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Atici Mustafa · Nationalrat · 2022-06-07

Atici Mustafa · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-07

Wortprotokoll

Die Schweiz des 21. Jahrhunderts ist vielfältig. Ein Viertel der Bevölkerung in unserer Gesellschaft hat einen ausländischen Pass. Über 1,12 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger ohne Schweizer Pass leben seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz.

Es ist Zeit, dass die Realität unserer Gesellschaft auch in unserer Demokratie ankommt. Wir werden weltweit für unsere direkte Demokratie anerkannt. Diese bleibt aber unvollständig, solange in verschiedenen Städten und Gemeinden mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner kein Stimm- und Wahlrecht hat. Mit meiner parlamentarischen Initiative beantrage ich, dass Einwohner und Einwohnerinnen ohne Schweizer Bürgerrecht spätestens nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz die vollen politischen Rechte in kommunalen Angelegenheiten ausüben können.

Dieser Grundsatz ist für einige Kantone nichts Neues. Schon heute haben wir sieben Kantone, die diese Möglichkeit mindestens auf Gemeindeebene anbieten. Im Kanton Neuenburg beispielsweise gibt es dieses Recht seit 1849. In Neuenburg kann im Kanton und in der Gemeinde abstimmen und wählen, wer die Niederlassung C hat und seit fünf Jahren im Kanton wohnt. Das gleiche Recht gilt im Kanton Freiburg. Insgesamt gewähren in der Schweiz inzwischen 605 Gemeinden ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne Schweizer Pass das Stimm- und Wahlrecht.

Von Problemen habe ich bis jetzt nichts gehört, ganz im Gegenteil: Es ist ein wichtiger Beitrag zu einer gelungenen Integration. Die Akzeptanz und die Erfahrungen sind gut. Was ich verlange, ist realistisch. Wenn es in 605 Gemeinden gut funktioniert, warum sollte es dann nicht auch in den anderen 1590 Gemeinden funktionieren?

Damit entsteht kein Wettbewerb um den Schweizer Pass. Wer sich später einbürgern lässt, wird dann auch auf kantonaler und auf eidgenössischer Ebene wählen und stimmen können.

Es ist zudem eine Frage der Rechtsgleichheit, dass diese politischen Rechte auch in den übrigen rund 1590 Gemeinden zum Tragen kommen und dieses Recht beim Umzug in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton nicht verwirkt wird. Niemand käme heute noch auf die Idee, den Frauen das Stimm- und Wahlrecht in einigen Gemeinden zu gewähren und in anderen nicht.

Die Erfahrungen sowohl in der Romandie als auch in der Ostschweiz sind sehr positiv. Viele Gemeinden sind froh, dass sich die Menschen ins lokale Leben einbringen. Das Stimm- und Wahlrecht für alle würde den Kreis jener, die sich für die Öffentlichkeit einsetzen wollen, deutlich erweitern. Deshalb wollen wir zuerst auf kommunaler Ebene beginnen. Etwas Neues soll zuerst auf der Gemeindeebene Wurzeln schlagen und wachsen. Das ist schweizerisch. Zuerst sollte man dort aktiv werden, wo man lebt. Eine Teilhabe auf kommunaler Ebene ist eine richtige Teilhabe. Die Identität festigt sich zuerst auf Gemeindeebene. Das Stimm- und Wahlrecht leistet einen wichtigen Beitrag an die Integration, was gut für uns alle ist.

Was ich hier vorschlage, ist kein Novum. Es ist etwas, das in einem Teil unseres Landes hervorragend funktioniert und das wir auf das ganze Land ausdehnen sollten. Die Wohnfrist von fünf Jahren gilt in den Kantonen Freiburg und Neuenburg und hat sich bewährt.

Unsere Demokratie ist ausbaufähig, das erleben wir seit mehr als 150 Jahren. Von jeder Erweiterung haben die Gesellschaft und das Land profitiert. Alle Befürchtungen vor einer Ausweitung oder Einbindung wurden in der Praxis widerlegt. Wollen wir, dass künftig in einigen Städten Personen ohne Wahl- und Stimmrecht die Mehrheit bilden? Schon heute ist das in Kreuzlingen oder Spreitenbach der Fall. Dort entscheidet eine knappe Minderheit über politische Anliegen. Diese ungesunde und undemokratische Entwicklung darf nicht zur Norm werden. Dagegen sollten wir etwas unternehmen. Unsere Demokratie, unsere Gesellschaft und unser Gemeinwesen werden mittel- und langfristig davon profitieren.