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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-08

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-08

Wortprotokoll

Ich glaube, diese Motion ist nun definitiv etwas veraltet. Sie wurde - ich habe nachgeschaut - im September 2020 eingereicht. In der Zwischenzeit hat sich der Bund mit den Kantonen auf die Integrationsleistungen verständigt. Es geht also in keiner Art und Weise um eine Kürzung, sondern es geht darum, dass man eine kostenneutrale Ausgestaltung vornimmt. Ich sage es gerne in aller Kürze: Das neue Finanzierungssystem gilt ab 1. Januar 2023. Das haben wir mit den Kantonen vereinbart. Ich bitte Sie schon deshalb, die Motion abzulehnen und hier nicht auf dem kleinen Dienstweg etwas einzuführen, das mit den Kantonen nicht diskutiert wurde.

Das neue Finanzierungssystem beinhaltet drei wesentliche Neuerungen, die kostenneutral sind:

Erstens sieht das Modell Berufsbildung vor, dass der Bund neu für alle 18- bis 25-jährigen Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen unabhängig von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung eine Globalpauschale an die Kantone ausbezahlt. Das Finanzierungssystem führt mit dieser Anpassung dazu, dass auch Ausbildungslöhne zu einer finanziellen Entlastung der Kantone führen. Im bisherigen System bestand ein Fehlanreiz zulasten der Berufsbildung, weil die Kantone aufgrund des Wegfalls der Globalpauschale finanziell benachteiligt werden könnten.

Zweitens wird neu ein Korrekturfaktor "Tiefes Erwerbseinkommen" bei den 25- bis 60-jährigen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen eingeführt. Damit werden auch in dieser Altersgruppe unerwünschte Fehlanreize zulasten der beruflichen Grundbildung oder Teilzeiterwerbsarbeit vermieden. Der Korrekturfaktor hat konkret zur Folge, dass für Personen mit einem Einkommen von 600 Franken oder weniger keine Globalpauschale mehr abgezogen wird.

Drittens wird die Globalpauschale für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene sowie für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung - also Status S - in zwei separate Pauschalen aufgetrennt, um den unterschiedlichen ausländer- und integrationspolitischen Voraussetzungen Rechnung zu tragen. Für Asylsuchende gilt weiterhin das bisherige Finanzierungssystem, während für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung - also Status S - das neue Finanzierungssystem mit dem Modell Berufsbildung und dem Korrekturfaktor "Tiefes Erwerbseinkommen" zum Tragen kommt. Darauf haben sich der Bund und die Konferenz der Kantonsregierungen verständigt.