Dobler Marcel · Nationalrat · 2022-06-07
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-07
Wortprotokoll
Mit dieser Motion möchte ich die gängige Praxis ändern, wie bei Abstimmungen auf bestehende Gegenvorschläge des Parlamentes hingewiesen wird. Ich möchte Ihnen ein konkretes Beispiel nennen. Es geht darum, Klarheit und Transparenz zu schaffen und den Wähler bestmöglich zu informieren. Bei der Pflege-Initiative konnte man auf dem Abstimmungszettel entscheiden, ob man die Initiative annimmt oder ablehnt. Wäre die Initiative abgelehnt worden, wäre der indirekte Gegenvorschlag direkt zur Anwendung gekommen. Die wichtige Information über die Existenz dieses Gegenvorschlags und die Auswirkungen einer Ablehnung fand man lediglich im Abstimmungsbüchlein.
Selbst wenn nur 10 Prozent der Wählerinnen und Wähler das Abstimmungsbüchlein nicht lesen, wäre ein Hinweis auf dem Abstimmungszettel angebracht. Es geht ja darum, den Wählerwillen bestmöglich abzubilden. Gerade bei knappen Volksentscheiden scheint Transparenz hier zielführend. Dieses Beispiel ist kein Einzelfall. Es gibt Beispiele bei Initiativen aus beiden politischen Richtungen. Ein Verweis auf das Abstimmungsbüchlein würde die Abstimmungsinformationen verbessern und gegenüber dem Status quo nicht verschlechtern.
Ich habe bei meiner Konsultation drei Argumente gegen diese Motion gehört:
1.[NB]Ein Hinweis würde verwirren. Tatsächlich verbessert ein Hinweis die Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und bildet den tatsächlichen Sachverhalt ab. Es wäre eine Verbesserung und keine Verschlechterung.
2.[NB]Es würde sich um eine Schwächung des Instruments der Initiative handeln; eine transparente Kommunikation über die indirekten Gegenvorschläge würde das Instrument der Volksinitiative schwächen. Dieses Argument halte ich für falsch. Mit dieser Aussage anerkennt man die fehlende Information und bestätigt, dass ein Hinweis die effektiven Abstimmungsmöglichkeiten besser zum Ausdruck bringt.
3.[NB]Ein Hinweis gehöre nicht auf den Abstimmungszettel. Ein Hinweis, welcher die Informationslage und die Transparenz fördert, gehört sehr wohl auf den Abstimmungszettel. Er wird dazu beitragen, dass der Wählerwille besser abgebildet wird, gerade weil der indirekte Gegenvorschlag ja im direkten Zusammenhang zur Umsetzung steht. Deshalb habe ich diesen Vorstoss eingereicht.
Bei der Einreichung dieser Motion habe ich - mit meiner eigenen Unterschrift - 83 Unterschriften aus allen Parteien gesammelt. Das Anliegen der Motion ist weder links noch rechts, sondern will den Abstimmungsprozess verbessern. Ich freue mich, wenn Sie dieses Anliegen unterstützen und damit einen grossen Mehrwert für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger schaffen.
Die Argumentation des Bundesrates in seiner Antwort teile ich nicht. Ein indirekter Gegenvorschlag spricht nicht für oder gegen eine Vorlage; es geht um einen Hinweis, der die Information sicherstellt.