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preparatory:AB 301480

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-06-07

Wortprotokoll

Die Übersetzungsförderung gestützt auf Artikel 19 des Sprachengesetzes bezieht sich auf "gesamtschweizerisch tätige, nicht gewinnorientierte Organisationen und Institutionen". Artikel 16 der entsprechenden Verordnung grenzt die Anwendbarkeit des Artikels weiter ein auf die "Kommunikationstätigkeit in den verschiedenen Sprachregionen" solcher Organisationen und Institutionen, "insbesondere für die Kommunikation mit den Personen, an die sie sich mit ihrer gemeinnützigen Tätigkeit richten".

Die Unterstützung von Verlagen für Übersetzungen von Sachliteratur in die Landessprachen würde eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erfordern. Das Parlament wird im Rahmen der Beratung der Motion 22.3217 entscheiden, ob eine solche Anpassung erfolgen soll.