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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-06-08

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-08

Wortprotokoll

Seit Langem versuchen vorab politisch linke Kreise, über die Schiene der Ausbildung für Personen, die sich illegal in der Schweiz befinden, ein Bleiberecht zu erreichen. Auch der Vorstoss, der vor Ihnen liegt, ist als solcher Versuch zu werten. Er zielt zum einen auf abgewiesene Asylsuchende und zum andern auf Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ab, sogenannte Sans-Papiers. Mit der letzten Asylgesetzrevision sollte sich dieses Problem eigentlich erübrigt haben. Es wurde dem Stimmbürger eine sehr kurze Verfahrenszeit für die Asylabklärung in Aussicht gestellt, die der Bund mit 140 Tagen bisher durchaus auch einhalten kann. Wer als Lehrmeister während dieser kurzen Phase des Asylverfahrens einen Asylbewerber unter Vertrag nimmt, muss damit rechnen, dass dieser abgewiesen wird und die Schweiz verlassen muss.

Die vorliegende Motion würde nun diese Regeln aushebeln. Lehrmeister mit asylfreundlicher Gesinnung könnten dieses Schlupfloch über den Lehrvertrag zum Anlass nehmen, um so für ihren Lernenden eine Aufenthaltsbewilligung rauszuschlagen. Hier sollten wir keine Nachsicht zeigen. Altrechtliche Fälle aus dem System vor dem 1. März 2019 wurden alle einzelfallweise geklärt. In den Medien, das wissen Sie, werden solche Fälle gerne aufgenommen: Jugendliche, die nichts für ihren fehlenden Aufenthaltsstatus in der Schweiz können und eigentlich eine Ausbildung durchlaufen sollten, eignen sich als rührende Geschichte gegen die bösen Migrationsbehörden, gegen die konsequente Asylgesetzgebung, gegen die bürgerliche Politik und gegen das Schweizer Asylsystem an sich.

Die Motion umfasst auch die Frage der Sans-Papiers. Sans-Papiers geniessen durchaus eine grosse Lobby in der Politik, die sich für ihre Interessen einsetzt. Das vorgebrachte Argument, junge Menschen hätten ein Recht auf Ausbildung, sollte uns nicht dazu verleiten, damit einverstanden zu sein, dass sie es in jedem beliebigen Land einfordern können. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass die Eltern damit kalkulieren könnten, dass ihre Kinder ein Anrecht auf eine Lehre haben. Es erhöht die Attraktivität unseres Landes, wenn man hier via Kinder ein dauerhaft geduldetes Bleiberecht erreichen kann. Unter Berufung auf eine massenhafte illegale Zuwanderung würde das im Ergebnis bedeuten, jeden Anwesenden dulden zu müssen, der hier leben will.

Härtefallgesuche sind ein sinnvolles Instrument, um Härte und Humanität auszugleichen. Sie können aber auch in Zukunft nur für Einzelfälle angewendet werden. Das wird heute schon praktiziert. Das Härtefallregime würden wir hiermit also ebenfalls unterlaufen.

Dieser Vorstoss macht keine Eingrenzung bezüglich des Alters und sieht explizit die Möglichkeit der Berufslehre auch für jene abgewiesenen Asylbewerber und Sans-Papiers vor, die kein einziges Schuljahr in der Schweiz absolviert haben. Personen aus dem Asylbereich sind entgegen all den anderen Menschen mit gewöhnlicher Aufenthaltsbewilligung, inklusive der Schweizer, längst im Erwachsenenalter, wenn sie hier eine Ausbildung beginnen. Es ist gang und gäbe, dass der 30-jährige Eritreer, die 35-jährige Somalierin und gar der Afghane, der gegen die 40 geht, in der Schweiz eine Ausbildung absolvieren. Mit dieser Motion wird eine weitere Möglichkeit geschaffen, die von uns aufgestellten rechtlichen Regeln zu umgehen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diese Kommissionsmotion abzulehnen. Mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen ist die Entscheidung in der SPK äusserst knapp ausgefallen.