Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2022-06-08
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-08
Wortprotokoll
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat sich am 14./15. Februar dieses Jahres vom Nationalen Zentrum für Cybersicherheit informieren lassen. Dieses Zentrum publiziert halbjährlich die Berichte "Informationssicherung - Lage in der Schweiz und international". So wurde die Kommission in Kenntnis gesetzt, dass 21[NB]700 Meldungen über Cyberangriffe im Jahr 2021 eingegangen sind, was einer Verdopplung der Anzahl gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das sind fast sechzig Fälle pro Tag, Tendenz steigend. Der starke Anstieg und die hohe Zahl sind entstanden, weil erstens das Melden einfacher geworden ist und zweitens ein globaler Anstieg von Cybervorfällen und -delikten zu verzeichnen ist. Es ist eine Professionalisierung der Angriffe auf Firmen zu verzeichnen sowie eine Masse von Angriffen auf Private, die um Geldbeträge betrogen oder erpresst werden.
In der Summe ist dies ein lukratives Geschäft. Es ist international sehr gut organisiert. Die Strafverfolgung in diesem Bereich ist äusserst komplex, denn die Ermittlungen sind sehr aufwendig und praktisch ausnahmslos international; Sie wissen, das Internet kennt keine Landesgrenzen. Die Strafverfolgung erzielt zwar in der Bekämpfung der Cyberkriminalität immer wieder Erfolge, doch die Cyberkriminalität kennt keine Grenzen und passt sich stetig an. Sie arbeitet immer mit den neuesten Technologien, und die Strafverfolgung rennt dieser Entwicklung hinterher. Die Bekämpfung dieser Art von Kriminalität ist ein langer, ständiger und fordernder Prozess, bei welchem die transnationale Kooperation und der Informationsaustausch zentral sind.
Bei den Erpressungen und Betrugsdelikten spielen die Zahlungen mit Kryptowährungen eine zentrale Rolle. Deshalb hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen ein Postulat angenommen, mit welchem der Bundesrat beauftragt wird zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass sich die Strafverfolgungsbehörden des Bundes in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden die Technologie beschaffen, die notwendig ist, um Kryptowährungen zu analysieren [PAGE 988] und Transaktionen in Blockchain-Systemen zurückzuverfolgen. Dabei geht es zum Beispiel um Lösegeldzahlungen, aber auch um andere Betrugsfälle, bei denen diese Technologie eingesetzt wird. Dieser Bericht soll auch ausführen, ob dazu die Rechtsgrundlagen angepasst werden müssen und, wenn ja, was angepasst werden muss. Es geht im Kern darum, den Finanzkreislauf für Lösegeldzahlungen mit Kryptowährungen nachverfolgen zu können.
Die Instrumente, die zur Verfügung stehen, z. B. das Geldwäschereigesetz, reichen aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht aus, um der Strafverfolgung im Bereich der Kryptowährungen zum Erfolg zu verhelfen. Es gibt heute Systeme, um die Blockchain-Transaktionen zu analysieren, die Transaktionen innerhalb dieses Systems zu verfolgen und auch Geld zu finden, das andernorts erpresst oder ertrogen wurde. Ein Grundsatz in der Strafverfolgung bei organisierter Kriminalität lautet: "Follow the money." Dies gilt auch für die digitale Welt. Der Geldfluss führt oft zum Urheber, wie aufgeklärte Fälle zeigen.
Die Kommissionsmehrheit ist ebenfalls der Meinung, dass der Bund und die Kantone gemeinsam Kapazitäten aufbauen sollen, um genügend technische und personelle Ressourcen zu schaffen, damit das Fedpol die Analysen vornehmen und Verfolgungen aufnehmen kann. Das Kommissionspostulat zielt darauf ab, eine nationale Struktur zu schaffen, die in der Lage ist, diese Analysen für alle kantonalen und eidgenössischen Strafverfolgungsbehörden durchzuführen.
Die Kommissionsminderheit sieht das anders und ist der Meinung, dass ein Krimineller eher mit Bargeld arbeitet als mit Kryptowährungen. Auch die technische Machbarkeit der Kryptozahlungen bzw. der Analyse wird bezweifelt, und die geltenden Gesetze und Instrumente werden als genügend erachtet. Eine gemeinsame Lösung des Bundes für die Kantone wird von der Minderheit ebenfalls angezweifelt, da in der Bundesverfassung verankert ist, dass Polizeiaufgaben grundsätzlich Aufgaben der Kantone sind. Auch die fehlende Rechtsgrundlage für den Austausch der Informationen zwischen den Kantonen und dem Bund war ein Grund, das Postulat zu bekämpfen.
Die Kommission unterbreitet Ihnen das Geschäft mit einer Zustimmung von 14 zu 10 Stimmen und bittet Sie ebenfalls um Zustimmung.