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Dettling Toni · Ständerat · 2002-12-10

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-10

Wortprotokoll

Wir stehen am Schluss dieser lang dauernden Behandlung des Mietrechtes. Erlauben Sie mir drei kurze Bemerkungen zu dem jetzt auf dem Tisch liegenden Entwurf und eine kurze politische Würdigung. Ich möchte mich dabei nicht auf den Antrag der Einigungskonferenz konzentrieren, sondern meine Bemerkungen auf den Gegenvorschlag als Ganzes beziehen.

1. Mit dem neuen Mietrecht ist das Hauptziel erreicht worden, nämlich die Abkoppelung der Mietzinsen von den Hypothekarzinsen. Ich muss aber gleich beifügen, dass damit auch gewisse Liquiditätsengpässe bei den Vermietern in Kauf genommen werden, insbesondere weil ja das Notventil fehlt.

2. Wir haben im neuen Mietrecht aber auch eine konsequente Anwendung der Vergleichsmiete als massgebliches Missbrauchskriterium. Das bringt etwas mehr Marktnähe. Allerdings kommt es jetzt darauf an, wie diese Vergleichsmiete letzten Endes ausgestaltet wird.

3. Wir haben erreicht, dass das neue Mietrecht eine gewisse formelle Vereinfachung bringt. Allerdings - das muss ich hier deutlich festhalten - sind die Übergangsbestimmungen sehr problematisch, und es ist zu hoffen, dass dadurch keine Prozesslawinen ausgelöst werden.

Insgesamt können wir vermieterseits mit dem Gegenvorschlag leben, wenn auch ohne Begeisterung.

Erlauben Sie mir noch eine kurze politische Würdigung des Gegenvorschlages. Nach unserer Auffassung wäre es unverständlich und auch unverantwortbar, wenn wir jetzt den zäh erarbeiteten Kompromissvorschlag ablehnen würden. Wir hätten dann auch keinen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten".

Auch aus diesen politischen Überlegungen ersuche ich Sie, dem Gegenvorschlag, wie er jetzt vorliegt, zuzustimmen, also sowohl dem Antrag der Einigungskonferenz als auch in der Schlussabstimmung der ganzen Vorlage.