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Stöckli Hans · Ständerat · 2022-06-08

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Der Text der Motion klingt eigentlich vernünftig. Es geht darum, dass mit dem Vollzug des revidierten Heilmittelgesetzes keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen. Als der Nationalrat dieses Geschäft vor drei Jahren behandelte, ging man davon aus, dass Mehrkosten im Umfang von jährlich 100 Millionen Franken entstehen würden. Das war eine Schätzung der Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz. Sie ging davon aus, dass etwa 50 Millionen Franken Zusatzkosten aufgrund des zusätzlichen Arztbesuchs und nochmals 50 Millionen Franken aufgrund der Dokumentationspflicht seitens der Apotheker entstehen würden. Vor diesem Hintergrund hat der Nationalrat diese Motion am 5. Juni 2019 angenommen.

Gestützt auf einen Auftrag der SGK-S hat das BAG dann eine Gesamtbetrachtung der Kosten der Revision des Heilmittelgesetzes vorgenommen. Dieser Bericht liegt uns nun vor, er datiert vom 23. Februar 2022. In diesem Bericht wird überzeugend dargelegt, dass die Annahmen, die der Nationalrat damals getroffen hat, nicht zutreffen. So ist nicht nachgewiesen, dass wegen der Arztbesuche oder wegen der Dokumentationspflicht zusätzliche Kosten entstehen würden. Ich empfehle Ihnen die Lektüre dieses Berichtes und verzichte darauf, Ihnen jetzt daraus vorzulesen.

Dementsprechend stellt sich die Frage: Was würde es bedeuten, wenn die Motion angenommen würde? Es würde bedeuten, dass man entweder zurück auf Feld eins gehen und die Kategorie C wiedereinführen würde, weil die Umteilung eben keine Kosten verursachen dürfe. Oder, das ist die andere Variante, man würde eine Untergruppe zur Kategorie B bilden, was aber zu rechtlichen Ungleichheiten führen würde. Deshalb hat sich die Mehrheit der Kommission - es ist allerdings eine kleine Mehrheit - dafür entschieden, diese Motion nicht anzunehmen.

Es ist zu sagen, dass die Kostenfrage natürlich von grosser Bedeutung ist. Insgesamt hat die Neuzuteilung der Arzneimittel und Medizinprodukte zu keinen signifikanten Mehrkosten geführt. Tatsächlich ist es so, dass eine gewisse Kostensteigerung zu verzeichnen ist. Bezogen auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) spricht man etwa von 4 bis 6 Millionen Franken jährlich und bezogen auf das Publikum von 1,5 bis 3 Millionen Franken. Das ist begründet durch die Mehrausgaben, welche durch die Taxen aufgrund des Tarifvertrags "Leistungsorientierte Abgeltung (LOA)" entstehen. Das wäre nur durch eine Revision des Gesetzes zu verhindern. Dementsprechend hat die Mehrheit der Kommission entschieden, dass man jetzt nicht zurückgehen sollte, insbesondere deshalb nicht, weil Ungerechtigkeiten entstehen würden. Alleine durch die neue Formulierung der Bedingungen würden Zusatzkosten entstehen, die die monierten Kosten bei Weitem übersteigen würden.

Es ist noch zu sagen, dass sich natürlich auch das Bundesverwaltungsgericht mit diesen Fragen befasst hat. Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinem Entscheid vom letzten Jahr ganz klar zum Schluss gekommen, dass die Umteilung absolut gerechtfertigt ist und geschützt werden sollte.

Dementsprechend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.

Ich gehe davon aus, dass der Sprecher der Kommissionsminderheit deren Argumente darlegen wird.