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Heer Alfred · Nationalrat · 2022-06-07

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-07

Wortprotokoll

Bei dieser parlamentarischen Initiative geht es darum, dass wir das Mitspracherecht des Parlamentes sichern möchten, und zwar in Bezug auf die Auslegung von Artikel 6 des Epidemiengesetzes, betreffend die besondere Lage. Wir haben während dieser Pandemie festgestellt, dass der Bundesrat in der besonderen Lage die Kommissionsbeschlüsse und auch die Willensäusserungen der Mehrheit dieses Parlamentes nicht befolgt hat. Er hat selber darüber verfügt, welche Massnahmen in der besonderen Lage gültig sind.

Kollege Glättli hat vorhin die grossartige US-amerikanische Verfassung zitiert. Wenn man diese liest, stellt man fest, dass es den Grundsatz der Checks and Balances gibt. Wenn Sie, Herr Glättli, so ein grosser USA-Freund sind, dann haben Sie sicher auch festgestellt, dass in den Vereinigten Staaten die Gliedstaaten bei den Massnahmen, die sie bezüglich Corona ergriffen haben, eine viel höhere Autonomie hatten. Der Bundesstaat hatte dort eben weniger Einflussmöglichkeiten.

Hier geht es jedoch darum, dass wir als gewählte Volksvertreter uns, also das Parlament, stärken möchten. Es geht nicht darum, dass wir hier Schindluderei betreiben möchten. Das ist, glaube ich, nicht möglich. Das Parlament ist zusammengesetzt aus Vertretern von links bis rechts, und wir müssen uns mit der Materie in einer sachlichen Form auseinandersetzen. Es ist halt so, dass Massnahmen, welche die Bevölkerung und auch die Wirtschaft in einem grossen Mass betreffen, breiter abgestützt sind und eine breitere Akzeptanz finden, wenn sie durch das Parlament und nicht alleine durch den Bundesrat genehmigt werden. Deshalb möchten wir hier ein Veto einführen, das heisst, dass also das Parlament Bestimmungen des Bundesrates mit einem Veto aufheben kann.

Es wird jetzt von der Mehrheit, die diese parlamentarische Initiative ablehnt, argumentiert, dass dies ein langwieriger Prozess sei, der zu lange dauern würde. Aber ich denke, wenn man diese Initiative vorläufig unterstützen würde, könnte man sie im Rahmen der Legiferierung sicherlich so ausarbeiten, dass kürzere Fristen festgelegt würden.

Uns geht es eigentlich um die Stärkung des Parlamentes. Uns geht es um eine breitere Abstützung und um eine breitere Akzeptanz von Massnahmen auch in einer Krise. Ich möchte betonen, dass wir hier nicht von der ausserordentlichen Lage sprechen. Dabei kann es ja durchaus sein, dass, wenn wirklich eine unmittelbare Gefahr droht, halt dann tatsächlich der Bundesrat am Zuge ist. Diese Grundsätze des Epidemiengesetzes in der ausserordentlichen Lage sind eigentlich anhand der Richtlinien gemäss dem in Artikel 185 der Bundesverfassung geregelten Notrecht ausgelegt. Wir sprechen also hier von der besonderen Lage. Es ist folglich nicht etwas, was wir als übertrieben erachten.

Es ist auch nicht so, dass wir den Bundesrat stürzen möchten, ich kann Sie beruhigen. Hier im Saal hat die SVP noch keine Mehrheit, das kann sich sicherlich in den nächsten Jahren noch ändern. Wenn sich das ändern sollte, dann gibt es immer noch den Ständerat, wo sie noch schwach ist. Es besteht also nicht die Gefahr einer Revolution, sondern es ist einfach die nüchterne Tatsache, dass das Parlament, wenn es mit einem Entscheid des Bundesrates nicht zufrieden ist, als Gesetzgeber die Möglichkeit haben muss, kraft seiner Willensäusserung Entscheide des Bundesrates umkehren zu können.

Ich danke Ihnen für die vorläufige Unterstützung.