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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-11

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Die nächste Differenz ergibt sich bei Artikel 52 Absatz 7. Unser Rat ist dem Nationalrat bei Artikel 52 Absatz 2, bei der Grundsatzbestimmung über das Schweizerische Institut für Berufspädagogik, bereits im letzten Umgang entgegengekommen, indem wir dort festgelegt haben, dass der Bund ein Institut für Berufspädagogik zu führen hat. Unser Rat wollte aber immer die Option offen halten, dass ein solches Institut auch einer pädagogischen Hochschule oder einer Fachhochschule angeschlossen werden könnte. Wir haben deshalb in Artikel 52 Absatz 7 stets Wert auf den Begriff "anstelle" gelegt: "Der Bundesrat kann anstelle des Instituts oder in Ergänzung dazu zusammen mit den Kantonen eine entsprechende Einrichtung schaffen ...." Wir sind der dezidierten Meinung, dass diese Option offen gelassen werden muss. Der Nationalrat, der nur eine Ergänzung vorsieht und keine Möglichkeit, dass anstelle des Instituts eine kantonale Lösung gesucht wird, verhindert diese sinnvolle Lösung von vornherein.

Wir wissen, dass diese Schule, welche heute durch den Bund geführt wird, zurzeit notwendig ist, da die pädagogischen Hochschulen der Kantone erst im Entstehen begriffen [PAGE 1219] sind. Wir wollen aber die Option einer späteren Integration in die pädagogischen Hochschulen nicht bereits a priori verunmöglichen.

Wir bitten Sie deshalb, an Ihrem Entscheid festzuhalten.

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