Thurnherr Walter · 2022-06-07
Thurnherr Walter · Aargau · 2022-06-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme dieser Motion. Er ist bereit, in Absprache mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die Voraussetzungen für den Einsatz sogenannter Abstimmungsschablonen für Menschen mit einer Sehbehinderung zu schaffen und Möglichkeiten zur Finanzierung solcher Schablonen zu prüfen. Die Umsetzung der Motion bedingt voraussichtlich technische Anpassungen an den Stimmzetteln, wie die Platzierung der Einkerbungen, der sogenannten Fingerhohlschnitte. Mit den Kantonen und Gemeinden müssen zudem die möglichen Auswirkungen der veränderten Stimmzettel auf die Prozesse bei der Durchführung der eidgenössischen Abstimmungen abgeklärt werden.
Die Motion will zudem auch jene Kantone zum Einsatz von Schablonen verpflichten, die eigene Stimmzettel für die elektronische Ergebnisermittlung, das sogenannte E-Counting, produzieren. Für eine solche Verpflichtung bedarf es voraussichtlich einer Anpassung der rechtlichen Grundlage auf Bundesebene; dies, zumal es gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte heute grundsätzlich den Kantonen obliegt, dafür zu sorgen, dass Menschen mit einer Behinderung ihre Stimme abgeben können. In der Regel können Betroffene eine Vertrauensperson ihrer Wahl für die Stimmabgabe beiziehen. Die beigezogene Person ist an das Stimmgeheimnis gebunden und hat Stillschweigen über die empfangenen Anweisungen zu bewahren. Die Schablonen könnten sehbehinderten Personen mindestens teilweise die autonome Stimmabgabe bei Abstimmungen ermöglichen.
Im Zusammenhang mit der Stimmabgabe von Menschen mit einer Behinderung ist schliesslich noch darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat Ende Mai die neuen Rechtsgrundlagen für den E-Voting-Versuchsbetrieb verabschiedet hat. Menschen mit einer Behinderung sind eine prioritäre Zielgruppe des elektronischen Stimmkanals, da sie dank E-Voting autonom an den Abstimmungen auf sämtlichen Ebenen und auch an Wahlen teilnehmen können. Das Vorhaben wird entsprechend auch von Behindertenorganisationen unterstützt. Es ist klar, dass der elektronische Stimmkanal Menschen mit einer Behinderung nicht kurzfristig und flächendeckend zur Verfügung stehen wird. Insgesamt stellt das E-Voting aber sicher die nachhaltigere und umfassendere Lösung dar.