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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte etwas vorausschicken: In der Zielsetzung haben wir zu dieser Kommissionsmotion keine Differenz. Der Unterschied zeigt sich in der Frage des Vorgehens. Wir sind uns alle einig: Der Ersatz von fossilen Heizungen muss rascher vorangehen. Die Bevölkerung will das. Ich höre von verschiedenen Energieversorgungsunternehmen, dass sich ganz viele Menschen melden und sagen, dass sie von ihrer Ölheizung oder von ihrer Gasheizung wegkommen wollen. Das Positive ist, dass wir Alternativen haben. Wir haben heute alternative Heizmöglichkeiten, die wir einsetzen können. Wärmepumpen gehören ganz klar auch zu diesen Alternativen.

Es ist, glaube ich, auch allen klar, dass die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs eine dringliche Aufgabe ist. Zwei Drittel aller Gebäude in der Schweiz werden immer noch mit fossilen Energieträgern beheizt. Der Gebäudebereich verursacht in der Schweiz rund einen Drittel der gesamten CO2-Emissionen. Es ist also ein Bereich, in dem Handlungsbedarf, aber auch das Bedürfnis zu handeln, wirklich bestehen.

Im letzten Jahr wurden in der Schweiz rund 33[NB]000 Wärmepumpen verkauft. Gleichzeitig wurden aber immer noch 26[NB]000 fossile Heizungen verbaut. Das sind 26[NB]000 fossile Heizungen, die weitere zwanzig bis dreissig Jahre laufen, und wir sprechen von netto null im Jahr 2050. Vergessen wir nicht, dass wir schon im Jahr 2022 sind. Es geht keine dreissig Jahre mehr bis zum Ziel netto null. In diesem Sinne sind wir wie Ihre Kommission ebenfalls überzeugt, dass die Wärmepumpen eine der Schlüsseltechnologien für die Dekarbonisierung im Gebäudebereich sind und dass ihr Einbau nicht unnötig behindert werden soll.

Es ist aber eine Tatsache, dass aussen aufgestellte Wärmepumpen Lärm verursachen und die Lebensqualität von Nachbarn besonders auch nachts durch Lärm beeinträchtigen können. Diesem Thema dürfen wir uns nicht verschliessen. Es sollte nicht plötzlich heissen: "Oh, Wärmepumpen, das sind Lärmschleudern." Wenn auch Sie interessiert sind, dass die Akzeptanz der Wärmepumpen in der Bevölkerung bestehen bleibt, dann müssen wir alles dafür tun, dass diese Akzeptanz eben auch weiterhin erhalten bleibt. Deshalb wird der Lärm von Wärmepumpen eben auch nach Umweltschutzgesetz behandelt. Für den Bau neuer Wärmepumpen müssen - das wissen Sie - zwei Anforderungen kumulativ erfüllt sein:

1.[NB]Die Lärmemissionen müssen so weit begrenzt werden, wie das eben im Sinne der Vorsorge technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Das ist das Umweltschutzgesetz.

2.[NB]Die von einer Wärmepumpe alleine erzeugten Lärmemissionen dürfen die Planungswerte nicht überschreiten.

Bekanntlich liegt der Vollzug bei den Wärmepumpen gemäss Umweltschutzgesetz bei den kantonalen und kommunalen Behörden. Diese überprüfen insbesondere im Rahmen der Baubewilligungsverfahren auch die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften.

Meine Ämter, das heisst sowohl das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wie auch das Bundesamt für Energie (BFE), sind an der Sache dran, da müssen Sie sich keine Sorgen machen: Das BFE ist dafür da, um eben diese Wärmepumpen zu pushen, während das BAFU dafür da ist, gleichzeitig auch die Umweltschutzmassnahmen zu berücksichtigen. Beide Ämter zusammen sind daran, konkrete Lösungen zur Vereinfachung des Vollzuges zu erarbeiten. Denn auch wir sind der Meinung, dass wir den Einbau von Wärmepumpen zugleich ermöglichen und vereinfachen wollen. Es fanden bereits zwei Arbeitstreffen mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und der Branche statt. Dabei wurde auch eine mögliche Anpassung der Lärmschutz-Verordnung geprüft.

Darin liegt nun der Unterschied zu dem, was der Bundesrat Ihnen in Bezug auf diese Motion empfiehlt. Ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie diese Motion annehmen, wird das voraussichtlich auf eine Revision des Umweltschutzgesetzes hinauslaufen - und Sie wissen, wie lange die Revision eines Gesetzes dauert. Der Bundesrat sucht Lösungen im Rahmen einer Revision der Lärmschutz-Verordnung. Das können wir rascher machen, und das kann der Bundesrat entscheiden. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir hier nicht auf eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes hinarbeiten, sondern schauen sollten, was wir im Rahmen der Lärmschutz-Verordnung machen dürfen und können.

Frau Nationalrätin Suter hat Ihnen Beispiele erwähnt, die wir anschauen, darunter das sogenannte Basler Modell, das bereits funktioniert und interessant ist. Es gibt aber auch andere interessante Modelle.

An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen: Wir suchen Lösungen. Wir suchen, wie erwähnt, auch dort, wo wir sie rasch umsetzen können, durch die Revision einer Verordnung. Sollten Sie diese Motion annehmen und damit zum Ausdruck bringen, dass Sie wollen, dass es weitergeht, dass es rasch vorwärtsgeht, dann verstehen wir das gerne als Ansporn. Der Bundesrat würde sich aber vorbehalten, im Zweitrat eine Anpassung des Motionstextes zu empfehlen. Wir verfolgen zwar das gleiche Ziel, möchten aber, dass es rasch vorwärtsgeht. Wir sind der Überzeugung, die in meinen Augen auch von Ihrer Kommission geteilt wird, dass es rascher vorwärtsgeht, wenn wir es im Rahmen einer Verordnung tun können, als wenn wir zuerst ein Gesetz revidieren müssen.

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