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preparatory:AB 301893

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Es gab in der letzten Zeit eine Reihe von Bundesgerichtsentscheiden zum Unterhaltsrecht, die für einige Aufmerksamkeit sorgten. Die Leitentscheide bezweckten eine Abkehr von gewissen Schutzklauseln im Eheunterhaltsrecht. Diesen Entscheiden liegt die Annahme zugrunde, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse verändert haben und eine vermehrte wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Ehepartner vorhanden ist.

Die Motionärin Eva Herzog möchte, dass eine Datengrundlage zu den Unterhaltsentscheiden im Familienrecht geschaffen wird. Eine vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützte Studie, die kürzlich publiziert wurde, kam zum Schluss, dass der nacheheliche Unterhalt bereits in den 1990er- und 2000er-Jahren seltener wurde, die Erwerbseinkommen der geschiedenen Frauen allerdings nicht im erwarteten Umfang gestiegen sind. Das könnte darauf hindeuten, dass sich die gesellschaftlichen Umstände eben nicht so stark geändert haben, wie dies in den Bundesgerichtsurteilen angenommen wird. Aufgrund fehlender Kinderbetreuungsangebote, steuerlicher Anreize oder anderer Hürden auf dem Arbeitsmarkt ist die Erwerbs- und Betreuungsarbeit zwischen Frauen und Männern in vielen Familien nach wie vor ungleich verteilt. Zu einer klaren Beurteilung fehlt allerdings die Datengrundlage. Diese Lücke will die Motion schliessen. Bis 2008 wurden in der Scheidungsstatistik des BFS von den Gerichten grundlegende Informationen erhoben. Diese fehlen heute allerdings.

Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme zur Motion, dass diese Datenlücke besteht und dass es sinnvoll wäre, sie zu schliessen. Aufgrund der Komplexität möchte er den Vorstoss aber nicht als Motion annehmen, sondern würde lieber erst eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen.

Die Mehrheit der Kommission erachtet das Anliegen als berechtigt, weil nur diese Datengrundlage die Möglichkeit gibt, allfällige Anpassungen und Justierungen im Unterhaltsrecht vorzunehmen, sofern diese überhaupt nötig sind. Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist auch der Auffassung, dass nichts gegen die Form der Motion spricht, zumal der Bundesrat das Anliegen ja anerkennt und bereit ist, hier eine Lösung zu finden. Eine Minderheit der Kommission erachtet den Aufwand im Vergleich zum Nutzen als nicht verhältnismässig und lehnt die Motion ab. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat die Motion an ihrer Sitzung vom 20. Mai behandelt und sie mit 14 zu 11 Stimmen angenommen.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen.

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