällt werden, damit auch die Akteure eine berechenbare Ausgangslage haben.
Den folgenden Antrag stelle ich persönlich, nicht im Namen der Kommissionsmehrheit. Sollte der Minderheitsantrag angenommen werden, so stelle ich den Antrag, dass das ganze Paket an den Bundesrat zurückgeht, insbesondere [PAGE 1206] auch der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007. Wenn Sie das nicht tun, dann kann der Minderheitsantrag Beerli, der die materielle Grundlage im Landwirtschaftsgesetz findet, nicht behandelt werden. Er müsste einfach gestrichen werden, weil er schlicht nicht behandelt werden könnte. Dann bewilligen Sie den Rahmenkredit, und damit ist die Sache für die nächsten vier Jahre gelaufen. Herr Bundesrat Couchepin hat den Zeitplan aufgezeigt, der sich nachher ergibt. Zuerst muss der Nationalrat zur Rückweisung Stellung nehmen. Wenn er nicht einverstanden ist, kommt die Sache zu uns zurück; dann müssen wir die Rückweisung bestätigen oder aufheben. Bis dann ist das nächste Jahr praktisch gelaufen.
Ich bitte Sie, aufgrund dieser Überlegungen diesen Rückweisungsantrag abzulehnen. Wenn Sie die Vorlage aber zurückweisen, muss sie als Ganzes zurück an den Bundesrat; wir können nicht nur die Rosinen herauspicken.