Rutz Gregor · Nationalrat · 2022-06-02
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-02
Wortprotokoll
Es ist schon ein einigermassen denkwürdiger Moment. Es ist mir jetzt in all den Jahren in Bern noch nie passiert, dass ich fünf Wochen nach einer Volksabstimmung das Abstimmungsdossier noch einmal mit freundlichen Worten zugeschickt erhalte, verbunden mit dem Hinweis, das sei alles sehr dringend. Wir haben eine Abstimmung hinter uns, zu der es einen engagierten Abstimmungskampf gegeben hat. Es ist immer gut in einer Demokratie, wenn man engagiert und offen miteinander diskutiert, die Argumente austauscht. Es kam in diesem Abstimmungskampf auch deutlich hervor, dass es ganz viele verschiedene Argumente für und gegen diese Vorlage gibt. Am 13. Februar wurde entschieden, und - das dürfen wir nicht vergessen - es wurde doch relativ klar entschieden: Fast 55 Prozent, dies einfach nochmals zur Erinnerung, haben die Vorlage abgelehnt.
Es gab eine Vielzahl von Gründen, die zu dieser Ablehnung führten. Das hat nicht nur der Abstimmungskampf gezeigt, das hat auch die Vox-Analyse ergeben. Es gab also nicht nur ein Argument, das alles bestimmte, sondern es waren verschiedene Argumente, und - das sei hier auch noch erwähnt - vor allem die Jüngeren haben diese Vorlage abgelehnt, während Rentner eher zugestimmt haben. Das sind die Fakten.
Nun ersehen Sie aus diesem Kommissionsbericht, dass eine knappe Mehrheit der Auffassung ist, dass gewisse Massnahmen rasch ausgebaut werden sollten. Man bringt also absolut die gleiche Argumentation vor, die schon im Abstimmungskampf formuliert worden ist. Verwiesen wird auf die wichtige demokratiepolitische Funktion der Medien. Das ist sicher richtig. Kollege Kutter hat es heute auch noch einmal unterstrichen: Die Medien sind wichtig für das Funktionieren der Demokratie. Ja, das sind sie. Aber das Akzeptieren von Abstimmungsresultaten ist auch einigermassen elementar für das Funktionieren einer Demokratie. Das ist die Hauptfrage, die sich heute stellt.
Es wird zu Recht auf die wichtige Funktion der Medien verwiesen, welche uns Behörden auf die Finger schauen müssen, welche als Wächter agieren müssen. Wenn sie das machen würden, wirklich überall und lückenlos - und da wende ich mich jetzt an die Medienschaffenden, die diese Debatte verfolgen -, dann hätten sie vielleicht schreiben müssen: "Herr Kutter ist vielfach ein Leuchtturm des gesunden Menschenverstands in diesem Parlament. Aber hier hat er vielleicht etwas vorschnell gehandelt, hier hat er vielleicht etwas die Nerven verloren."
Es ist nie gut, zu handeln, wenn Nervosität besteht. Wir alle wissen selbstverständlich, dass es den Strukturwandel in der Medienlandschaft gibt. Aber eines müssen wir uns immer vor Augen halten: Medien sind private Unternehmen. Sie stehen im Wettbewerb, inhaltlich und ökonomisch, und sie sind letztendlich selber dafür verantwortlich, dass ihre Finanzen stimmen, wie das bei jedem Unternehmen in der Marktwirtschaft der Fall ist. Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Unternehmensfinanzen in Ordnung zu bringen. Ebenso wenig ist es Aufgabe des Staates, für Medienvielfalt zu sorgen. Der Staat muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen - das ist wichtig.
Nun, liebe Befürworter dieser Vorlage, frage ich Sie: Wie ernst nehmen Sie sich selber? Wie ernst meinen Sie es mit Ihrer Argumentation, die Sie beim Postulat von Kollegin Christ vorgebracht haben? Damals haben Sie gesagt, Medienförderung wäre etwas ganz Wichtiges. Sie sagten, weil es etwas derart Wichtiges wäre, bräuchten wir eine Auslegeordnung, eine vollständige, gründliche, gesamtheitliche Auslegeordnung. Mit diesem Argument haben Sie dem Postulat von Kollegin Christ zugestimmt.
Wenn Sie dieser Vorlage jetzt zustimmen, dann widersprechen Sie sich selber. Dann sagen Sie: Wir machen vielleicht schon eine Auslegeordnung, aber einzelne Sachen machen wir jetzt gerade schon, weil es gut tönt und weil wir darum gebeten worden sind. Dann nehmen Sie sich selber, aber auch Kollegin Christ und ihren Vorstoss nicht ernst.
Ich hoffe sehr, dass Sie diese Argumentation damals ernst gemeint haben und dass Sie das Postulat Christ mit seiner Auslegeordnung nach wie vor unterstützen. Danach können wir wieder diskutieren.
Die Ausgangslage ist nicht so ganz eindeutig. Kollegin Pasquier-Eichenberger hat gesagt, in dieser Legislatur würde viel über Medienförderung diskutiert. Es wurde natürlich in den Jahren vorher auch schon viel darüber diskutiert. Vergessen Sie nicht das Bundesgesetz über elektronische Medien von Bundesrätin Leuthard, das schon in der Vernehmlassung zerzaust wurde. Das Medienförderungspaket wurde daraufhin ohne Vernehmlassung zusammengestellt und jüngst abgelehnt.
Ich glaube, wir tun jetzt gut daran, uns einmal hinzusetzen, kühlen Kopf zu bewahren und die geforderte Auslegeordnung vorzunehmen. Danach schauen wir weiter, immer im Bewusstsein darum, dass wir gute Medien haben und dass diese imstande sind, ihre Verantwortung selber wahrzunehmen und uns auf die Finger zu schauen. Schauen Sie sich selber auch etwas auf die Finger, wenn Sie nun in Kürze abstimmen werde [PAGE 913] n.