Gredig Corina · Nationalrat · 2022-06-02
Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-06-02
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich bereits im Anschluss an die Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit dem Thema der Titel von Gesetzen beschäftigt. Es ging damals um die Vorlage zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten und um die Vorlage zum Vaterschaftsurlaub. Die Staatspolitische Kommission hat dabei festgestellt, dass die Titel der Abstimmungsgegenstände für die Bürgerinnen und Bürger bisweilen unklar sein können, weil entweder der materielle Inhalt der Änderung nicht genannt wird oder die inhaltliche Angabe nicht präzise genug ist. Gerade aber bei Behördenvorlagen müssen wir den Anspruch haben, dass der Titel genügend genau formuliert ist. Im Unterschied zu einer Volksinitiative ist bei einer Gesetzesänderung die Behörde die Absenderin, deshalb ist auch die Erwartung an die Präzision eine andere. Es muss verständlich sein, worüber wir abstimmen.
Eine bürgernahe Gesetzgebung beinhaltet auch verständliche Abstimmungstitel. Deshalb ist es der Kommission wichtig, allfällige Hürden für die politische Partizipation möglichst abzubauen.
Die Staatspolitische Kommission ist anlässlich ihrer Beratungen vom 19. November 2020 zum Schluss gekommen, dass die Praxis der Titelsetzung bei Gesetzen verbessert werden muss, und hat entsprechende Schreiben an die Sachbereichskommissionen gerichtet. Anlässlich der Vorprüfung der vorliegenden Initiative ein Jahr später wurden jedoch aktuelle Beispiele zitiert, bei denen nach wie vor klärende Untertitel fehlten. Die Kommission sieht deshalb Handlungsbedarf, um die Transparenz zu verbessern. Die Zuständigkeiten im parlamentarischen Prozess für die Überprüfung der Titel könnten auch rechtlich verankert werden. In den einschlägigen Bestimmungen des Parlamentsgesetzes betreffend das Verfahren bei Erlassentwürfen könnte z. B. explizit festgehalten werden, dass die Titel zu überprüfen sind. Die Kommission geht davon aus, dass diese Aufgabe primär den Sachbereichskommissionen und nicht der Redaktionskommission zufallen würde.
Im Sinne einer bürgernahen Gesetzgebung möchte Ihre Staatspolitische Kommission dies vertieft untersuchen und beantragt Ihnen deshalb mit 18 zu 7 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.