Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-12-10
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-12-10
Wortprotokoll
Ich nehme gerne den Faden rasch auf und sage etwas zur Verkehrspolitik und am Schluss noch etwas zu Schengen. Die Frage stellt sich, ob es mit unserer Verkehrspolitik kompatibel sei oder nicht, wenn wir hier neue "Zollhäuschen" aufstellen. Ich habe für diese Frage durchaus Verständnis. Der Bundesrat steht natürlich hinter der Verkehrspolitik und macht nichts, was nicht damit kompatibel ist. Zu dieser Verkehrspolitik gehört auch die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene - warum also wieder Strassenverbindungen optimieren usw.? Wir meinen, dass es richtig ist, diesen Autobahnabschnitt noch zu realisieren und hier Verzollungskapazitäten zu installieren. Der Autobahnzubringer auf schweizerischem Gebiet ist Bestandteil des Nationalstrassenprogramms, das Sie hier beschlossen haben, und das - wie mir scheint, wenn ich so Ihre Debatten verfolge - immer noch Ihre Sympathie geniesst.
Basierend auf diesem Programm ist ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz getroffen worden, um diese Brücke zu bilden; das ist seit langem geplant. Die Vertragsparteien haben sich aber gleichzeitig auch verpflichtet, die Verbindungen auf der einen Seite zur Bundesautobahn A98 und auf der anderen Seite zur Nationalstrasse A3 zu erstellen. Damit entsteht eine neue Verbindung zwischen den Autobahnnetzen. Als Nicht-EU-Mitglied sind wir natürlich gezwungen, gleichzeitig dann die Zoll- und Polizeikontrollen für den Reisendenverkehr vorzunehmen; ich komme noch darauf zu sprechen, wie lange wir dazu verpflichtet sind. Wir müssen aber natürlich auch die Infrastrukturen für die Zollabfertigung des Güterverkehrs und vor allem für die LSVA installieren. Weil es eine EU-Aussengrenze ist, muss unser Partnerstaat, hier Deutschland, gleichzeitig ebenfalls die Zollinfrastrukturen installieren. Dieser neue Grenzübergang mit begleitenden Massnahmen soll zu einer erwünschten Verkehrsverlagerung führen und eigentlich nicht zu einer Vergrösserung der Verzollungskapazitäten - ein bisschen vielleicht, aber nicht viel. Die bestehende Brücke in Rheinfelden wird nachher für den Schwerverkehr und den motorisierten Individualverkehr geschlossen. Hier wird also Kapazität reduziert. Diese Schliessung ist schon in der Vereinbarung von 1999 enthalten. Zwischen Rheinfelden in Baden-Württemberg und dem aargauischen Rheinfelden, dem aargauischen Regierungsrat, den deutschen Behörden und den schweizerischen Gewerbeverbänden - ziemlich viele waren da betroffen - wurde im Juli 1999 eine Vereinbarung abgeschlossen. Zudem wird der Güterverkehr, der heute am Grenzübergang Stein-Säckingen abgefertigt wird, ebenfalls auf die neue Brücke verlagert, sodass in Stein-Säckingen nur noch der regionale Verkehr zugelassen ist. Der internationale Transitverkehr soll natürlich weiterhin auf der Hauptachse A5, Karlsruhe-Basel, und A2, Basel-Chiasso, abgewickelt werden.
Es sind dann für die Massnahmen im Bereiche der Beschilderung der Strassen und der Autobahnen sowie der Verkehrsleitsysteme Vereinbarungen getroffen worden. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es nicht um die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten geht, sondern um die Kapazitäten zur Abfertigung der verlagerten und optimierten Verkehrsströme. Das Grundcredo zur Schiene soll nach wie vor gelten.
Sie haben Schengen erwähnt: Ich überlasse es Ihnen, das Beitrittsszenario in Bezug auf Zeithorizonte zu quantifizieren. Aber Sie haben selber gesagt: Wir bauen für 15 Jahre. Ich gehe davon aus, dass das ein Zeithorizont ist, der nicht derart wahnsinnig weit ist, dass wir davon ausgehen müssen, dass die Kapazität während 14 dieser 15 Jahre nicht nötig wäre. Wahrscheinlich dauert das eine Weile. Ein Bericht der Schweiz zu Schengen ist - je nachdem, wie die Verhandlungen laufen - nicht so weit entfernt. Aber Sie dürfen nicht vergessen, dass bei einem Beitritt zu Schengen die Warenkontrollen bei uns im Unterschied zu einem EU-Staat bleiben und nur die polizeiliche Kontrolle nicht mehr zugelassen ist. Mit anderen Worten: Wir brauchen diese Infrastrukturen ohnehin für die LSVA und auch im Falle eines Beitrittes zu Schengen. Nur das Grenzwachtkorps wäre dann nicht mehr zugelassen, wohl aber die zivilen Zöllner, sodass man davon ausgehen kann, dass die Infrastrukturen für die Abfertigung sogar bei einem Beitritt zu Schengen noch für längere Zeit nötig sein werden. Das ist der Grund dafür, dass es keine Fehlinvestition ist. Aber wie Sie selber gesagt haben: Es ist auch keine Investition für die Ewigkeit.
So gesehen möchte ich Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten. Sie haben auch keinen anderen Antrag gestellt.