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Thurnherr Walter · 2022-06-07

Thurnherr Walter · Aargau · 2022-06-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2021 zur vorliegenden Motion geäussert. Er hat in seiner Stellungnahme zudem auf die damals anstehenden Arbeiten zum Postulat Hegglin Peter 20.4099, "Zeitgemässe Besoldungs- und Ruhestandsregelungen für Magistratspersonen", verwiesen. Mit Beschluss vom 10. Dezember 2021 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulates Hegglin Peter mittlerweile verabschiedet.

Der Bericht zeigt auf, welche Grundsatzentscheide des Parlamentes bei einem Systemwechsel zu fällen wären, damit überhaupt ein konkretes BVG-Modell entwickelt werden könnte. Dazu gehört beispielsweise die Frage, ob bei der Pensionskasse eine Versicherung im Beitrags- oder im Leistungsprimat eingerichtet werden soll. Auch der Umfang einer Beteiligung des Arbeitgebers an der Altersvorsorge, das frühestmögliche Rentenalter sowie mögliche Übergangsleistungen in Form von Lohnfortzahlungen oder Übergangsrenten bei Rücktritten vor Erreichen des Rentenalters werden im Bericht thematisiert.

Die im Bericht dargestellten Alternativen zum Ruhegehaltsmodell bedingen relativ komplexe Regelungen und führen zu von Person zu Person unterschiedlichen finanziellen Leistungen des Bundes, dies im Gegensatz zur heutigen Ruhestandsrente, die mit einem minimalen administrativen Aufwand zu gleichen Leistungen für alle Bezügerinnen und Bezüger führt.

Der Bundesrat hat mit dem Postulatsbericht eine Darstellung von möglichen Alternativen zur heutigen Ruhegehaltslösung vorgelegt. Es liegt im Ermessen des Parlamentes, ob, gestützt auf diese Ergebnisse des Berichtes, weitere Schritte hin zu einer punktuellen Anpassung der geltenden Ruhegehaltsregelung oder hin zu einem umfassenden Systemwechsel in die Wege geleitet werden sollen.

Die vorliegende Motion, welche eine ersatzlose Streichung des Ruhegehalts fordert, lehnt der Bundesrat ab.

Aus diesen Gründen und auch gestützt auf die bisher ablehnende Haltung des Parlamentes zur Streichung der Überbrückungsleistungen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.