Widmer Céline · Nationalrat · 2022-06-08
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-08
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Copräsidentin des Vereins Plateforme sans-papiers Suisse.
Ihre Staatspolitische Kommission möchte die rechtlichen Grundlagen dahingehend anpassen, dass der Zugang zur Berufsausbildung für junge Sans-Papiers tatsächlich erleichtert wird. Die Motion ist eine Folge des Berichtes des Bundesrates "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers". Grundsätzlich geht es nicht um eine neue Regelung, sondern vielmehr um eine praxistaugliche Anpassung der bereits 2014 beschlossenen Regelung des Zugangs zur beruflichen Ausbildung.
Die Bundesverfassung sieht unabhängig vom Aufenthaltsstatus einen Anspruch auf ausreichenden Grundschulunterricht vor. Für Sans-Papiers erweist sich jedoch eine nachobligatorische berufliche Ausbildung als schwierig, da dafür eine Aufenthaltsbewilligung notwendig ist. Im Jahr 2014 wurde aufgrund einer Motion Barthassat in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) die Möglichkeit einer Härtefallbewilligung für jugendliche Sans-Papiers geschaffen, die eine Berufslehre absolvieren möchten. Die bisherige Regelung in Artikel 30a VZAE erlaubt es, Jugendlichen, die fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben und die eine gute Integration belegen können, eine Bewilligung zum Antritt einer Berufslehre zu erteilen. Die jungen Menschen, die bisher eine solche Ausnahmebewilligung erhielten, erwiesen sich als sehr motivierte Lehrlinge.
Nun zeigt sich, dass die aktuelle Bestimmung nicht praktikabel ist. Nur 61 jugendliche Sans-Papiers haben bis 2020 von der Regelung profitiert. Davon stammt die Mehrheit aus einem einzigen Kanton, der Waadt. Das zeigt, dass die Regelung sehr restriktiv ist und eine grössere Zahl von jungen Erwachsenen ausschliesst, die ebenfalls das Potenzial und die Motivation haben, eine Berufsausbildung anzutreten. Es macht weder für die Betroffenen noch für die Gesellschaft Sinn, wenn diese Personen über weitere Jahre ausbildungs- und beschäftigungslos bleiben. Es ist auch eine Ungleichbehandlung, weil Sans-Papiers Zugang zu einem Studium haben, nicht aber zu einer Berufslehre.
Der erwähnte Bericht des Bundesrates diskutiert daher konkret die Möglichkeit, die bereits bestehenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für eine berufliche Grundbildung zu lockern. Der Bericht nennt hauptsächlich zwei Bereiche, die in Artikel 30a VZAE angepasst werden könnten. Einerseits könnte die Dauer des verlangten bisherigen Schu[PAGE 991] lbesuchs gekürzt werden, andererseits sollten anonymisierte Gesuche ermöglicht werden.
Die vorliegende Motion nimmt genau dies auf. Natürlich soll die Voraussetzung bestehen bleiben, dass Arbeitgebende die Anstellung eines potenziellen Lehrlings im Einzelfall prüfen, bevor sie bereit sind, einen Lehrvertrag abzuschliessen. Weiterhin muss eine antragstellende Person auch die Integrationskriterien erfüllen.
Diverse interkantonale Konferenzen und Verbände haben aus der Praxis heraus für dieses Problem eine Lösung gefordert; namentlich sind dies der Schweizerische Städteverband, die Sozialdirektorenkonferenz, die Skos, der Schweizerische Gewerbeverband, der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden und die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren. Deshalb will die SPK-N die bestehende Regelung mit dieser Motion nun etwas erweitern. Eine offene Regelung ist im Interesse sowohl der Gesellschaft als auch der Wirtschaft. Die Nachfrage nach Lehrlingen ist gross, und wir wollen den jungen Menschen auch deshalb eine Berufslehre ermöglichen, weil sie ihren rechtswidrigen Aufenthaltsstatus nicht selbst verschuldet haben.
Die SPK-N hat die Annahme dieser Motion mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, das Anliegen zu unterstützen, damit die bestehende Regelung praxisorientiert geringfügig angepasst werden kann.