Maissen Theo · Ständerat · 2002-12-10
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-10
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen nur Rückweisung des Teiles Landwirtschaftsgesetz und allenfalls auch noch des Teiles Tierseuchengesetz, zu dessen Artikel 37 ein Zusammenhang besteht.
Mit dem Umbau der Agrarpolitik haben wir zu Beginn der Neunzigerjahre begonnen. Man hat von der zuvor stark dominierenden Preis- und Absatzstützungspolitik zum System der vermehrten Direktzahlungen gewechselt. Der Grund dafür lag darin, dass es in verschiedenen Bereichen ein Mengenproblem gab. Dazu kamen die internationalen Verhandlungen - damals über das Gatt, heute in der WTO -, die verlangten, dass man bei den Produktsubventionen, bei den direkten Subventionen, abbauen müsse. Wir haben damals einen Wechsel vollzogen, weg von der so genannten alten Agrarpolitik, welche vom Zweiten Weltkrieg geprägt war und während praktisch fünf Jahrzehnten hingehalten hat. Diese Agrarpolitik war an sich gar nicht so schlecht, wie man sie heute zum Teil macht. Sie hat es immerhin ermöglicht, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Wir konnten die Landschaft erhalten. Diese Agrarpolitik hat seinerzeit dazu beigetragen, dass bäuerliche Familien existieren konnten. Diese bäuerlichen Familien haben einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Volkswirtschaft geleistet, indem sie der Volkswirtschaft junge Leute zur Verfügung gestellt haben - junge, gut ausgebildete Arbeitskräfte.
Und nun muss ich, Herr Kommissionspräsident, doch eine Aussage von Ihnen korrigieren, die Sie im aktuellen Zusammenhang gemacht haben, damit sie nicht wieder so stehen bleibt: Es geht um Ihre Aussage, die Kosten für die Landwirtschaft würden 7 Milliarden Franken betragen. Ich nehme an, dass Sie hier die 4 Milliarden Franken nehmen, welche vom Bund geleistet werden, und dann noch die 3 Milliarden Franken, die der Landwirtschaft angelastet werden, weil die Preise in der Schweiz höher sind. Nun muss man bei diesen 3 Milliarden Franken natürlich berücksichtigen, dass die schweizerische Landwirtschaft auch höhere Kosten hat. Das sind Mittel, die wieder in die Wirtschaft zurückfliessen. Zudem sind die höheren Preise in der Schweiz - das wissen wir - auch durch entsprechend höhere Margen im Zwischenhandel und in der Verarbeitung bedingt. Man sollte das also nicht einfach der Landwirtschaft zuweisen, sondern es etwas differenzierter betrachten. Dazu kommt, dass auch wesentliche Mittel aus den 4 Milliarden Franken des Bundes eigentlich neben den Bauern vorbei direkt in die übrige Wirtschaft fliessen. Ich denke da an den Bereich Strukturverbesserungen: Das sind Mittel, die der Bauer im Prinzip gar nicht sieht. Die gehen direkt in das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe. Da müsste man also differenzieren.
In den Neunzigerjahren haben wir mit dem Umbau begonnen. Die Verunsicherung hat damals begonnen. Wir hatten Einbrüche auf den Märkten. Ich denke da vor allem an den Nutz- und Schlachtviehmarkt, wo die Viehpreise um mehr als die Hälfte gesunken sind.
Es war dann der Anspruch der "Agrarpolitik 2002", dass wir der Landwirtschaft klare Konturen vorgeben. Wir wollten die Politik berechenbar machen, der Staat soll stabile Rahmenbedingungen schaffen, und zwar vor allem im Hinblick darauf, dass eben in der Landwirtschaft von den Unternehmern, von den Bauern, Investitionen zu tätigen sind - sehr grosse Investitionen pro Arbeitsplatz im Verhältnis zu anderen Wirtschaftsbereichen. Stabile Rahmenbedingungen braucht es nicht zuletzt auch im Hinblick darauf, dass wir für die Nachfolge auf den Bauernbetrieben wieder gesicherte Verhältnisse haben möchten, damit diejenigen, welche sich für die Landwirtschaft ausbilden lassen, wissen, wohin es geht.
Auf Seite 4740 der Botschaft können Sie nachlesen, wie sich die Lehrverträge in der Landwirtschaft entwickelt haben. Wir haben heute, nachdem es in den Achtzigerjahren eine Baisse gab, wieder etwas mehr Lehrverträge, etwa 900 pro Jahr. Wenn man das umrechnet, sieht man, dass auf Dauer noch ausgebildete Personen für die Führung von etwa 30 000 Betrieben verfügbar sein werden. Wir sehen also, dass die Situation im Grunde genommen auch hier nicht allzu rosig ist, auch wenn man davon ausgeht, dass [PAGE 1199] auch aus anderen Berufen jeweils Leute den Weg in die Landwirtschaft finden.
Wir sind, Herr Kommissionspräsident, was die EU anbetrifft, mit den Reformen eher voraus, nicht hintendrein. Wir müssen auch sehen, das die EU mit der Osterweiterung gerade im Bereich Landwirtschaft einige Probleme haben wird, sodass uns diese Entwicklung dort kaum davonlaufen wird, wie das vom Kommissionspräsidenten befürchtet worden ist. Dort haben sich die Eckwerte also auch verändert.
Feststellen müssen wir, dass der Strukturwandel mit "AP 2002" voll im Gange ist. Wir hatten in den letzten zehn Jahren einen Rückgang von 93 000 auf 70 000 Betriebe, einen Rückgang von 25 Prozent innert zehn Jahren. Wenn das so weitergeht, können Sie selber ausrechnen, wie lange es dauert, bis wir nur noch 20 000 oder 30 000 Betriebe haben. Es ist nicht notwendig, dass wir diesen Strukturwandel noch beschleunigen.
Nicht zu vergessen ist, dass all diese Betriebsaufgaben immer auch Verluste von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum mit sich bringen. Die Situation ist jeweils meistens so, dass kein Ersatz für diese mangelnden Arbeitsplätze gegeben ist, wenn die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft verloren gehen. Ich frage mich, ob es in einer Zeit, in der wir einer wachsenden Arbeitslosigkeit, einem schlechteren Arbeitsmarkt entgegengehen, noch Sinn macht, einen Prozess zu beschleunigen und damit vorhandene Arbeitsplätze im ländlichen Raum noch stärker abzubauen.
Die Verunsicherung in der Landwirtschaft - das wurde erwähnt - ist sehr gross. Auch hier stellt man fest, dass der Bundesrat die Situation zu rosig beurteilt. Auf Seite 4741 der Botschaft können Sie die Untersuchung und die Bewertung dieser Untersuchung über die Zufriedenheit der nichtlandwirtschaftlichen und der landwirtschaftlichen Bevölkerung nachlesen. Da sehen Sie, dass in den sensiblen Bereichen, nämlich Stabilität der Rahmenbedingungen und Einkommen, in der landwirtschaftlichen Bevölkerung ein bedeutend schlechteres Stimmungsbild herrscht als bei der übrigen Bevölkerung. Auch hier ist die Beurteilung, die Bewertung in der Botschaft zu schönfärberisch.
Das Gleiche bezüglich der Einkommensverhältnisse wurde bereits im Agrarbericht 2002 gesagt. Schlagen Sie zum Thema Einkommensverhältnisse doch bitte Seite 4737 der Botschaft auf, und sehen Sie, was dort bezüglich der Aufteilung der Einkommen festzustellen ist. Es hat bei diesen vier Quartilen insgesamt zwölf verschiedene Gruppen. Vier Quartile sind also nach Tal-, Hügel- und Bergregion unterschieden. Von diesen zwölf Gruppen erreichen nur zwei - nicht einmal das ganze vierte Quartil - den Vergleichslohn. Das heisst, dass im Grunde genommen von zwölf Gruppen nur zwei oder ein Sechstel das Attribut hätten, gemäss Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes ökonomisch leistungsfähige Betriebe zu sein. Die Aussage in der Botschaft ist folglich die, dass fünf Sechstel unserer Betriebe ökonomisch nicht leistungsfähig sind. Das ist nicht etwa von der Natur vorgegeben, sondern das ist die Politik, die diesen Schnitt macht. Dieser Schnitt ist die Grundlage für diese Botschaft. Das ist nach meinem Dafürhalten politisch falsch. Denn viele jener Betriebe, die unter diese fünf Sechstel fallen, die ökonomisch angeblich zu wenig leistungsfähig sind, sind es wegen der Topographie, wegen der fehlenden naturräumlichen Eignung in dieser Situation und nicht durch Selbstverschulden.
Die Einkommenssituation ist für die meisten Betriebe im Moment schlecht. Die Einkommen sind in der Tendenz sinkend, und es sind keine Indikatoren da, die zeigen, dass es besser werden soll. Vor allem auch im Vergleich zwischen den Berg- und Talbetrieben ist keine Angleichung festzustellen.
Das ist die Ausgangslage für die "Agrarpolitik 2007". Nachdem mit der "AP 2002" bereits Probleme bestehen, fragt es sich, ob wir den Weg fortsetzen wollen, oder ob wir einen Prozess in eine Richtung beschleunigen wollen, von der wir nicht wissen, wo das hinführt. Die Risiken sind gross. Wir steuern irreversiblen Prozessen entgegen. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit der Vorlage des Bundesrates auf dem besten Weg sind, Artikel 104 der Bundesverfassung, den Landwirtschaftsartikel, nicht einzuhalten. Die dezentrale Besiedelung ist gefährdet, die nachhaltige, die ökologische Produktion, die in der Verfassung vorgegeben ist, und die Multifunktionalität sind gefährdet.
Was mit "AP 2007" erreicht werden soll, das sind weniger, dafür bedeutend grössere Betriebe, sowie billige Importe. Ich bin überzeugt davon, dass dieses Ziel dahinter steht. Die Folge von "AP 2007" ist eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion auf den rationell bewirtschaftbaren Flächen, eine Extensivierung oder Aufgabe der schlechter bewirtschaftbaren Flächen. Es geht letztlich um eine Entkoppelung der Produktion von den Raufutterflächen. Damit wird die Landwirtschaft weniger gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen. Das wird nachher die Kritik der Bevölkerung hervorrufen, wenn man beachtliche Mittel in die Landwirtschaft steckt und sieht, dass man die Auflagen der Ökologie und der nachhaltigen Entwicklung nicht mehr erfüllt. Wir sind, Herr Bundesrat, auf dem bestem Wege, die Denner-Initiative, die 1998 mit grossem Volksmehr abgelehnt worden ist, nun auf Umwegen umzusetzen - was eben Billigimporte, grosse Betriebe, Intensivierung auf der einen Seite und Extensivierung auf der anderen Seite betrifft. Angesichts dessen, was "AP 2007" vermutlich bringen wird, ist festzuhalten, dass überhaupt kein zwingender Handlungsbedarf besteht, die "AP 2007" so umzusetzen. Wir erhöhen damit lediglich die Verunsicherung. Wir gehen einen Weg in eine ungewisse Zukunft. Die Botschaft geht zudem - das muss man feststellen, wenn man mit Fachleuten spricht - von völlig ungesicherten Annahmen aus.
Ich komme auf das Kernstück, die Aufhebung der Milchkontingentierung, zu sprechen: Die Annahme bezüglich dessen, was in der EU passiert, ist höchst fraglich, wie ich bereits erwähnt habe. Es fehlt das Konzept einer Überführung in einem geordneten und harmonischen Rahmen in eine umfassende privatrechtliche Mengenregelung. In der Botschaft ist darüber nichts ausgesagt worden, es werden auch keine gesetzlichen Grundlagen diskutiert. Vor allem ist offen, was nach den zehn Jahren, die wir im Gesetz festgelegt haben, passiert; denn nach zehn Jahren laufen die verschiedenen Bestimmungen bezüglich der Marktstützung aus. Auch darüber wird in der Botschaft nichts gesagt. Ich hätte aber erwartet, dass in der Botschaft nach fünf Jahren "AP 2002" gesagt wird, was nach diesen zehn Jahren betreffend Marktstützungen passieren wird, denn ganz ohne diese Marktstützungen wird es nicht gehen. Ich bin zudem davon überzeugt, dass wir mit dem Weg, den wir beschreiten - vor allem bezüglich des Verzichts auf die Mengenregelung bei der Milch -, im Hinblick auf die anstehenden WTO-Verhandlungen die besten Trümpfe aus der Hand geben. Es ist abzusehen, dass bei den WTO-Verhandlungen wiederum auch die Direktzahlungen in der Kritik stehen werden. Wir werden unsere Politik der Direktzahlungen besser verteidigen können, wenn wir Mengenbeschränkungen haben, seien es öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche. Denn damit ist die Gefahr der Überproduktion und auch des Exportdumpings geringer. Wenn wir Mengenregelungen haben, können wir in den WTO-Verhandlungen vor allem auch den Zugang der Entwicklungsländer zu den Märkten besser darlegen, als wenn wir keine Mengenregelungen haben.
Des Weiteren habe ich in der Kommission das vertiefte Eingehen auf die Bedenken vermisst, die von niemand Geringerem als von Professor Paul Richli dargelegt worden sind: Ist diese Agrarreform "AP 2007" verfassungskonform oder nicht? Professor Richli stellt z. B. die Frage, ob es wirklich dem Willen des Gesetzgebers entspreche, wenn man in der Botschaft diese Auffassung vertrete, dass das in der Bundesverfassung enthaltene Einkommensziel erreicht sei, wenn 25 Prozent der Betriebe - dieses Quartil - das Einkommen erreiche. Ich behaupte sogar: Es ist eben nur ein Sechstel der Betriebe, es sind nicht 25 Prozent, die ein Einkommen gemäss Gesetz erreichen. Professor Richli stellt auch fest, dass der Prozess so schnell ablaufe, dass der Vertrauensschutz nicht gegeben sei und die Rechtssicherheit verletzt werde. Zu dieser Thematik wird in der Botschaft nichts gesagt. Ich habe es auch in der Kommission vermisst, [PAGE 1200] dass nicht weiter darauf eingegangen worden ist. Wir haben in der WAK einen Exponenten der Verbände angehört, der über die "AP 2007" gesagt hat, sie sei wie ein Blindflug eines Flugzeuges ohne Instrumente.
Nun zum Schluss das Formalrechtliche: Es wurde zum Teil argumentiert, man müsse diese Revision des Landwirtschaftsgesetzes machen, weil wir einen neuen Zahlungsrahmen beschliessen müssten. Die geltende Fassung des Landwirtschaftsgesetzes enthält in Artikel 6 die Rechtsgrundlage, alle vier Jahre einen Zahlungsrahmen festzulegen. Die Rechtsgrundlage ist genügend, wir brauchen nichts zu ändern. Wir können daher das Landwirtschaftsgesetz an den Bundesrat zurückweisen, mit den Aufträgen, wie sie im Rückweisungsantrag der Minderheit formuliert sind.
Die anderen im Paket "Agrarpolitik 2007" enthaltenen Gesetzesrevisionen, die Revisionen des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht, des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht, des ZGB, des Tierschutzgesetzes und des Tierseuchengesetzes können durchaus behandelt und beschlossen werden. Beim Tierseuchengesetz steht einzig Artikel 37 in einem Zusammenhang mit dem Versteigerungskonzept des Bundesrates. Wenn wir dort aber der Minderheit Leumann folgen, können wir auch die Revision des Tierseuchengesetzes behandeln.
Im Prinzip geht es nur darum, den Teil betreffend das Landwirtschaftsgesetz zurückzuweisen, und zwar mit den folgenden Aufträgen: Die bisherige Entwicklung und die Auswirkungen sind objektiv und von mehreren Seiten zu betrachten und nicht derart einseitig und rosig zu zeichnen. Es sind Gutachten zu hinterfragen, die die Grundlage dieser Botschaft bilden; Gutachten, welche von Milchmengenentwicklungen und von Preisentwicklungen ausgehen, die fragwürdig sind, weil die Preiselastizitäten nicht so sein dürften, wie sie angenommen wurden. Es geht darum, dass in einer Botschaft des Bundesrates zudem dargelegt wird, wie unverhältnismässige Härten und Fehlentwicklungen gegenüber den Zielsetzungen der Bundesverfassung vermieden werden. Ich denke dabei an Fehlentwicklungen, gegen die wir keine Instrumente haben, wie sie die meisten Industriestaaten haben: Ich habe bereits bei der "AP 2002" zur Diskussion gestellt, so genannte Interventionsschwellen in das System einzubauen. Andere Staaten haben das, bei uns will man das nicht. Ich erwarte, dass solche Interventionsschwellen in Betracht gezogen werden, und dass man dann vor allem auch Alternativen bei der Milchkontingentierung und beim Fleischimportsystem prüft.
Zum Schluss: Die bisherige Agrarpolitik war im Wesentlichen immer eine Konsenspolitik. Heute stelle ich fest - das hat auch die Diskussion über die "AP 2007" gezeigt -, dass sie zu einer "Brechstangen-Politik" geworden ist. Es ist eine Rechthaberei, und das finde ich nicht gut; das entspricht nicht unserer politischen Kultur. Man sollte gegenseitig mehr auf die Argumente eingehen. Ich denke, die Begründungen von Herrn Bundesrat Couchepin, dass man das ganze Menu essen müsse, sind sehr formalistisch. Ich bin der Meinung, dass man die anderen Gesetze beraten kann. Ich denke, es ist sehr formalistisch, wenn der Grund, dass wir das Landwirtschaftsgesetz nun behandeln müssten, der Ablauf der Legislatur im Jahre 2003 sein soll. Ich denke, wenn wir nun unter diesem Zeitdruck stehen, dann machen wir besser nichts, als dass wir etwas falsch machen. Nutzen wir die Chance zu korrigieren. Wir haben genug Zeit. Es dient auch dem inneren Zusammenhalt unseres Landes, denn es sind im ländlichen Raum Spannungen da.
Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit zu unterstützen.