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Würth Benedikt · Ständerat · 2022-06-08

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-08

Wortprotokoll

Herr Stark hat hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Grundlage dieser Bestimmung einige interessante Darlegungen gemacht. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir in diesem Rat auch bei anderer Gelegenheit Vorstösse in diesem Bereich diskutiert haben. Es ging dabei vielleicht nicht gerade um Medienkompetenz, aber zumindest um Datenkompetenz. Kollege Rieder, der neben mir sitzt und jetzt grad entschwunden ist, hat eine interessante Interpellation zum Thema der Förderung der Datenkompetenz eingereicht. Ich würde jetzt mal meinen, dass Kollege Rieder die Frage der Verfassungsmässigkeit - jetzt kommt er - jeweils sehr einlässlich prüft.

Das hier geht in die gleiche Richtung. Wir haben hier natürlich das Grundproblem der Frage, wie sich digitale Transformation überhaupt in einem neuen gesellschaftlichen Kontext gestalten lässt. Welche Herausforderungen ergeben sich? Es ergeben sich logischerweise Herausforderungen in der Bildung. Sie haben natürlich recht, wenn Sie sagen, dass das den Bereich der kantonalen Schulhoheit betreffe. Aber auch der Bund hat dort Kompetenzen, denkt man beispielsweise an die Sekundarstufe II; das kommt auch in diesen Ausführungen zum Ausdruck. Es gibt zudem in der Bundesverfassung einen Jugendartikel und einen Familienartikel; auch dort gibt es gewisse Anknüpfungspunkte für den Bund.

Ich würde Ihnen einfach Folgendes empfehlen: Sie sagten vorhin, dass das ein Marktgesetz sei. Ja, und wir haben dieses in der Kommission deutlich entschlackt. Es ist unbestritten, dass wir in der Kommission einige Vorbehalte hatten, wobei das Gesetzesprojekt jetzt, nach diesen Anpassungen, für viele akzeptabel ist. Wenn Sie aber die Regulierung massvoll halten wollen, so müssen Sie auch das Thema der Medienkompetenz im Auge behalten.

Auch ich habe Kinder, und auch ich sehe, dass der Regulator hier an Grenzen stösst. Ganz wichtig ist aber, dass die Jugendlichen heute mit den Instrumenten des digitalen Wandels vertraut werden, weil sie ständig damit konfrontiert sind. Hier sehe ich letztlich doch eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Wie in der Kommission ausgeführt worden ist, wäre es nicht so, dass der Bund im Hauptsächlichen den Lead hätte, vielmehr unterstützt er die Kantone bei ihren Anstrengungen. Das scheint mir von zentraler Bedeutung zu sein.

Ich komme nochmals auf den seinerzeitigen Vorstoss von Kollege Rieder zu sprechen: Es ist so, dass wir heute bereits - das wurde damals gefordert - die Nationale Plattform Jugend und Medien haben. Es gibt also bereits heute Anstrengungen in diesem Bereich, und heute ist es schon so, dass das nicht einfach losgelöst von kantonalen Strukturen umgesetzt wird; auch das wurde deutlich gesagt. [PAGE 432]

Ich bin auch bekannt dafür, dass ich jeweils zurückhaltend dabei bin, dem Bund neue Aufgaben zu übergeben. Bei Lichte betrachtet ist es hier aber keine neue Aufgabe. Vielmehr schreiben wir hier etwas im Gesetz fest, was durchaus zu diesem präventiven Pfeiler gehört. Und der ist eben in diesem Marktgesetz auch wichtig. Wenn man eine Balance haben will, dann muss man zu einer schlanken Regulierung - da bin ich auch dafür - im Grunde genommen auch ein gewisses Pendant schaffen. Das machen wir mit diesem Artikel. Ich denke, dass wir auch global betrachtet schlussendlich einen gewissen Konsens bei dieser Vorlage haben müssen. Wir erreichen diesen Konsens, wenn wir eben eine schlanke Regulierung machen und gleichzeitig auch die Herausforderungen im Bereich der Medienkompetenz annehmen. Das ist wichtiger denn je, wenn wir diesen digitalen Wandel auch gesellschaftlich bewältigen wollen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

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