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Amherd Viola · Bundesrat · 2022-06-02

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-06-02

Wortprotokoll

Ich will die Argumente meiner Vorrednerinnen und Vorredner, welche die Mehrheit unterstützen, zu den staatspolitischen Fragen nicht wiederholen. Diese Ausführungen unterstütze ich zu hundert Prozent.

Vielleicht noch etwas aus demokratiepolitischer Sicht: Es wird jetzt unter anderem gesagt, wenn man die Abstimmung über die noch nicht eingereichte Volksinitiative nicht abwarte, widerspreche man der Demokratie und trete die demokratiepolitischen Volksrechte mit Füssen. Ich möchte doch daran erinnern, dass wir in diesem Dossier demokratiepolitisch äusserst, äusserst gut unterwegs sind. Grundsätzlich hätte es für die Beschaffung dieser Kampfflugzeuge überhaupt keine Volksabstimmung gebraucht. Der Bundesrat hat aber gesagt, es sei ein wichtiges Projekt mit einem grossen Finanzaufwand, und hat deshalb speziell einen Planungsbeschluss ausgearbeitet, damit es überhaupt zu einer Volksabstimmung kommen konnte. Die Bevölkerung konnte sich also schon einmal zu diesem Geschäft äussern, obwohl es nicht notwendig gewesen wäre. Demokratischer kann man fast nicht mehr arbeiten.

Wichtig ist auch zu sagen, dass in der Abstimmung über den Planungsbeschluss klar war, welche Flugzeugtypen in der Evaluation sind. Es waren zwei europäische und zwei amerikanische; das hat man bei der Abstimmung gewusst, das wurde überall so kommuniziert und dargelegt. Die Bevölkerung hat zum Kredit Ja gesagt, im Wissen, dass allenfalls der F-35 ausgewählt wird. Der Bundesrat hat jetzt aus diesen vier zur Evaluation stehenden Flugzeugen einen Typ ausgewählt. Also so weit nichts Neues, nichts, was die Bevölkerung nicht gewusst hätte.

Jetzt ist die Frage: Braucht es diesen Artikel 4a? Es wurde bereits darauf hingewiesen: Die Armeebotschaft wurde ausgearbeitet und im Bundesrat verabschiedet, bevor erstens die Ukraine-Krise startete und zweitens bekannt war, welche anderen Länder diesen Flugzeugtyp auch beschaffen. Wir haben also ganz andere Rahmenbedingungen.

Es wurde vom Kommissionssprecher gesagt: Finnland hat[NB]im Dezember 2021 entschieden, 64 Flugzeuge vom Typ F-35 anzukaufen, Deutschland hat Mitte März, nachdem der Bundesrat die Botschaft verabschiedet hatte, beschlossen, 35 Stück zu kaufen, und Kanada hat am 28. März beschlossen, 88 Flugzeuge vom Typ F-35 zu kaufen. Die Amerikaner wollen uns den F-35 auch nach dem März 2023 verkaufen, das ist schon klar, aber sicher nicht mehr zu den gleichen Konditionen - das sieht man, wenn man jetzt nur die Inflation anschaut. Wir haben bis Ende März 2023 einen fixen Preis, nachher muss neu verhandelt werden. Ich kann nicht behaupten, dass es teurer wird. Aber das Risiko, dass es teurer wird, ist aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen, der Inflation usw. in den USA und auch aufgrund der Nachfrage sehr hoch. Es ist verhandlungstaktisch für uns nicht eine so gute Position, wenn wir warten.

Dann komme ich noch zu den Ausführungen von Herrn Zanetti: Verhandlungstaktisch ist es wichtig, dass wir innerhalb dieser offenen Offertfrist unterzeichnen, weil wir sonst natürlich auch das Risiko einer Preiserhöhung eingehen. Dazu kommt, es wurde auch schon gesagt, dass wir unsere Produktionsslots verlieren würden. Wenn wir noch nicht unterschrieben hätten, würden dann die Flugzeuge anderer Länder produziert, bevor wir drankommen. Wir hätten dann ab 2030 natürlich eine Lücke in der Sicherheit, weil wir die Flugzeuge 2030 nicht in Betrieb haben, wenn sie nicht ab 2027 ausgeliefert werden.

Aus all diesen Gründen ist es wichtig, dass innerhalb der offenen Offertfrist unterschrieben wird. Der Bundesrat hat aufgrund des Kommissionsentscheids, der verlangt, dass eben bis Ende März 2023 unterschrieben und der Bundesrat entsprechend beauftragt wird, die Sache noch einmal angeschaut und gesagt: Wir können diesen Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen. Das heisst nichts anderes, als dass wir diesen Auftrag annehmen. Aber es ist wichtig, dass auch das Parlament sich zu diesem Weg bekennt und klar sagt: Wir wollen, dass es vorwärtsgeht!

Entsprechend beantrage ich Ihnen, mit Unterstützung des Bundesrates, hier der Mehrheit zu folgen und diesen Artikel 4a zusätzlich in den Bundesbeschluss 1 aufzunehmen.