Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2022-06-02
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-02
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen zuerst meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Präsident der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz. Ich verdiene bei dieser Vereinigung im Jahr pauschal 15[NB]000 Franken. Das ist nicht abhängig von der Zahl der in den nächsten Jahren verkauften Wärmepumpen in der Schweiz - einfach, damit ich das offengelegt habe. Ich möchte für die Presse ebenfalls offenlegen, dass meine Firma keine Wärmepumpen installiert oder verkauft.
Worum geht es? Es geht darum, dass der Wechsel auf Wärmepumpen behindert wird. In der Kommission herrscht hier die gleiche Ansicht. Der Wechsel auf neue Luft-Wasser-Wärmepumpen ist heute ein Massengeschäft. Ein ordentliches Baugesuch ist zu umfangreich und nach heutiger Erkenntnis auch nicht mehr nötig.
In der Lärmschutz-Verordnung, die Anfang 1987 in Kraft getreten ist, werden die technischen Fortschritte, die bei diesen Geräten gemacht wurden, nicht berücksichtigt. Dort wird ausgeführt, dass man beim Aufstellen eines Aussengerätes alle technisch und betrieblich möglichen Massnahmen ergreifen muss, die wirtschaftlich tragbar sind. Das heisst, dass man heute ein ordentliches Baugesuch einreichen muss. Eine weitere Bedingung ist, dass die erzeugten Lärmemissionen dem Planungswert entsprechen. Das ist schon heute in der Lärmschutz-Verordnung enthalten.
Die Kommission ist nun der Ansicht, dass man das vereinfachen kann. An und für sich sollen nur noch diese Lärmemissionen dem Planungswert entsprechen. Wenn das der Fall ist, kann die Wärmepumpe aufgestellt, installiert und in Betrieb genommen werden. 2021 wurden 34[NB]000 Wärmepumpen installiert. In Zukunft werden es mehr sein. Unsere Gemeinden und Kantone sind mit dieser Flut von Baugesuchen überfordert. Denn es gibt jedes Mal eine Einzelabfertigung und eine Einzelbeurteilung. Das ist aus Sicht der Kommission nicht mehr nötig. Wir bitten Sie daher, dieser Vereinheitlichung zuzustimmen.
Die Kommission hat auch diskutiert, was mit dem Vorsorgeprinzip passiert; das ist vor allem von den Gegnern und auch vom Bundesrat angesprochen worden. Tatsächlich ist es so, dass gemäss diesem Vorsorgeprinzip eben all die technisch und betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Optionen aufgezeigt werden müssen. Da aber die Wärmepumpen zum heutigen Zeitpunkt technisch auf einem sehr hohen Stand sind, gerade auch was die Lärmemissionen betrifft - die Hersteller und auch die Installateure suchen nicht nach der Möglichkeit, möglichst laute Wärmepumpen zu haben, sondern genau das Gegenteil ist der Fall -, sind die Vorgaben des Vorsorgeprinzips aus Sicht der Kommission bereits erfüllt.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch, dass heute noch ein Lärmschutznachweis erbracht werden muss. Der Lärmschutznachweis ist durch die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz so weit vorbereitet, dass die Hersteller, Installateure und vor allem auch die Planer ein einfaches Instrument haben, um diesen Nachweis zu erbringen.
Ein letzter Punkt betrifft die Vereinheitlichung, mein Vorredner hat es bereits angesprochen: Heute ist es so, dass jeder Kanton diese Lärmschutz-Verordnung ein bisschen anders umsetzt. Die Kommission möchte, dass es eine Vereinheitlichung gibt. In allen Kantonen sollen die gleichen Bedingungen und Vorgaben gelten, auch bei grenzüberschreitenden Installationen. Das hat übrigens der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion auch so geschrieben. Er sagt, er sei an dieser Möglichkeit ebenfalls sehr interessiert. Daher ist es erstaunlich, dass der Bundesrat die Motion 21.4381, in der es genau um diese Problematik geht, abgelehnt hat.
Die Kommission ist der Meinung, dass wir jetzt dringend dieses vereinfachte Verfahren brauchen, damit wir die Erneuerung der alten Heizungssysteme wirklich beschleunigen können. Wir danken Ihnen für die Zustimmung.