Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2022-06-07
Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-07
Wortprotokoll
Wir befinden heute über zwei parlamentarische Initiativen, die [PAGE 974] sich inhaltlich sehr ähnlich sind und die wir deshalb gemeinsam besprechen. Es geht um das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer.
Einerseits handelt es sich um eine parlamentarische Initiative der grünen Fraktion. Ausländerinnen und Ausländer, welche sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten, sollen nach mindestens fünf Jahren das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene erhalten. Das heisst, sie sollen stimmen, wählen und selber gewählt werden dürfen, also Einsitz im Nationalrat und auch in der Landesregierung nehmen dürfen. Andererseits möchte die Initiative Atici Einwohnerinnen und Einwohnern ohne Schweizer Bürgerrecht nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz die vollen politischen Rechte auf kommunaler Ebene gewähren. Dies soll in der Bundesverfassung festgehalten, also von oben diktiert werden.
Die Begründung lautet bei beiden Initiativen ähnlich. Bei einem so hohen Ausländeranteil müsse sich die Demokratie der Zeit anpassen und eben allen Menschen, die in unserem Land leben, Steuern zahlen, die Kinder in die Schule schicken und sich am Leben im Land beteiligen, die gleichen Mitgestaltungsrechte gewähren.
Die Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission beantragt, beiden Initiativen keine Folge zu geben; der Entscheid fiel mit 17 zu 8 Stimmen. Die Begründung:
1.[NB]Ausländerinnen und Ausländer, die sich am politischen Leben beteiligen möchten, können dies erreichen - das ist das grundsätzlichste Argument -, indem sie sich einbürgern lassen. Diese Möglichkeit besteht bei erfolgter Integration. Das Problem, welches die Initiantinnen und Initianten beschäftigt, nämlich dass ein signifikanter Teil der Bevölkerung über keine politischen Rechte verfügt, kann über die Einbürgerung gelöst werden. Die relativ pauschale Begründung, Ausländerinnen und Ausländer hätten keine Rechte, nur Pflichten, teilt die Kommissionsmehrheit nicht. Es ist schliesslich auch ein Recht, sich nicht einbürgern zu lassen. Von diesem Recht machen ganz offensichtlich sehr viele Menschen in diesem Land Gebrauch. Beispielsweise haben sie dann ja auch nicht die Pflicht, den Militärdienst besuchen zu müssen. Trotzdem haben sie das Recht, beispielsweise die Schutzleistungen der Armee zu beanspruchen, wie alle Einwohnerinnen und Einwohner in diesem Land.
2.[NB]Auf kommunaler Ebene ein Stimm- und Wahlrecht einzuführen, obliegt den Kantonen und den Kommunen, sie beurteilen ihre lokalen Gegebenheiten; einige haben es getan, andere nicht. Ein solches kommunales Stimm- und Wahlrecht jedoch zentral einzuführen, widerspricht dem föderalen System und auch dem Subsidiaritätsprinzip. Ausserdem gibt es verschiedene Kantone, die das selber abgelehnt haben, beispielsweise der Kanton Solothurn am 28. September 2021 mit 74 Prozent Nein-Stimmen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will also nicht demokratische Entscheide auf nationaler Ebene unterlaufen.
3.[NB]Die Kommission erachtet, und dies sogar ungeteilt, die Integration der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz als zufriedenstellend. Angesichts eines der höchsten Ausländeranteile in Europa gibt es kaum nennenswerte Schwierigkeiten, und ganz offensichtlich fühlen sich die Menschen ausländischer Staatsbürgerschaft abgeholt.
Erlauben Sie mir vielleicht noch eine kurze persönliche Bemerkung am Schluss. Herr Kollege Glättli, dem Spruch - ich weiss nicht, wie er genau heisst -, die Frauen von gestern, die ohne Stimmrecht, seien die neuen Einwohnerinnen ohne Pass von heute, muss ich vehement widersprechen. Damals, bevor das Frauenstimmrecht eingeführt wurde, war es einfach eine schreiende Ungerechtigkeit, Bürgerinnen und Bürger in einem Land unterschiedlich zu behandeln, den Frauen das Stimm- und Wahlrecht abzusprechen. Hier haben sie die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Diese Chance hat jeder, der sich in diesem Land aufhält - wenn er das tun will.
Wir bitten Sie also, diesen Initiativen keine Folge zu geben.