Berset Alain · Bundesrat · 2022-06-07
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-06-07
Wortprotokoll
Der Notstand bei Tierarzneimitteln in der Schweiz ist ein bekanntes Problem. Kranke Tiere müssen - auch aus Tierschutzgründen - mit geeigneten Tierarzneimitteln behandelt werden. Dies ist zunehmend schwierig, weil die Auswahl an Tierarzneimitteln in der Schweiz immer kleiner wird und diese fast ausschliesslich im Ausland hergestellt werden.
Der Bund hat nie Veterinärimpfstoffe selber hergestellt bzw. herstellen lassen. Eine Abhängigkeit vom Ausland besteht momentan eher aufgrund der von Unternehmen gemeldeten Lieferengpässe und nicht aufgrund des Zulassungsverfahrens: Das Heilmittelgesetz sieht gerade für Tierarzneimittel die Möglichkeit von vereinfachten Zulassungen vor. So wird berücksichtigt, wenn ein Arzneimittel bereits in einem anderen Land mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle zugelassen ist.
Die in der Frage erwähnten Impfverbote bestehen nur bei bestimmten Tierseuchen. Solche Verbote sind notwendig, um die Bekämpfung und Überwachung dieser Tierseuchen nicht zu verunmöglichen. Eine Evaluation dieser Impfverbote findet laufend statt.
Die Tierarzneimittelverordnung wurde am 3. Juni 2022 geändert. Damit soll der Prozess für die Einfuhr von Tierarzneimitteln durch Medizinalpersonen vereinfacht werden. Der Bundesrat hat zudem am 12. Februar 2022 die vorgezogene Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht verabschiedet. Damit wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung von Tierarzneimitteln denjenigen der EU angepasst; dies mit dem Ziel, dass Zulassungsinhaberinnen in der EU für eine Schweizer Zulassung keine zusätzlichen Anforderungen erfüllen müssen. Damit werden in der Schweiz unnötige Marktrückzüge oder Preiserhöhungen von Tierarzneimitteln im Vergleich zur EU vermieden. [PAGE 932]