Ettlin Erich · Ständerat · 2022-06-08
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-08
Wortprotokoll
Wir haben in dieser Vorlage, die wir in dieser Session ja schon besprochen haben, jetzt noch eine Differenz, und zwar geht es nur noch um den BVG-Artikel 61 Absatz 3 dritter Satz. Dort geht es um die regionalen Aufsichtsbehörden bezüglich des BVG und die Frage, ob Mitglieder der Kantonsregierungen darin vertreten sein dürfen.
Der Ständerat hatte sich bis heute für die geltende Regelung ausgesprochen, wonach Kantonsregierungsmitglieder weiterhin in der Aufsichtsbehörde Mitglied sein können. Der Nationalrat hat versucht, einen Zwischenweg zu finden. Er hat eine Lösung aufgelistet, die die Mitgliedschaft in der Aufsichtskommission nur den Mitgliedern verweigert, die aus dem gleichen kantonalen Departement stammen, das mit den Fragen der zweiten Säule betraut ist. Jetzt hat der Nationalrat an der Lösung festgehalten, und zwar ohne Gegenantrag, nachdem die vorberatende Kommission des Nationalrates mit 23 zu 0 Stimmen auf ihrer Lösung beharrt hat.
Wir haben heute Morgen in der Kommission darüber beraten. Es gab einen Änderungsantrag, der wollte, dass man die Nationalratsversion noch etwas abändert, um klarzustellen, wer damit gemeint sein könnte und wer sicher Einsitz in die [PAGE 420] Aufsichtsbehörde nehmen kann. Am Schluss haben wir nicht über die Ständeratslösung abgestimmt, sondern über diesen Änderungsantrag bezüglich der Version des Nationalrates. Es lag aber auch ein Antrag vor, dem Nationalrat zu folgen und die Differenz zu bereinigen. Wir haben diese Differenz mit 10 zu 2 Stimmen bereinigt. Das heisst, Ihre Kommission schlägt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen vor, dem Nationalrat zu folgen, die Differenz zu bereinigen und das Geschäft für die Schlussabstimmung bereitzustellen.
Als Berichterstatter möchte ich noch erwähnen, dass es immer Unsicherheiten gab, wer mit "aus dem gleichen kantonalen Departement stammend, das mit Fragen der zweiten Säule betraut ist" gemeint ist. Klar ist jetzt auch aufgrund der Äusserungen im Nationalrat - er hat das Geschäft am 1. Juni 2022 beraten -, dass sowohl Regierungsrätinnen und Regierungsräte wie auch Mitglieder der Verwaltung gemeint sind.
Welches sind die entsprechenden Departemente? Sicher ist, dass z. B. die Regierungsrätin, die dem Departement vorsteht, das im Stiftungsrat der Kantonspensionskasse vertreten ist, nicht in die Aufsichtsbehörde kann und dass auch der Finanzverwalter, wenn er Mitglied des Stiftungsrates ist, nicht Mitglied der Aufsichtsbehörde sein kann. Aber es geht sicher auch um das Departement, das mit der Aufsicht über die Pensionskasse beauftragt ist, und das ist typischerweise das Departement des Innern. Diese Mitglieder der Regierung oder der Verwaltung können nicht Mitglieder der Aufsichtsbehörde sein.
Das habe ich nur zur Klarstellung gesagt. Basierend darauf möchte ich Ihnen beantragen, hier dem Nationalrat zu folgen, die Differenz zu bereinigen und das Geschäft abzuschliessen.