Salzmann Werner · Ständerat · 2022-06-02
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-02
Wortprotokoll
Ich spreche hier zum Bundesbeschluss 1 und zum neuen Artikel 4a zur Unterzeichnung der Verträge. Diskutiert wurde namentlich auch die Frage, wann eben die Verträge durch den Bundesrat unterzeichnet werden sollen. Unbestritten war dabei, dass die Volksinitiative "gegen den F-35 (Stopp F-35)" keine aufschiebende Wirkung hat[NB]und[NB]dass[NB]Bundesrat[NB]und Bundesversammlung gemäss Verfassung nicht verpflichtet sind, ihre Beschlüsse und deren Umsetzung bis nach einer Abstimmung über die Volksinitiative aufzuschieben; dies auch, weil die Abstimmung bei Beachtung des[NB]normalen[NB]Verfahrens erst 2024 stattfinden kann. Unbestritten war auch, dass die Volksinitiative funktionswidrig eingesetzt wird, weil sie sich als faktisches Finanz- und Beschlussreferendum[NB]erweist,[NB]das[NB]verfassungsrechtlich nicht vorgesehen ist.
Kontrovers diskutiert wurde aber, ob im Bundesbeschluss 1 dem Bundesrat ein ausdrücklicher Auftrag erteilt werden soll, den Vertrag zu unterzeichnen. Die Mehrheit ist für die Unterzeichnung der Verträge vor Ablauf der Offerte, das ist ihr sehr wichtig. Könnten wir nicht rechtzeitig, also bis Ende März 2023, unterschreiben, müssten wir erstens eine neue Offerte einholen, das würde zu einem höheren Preis führen. Zweitens wären wir nicht mehr innerhalb des Finanzrahmens, der vom Volk genehmigt wurde. Drittens würde die Schweiz ihre Produktionsslots verlieren, da einige andere Länder den F-35A inzwischen bereits bestellt haben oder beabsichtigen, dies zu tun: Finnland hat 64, Deutschland 65 und Kanada 88 Flugzeuge in Planung. Viertens würden wir aufgrund der Lage der gesamten Weltwirtschaft wahrscheinlich nicht Monate, sondern Jahre verlieren. Fünftens hätten wir, wenn die Flugzeuge nicht rechtzeitig, ab 2027, geliefert werden, im Schutz des Luftraums eine Fähigkeitslücke.
Überdies stellt dieser Auftrag ein wichtiges politisches Zeichen dar. Die Initianten argumentieren, es sei undemokratisch, die Verträge vor einem Volksentscheid zu unterzeichnen. Die Kommission teilt diese Auffassung nicht. Mit dem Auftrag soll das Parlament im Wissen um eine allfällige Volksinitiative gegenüber Volk und Bundesrat bestätigen, dass das normale Verfahren zum Zuge kommt. "Normales Verfahren" heisst: Nach der Genehmigung durch das Parlament unterzeichnet der Bundesrat die Verträge. Das Parlament will das Flugzeug beschaffen, und zwar im vorgesehenen Rahmen und zum Preis, wie er gemäss Planungsbeschluss vom Volk bereits genehmigt wurde. Das Parlament muss sich auch zur Aussage auf Seite 37 der Botschaft positionieren, ansonsten wäre es mit dieser Aussage einverstanden. Das ist die SiK-S eben nicht. An dieser Stelle schreibt der Bundesrat: "[...] der Bundesrat wird die Verträge nicht vor einem allfälligen Scheitern der Volksinitiative im Sammelstadium, einem Rückzug der Volksinitiative oder einer Ablehnung an der Urne unterzeichnen."
Die Kommission ist sich bewusst, dass die Botschaft am 16.[NB]Februar 2022, das heisst vor dem Ukraine-Krieg, vom Bundesrat verabschiedet wurde. Die Situation ist aber nun grundlegend anders. Der Bundesrat ist gleicher Meinung. An seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 hat er entschieden, dass er den Antrag der SiK-S, den Vertrag für das neue Kampfflugzeug F-35A bis zum Ablauf der Offerte zu unterzeichnen, unterstützt. Die Frau Bundesrätin wird sicher noch etwas dazu sagen.
Eine Minderheit beantragt, keinen Auftrag zur Vertragsunterzeichnung zu erteilen, weil dies nicht notwendig sei, da eine Initiative, solange nicht über sie abgestimmt worden sei, keine Vorwirkung entfalte. Sie beantragt, dass das normale Verfahren zur Anwendung kommen müsse, und zwar ohne speziellen Auftrag des Parlamentes, sonst würden wir ein Präjudiz schaffen. Das heisst, man startet eine Initiative und kann so während Jahren den politischen Entscheidungsprozess blockieren. Zudem sei ein solcher Auftrag aus verfassungsrechtlicher Sicht falsch, da er nicht der institutionellen Rollenteilung zwischen Bundesrat und Parlament entspreche, hiess es.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen, den neuen Artikel 4a zu übernehmen.