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Michel Matthias · Ständerat · 2022-06-08

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Ich erläutere ganz kurz die Motivation der Kommission, diesen Buchstaben cbis, im Gegensatz zum Nationalrat, nicht aufzunehmen. Es geht hier nicht mehr um den Schutz vor Inhalten, es gibt genügend Inhaltsschutz, sondern bei diesen Mikrotransaktionen geht es um ein Suchtproblem. Das sind quasi Spiele im Spiel. Man wird da angetrieben, weil man auf ein höheres Level kommt, man ist im Spiel drin, und dann kauft man sich Zusatzfunktionen - "game in the game" - und bleibt dran.

Weil das ein Suchtproblem ist, hat man das hier nicht aufgenommen. Das war auch die Begründung des Bundesrates in der Botschaft. Wenn schon, kann man Suchtverhalten anderswo breiter regeln. Es gibt viel legales Suchtverhalten, Suchtverhalten, das nicht per se illegal ist. Deshalb haben wir gesagt: Wir machen hier nicht ein Antisuchtgesetz. Abgesehen davon haben selbst die Fachämter, die Kindesschutz- und Jugendschutzorganisationen mindestens vor drei, vier Jahren gesagt, dass es in diesem Gesetz keine Antisuchtbestimmung braucht. Deshalb haben wir von dieser Bestimmung hier Abstand genommen. Wie gesagt, es wäre ein Schutz vor Funktionen, weil sie süchtig machen können, und nicht vor Inhalten. Das wäre irgendwie in diesem Gesetz einfach nicht ganz kohärent. Das war unsere Überlegung.