Hegglin Peter · Ständerat · 2022-06-08
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-08
Wortprotokoll
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, sicherzustellen, dass durch die Umteilung der Medikamente der Liste C in die Liste B keine zusätzlichen Kosten verursacht werden. Hintergrund für diese Umteilung war die grosse Heilmittelreform, welche eigentlich eine gelungene Sache war, aber eben unerfreuliche Nebenwirkungen hat. Diese Reform trat 2019 in Kraft.
Patienten erhalten seither eine Vielzahl an Medikamenten einfacher: 536 Arzneimittel der Kategorie C wurden in die Kategorie D umgeteilt; sie sind also einfacher zu kaufen und dürfen auch in Drogerien verkauft werden. Aber 92 Arzneimittel wurden in die Kategorie B hochgestuft. Für diese Medikamente ist ein Rezept und/oder eine Fachberatung erforderlich. Ärzte, aber auch Apothekerinnen und Apotheker sind für diese Anforderungen qualifiziert.
Weshalb diese Umteilung? Gab es Nebenwirkungen oder Probleme? Nein, ich meine nicht. Natürlich hat jedes Heilmittel Risiken, insbesondere dann, wenn es falsch oder übermässig eingenommen wird. Eine gewisse Verantwortung für ihr Verhalten müssen die Konsumentinnen und Konsumenten aber auch selbst übernehmen. Dass sie das können, haben sie bisher, bis zu diesem Zeitpunkt, ja auch bewiesen.
Es ging dabei auch um langjährige, während dreissig bis vierzig Jahren bewährte Produkte, z. B. Bexin-Tropfen: Das Produkt ist seit 1976 auf dem Markt, ohne dass es bisher eine Intervention aufgrund von Nebenwirkungen gegeben hätte. Ein weiteres Produkt ist der Hustensirup Calmerphan-L oder auch das Hustenmittel Escotussin. Alle diese Arzneimittel wurden dem Selbstmedikationskanal entzogen und durch diese Massnahme massiv verteuert. Dies führt gemäss Bericht des Bundesrates zu Mehrkosten von 2,5 bis 5 Millionen Franken. Gemäss Kommissionsbericht sind es 4 bis 6 Millionen Franken Mehrkosten. [PAGE 434]
Der Bundesrat gesteht ein, dass diese Preiserhöhung eine nicht beabsichtigte Folge der Aufhebung der Kategorie C darstellt. Dieser Kostenvergleich ist aber nicht vollständig, es kommen nämlich noch Dokumentationskosten und Beratungstaxen dazu. Für die neu rezeptpflichtigen Medikamente besteht eine umfassende Dokumentationspflicht. Für rezeptpflichtige Arzneimittel berechnet die Apotheke bei der Abgabe Fr. 7.55 für die notwendige Beratung. Bei 4 Millionen Packungen ergibt das Mehrkosten von 30 Millionen Franken pro Jahr.
Für die neu rezeptpflichtigen Medikamente gehen die Patienten auch vermehrt zum Arzt. Der Anteil an Rezepten ist markant - zwischen 23 und 58 Prozent - angestiegen. Zum Beispiel ist der Rezeptanteil von Resyl Plus von vorher 24 Prozent auf 53 Prozent gestiegen. Es ist dabei mit 1,6 bis etwa 2 Millionen zusätzlichen Arztkonsultationen zu rechnen. Bei Konsultationskosten von 50 Franken gibt das nochmals eine Kostensteigerung zwischen 80 und 100 Millionen Franken; insgesamt sind es also 100 Millionen Franken unnötiger zusätzlicher Kosten. Zudem belasten diese zusätzlichen Anforderungen das Gesamtsystem vom Apotheker bis zum Arzt und schlussendlich natürlich auch uns alle über die Krankenversicherung.
Unser Schwesterrat wollte diese unerwünschte Folge schon 2019 rückgängig machen. Die SGK des Nationalrates befasste sich mehrmals mit diesem Thema und wollte keine Preiserhöhungen infolge dieser Umteilung. Die SGK-N hat die Motion einstimmig bei 4 Enthaltungen angenommen. Der Nationalrat stimmte mit 123 zu 48 Stimmen bei 4 Enthaltungen für Annahme dieser Motion.
Der Bundesrat versprach damals in der Debatte, dass er, sollte die Motion angenommen werden, das Motionsbegehren auch zügig umsetzen werde. Heute, drei Jahre und drei Tage nach dem Beschluss des Nationalrates, hat sich die Situation nicht geändert. Erstens hat es drei Jahre gedauert, bis wir die Motion zur Beratung in unserem Rat bekommen haben, und zweitens beantragt die knappe Kommissionsmehrheit ihre Ablehnung. Diese Ablehnung dünkt mich für unser Gesundheitswesen symptomatisch. Es werden dauernd die Kostenfolgen des Gesundheitswesens moniert. Selbst einfache Forderungen werden dann nicht umgesetzt oder rückgängig gemacht. Es wird immer begründet, wieso etwas nicht gehe. Genau diese Haltung - es gehe nicht - führt dazu, dass sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen verhindert werden und wir kaum einen Schritt weiterkommen.
Erforderlich wäre der Wille, Heilmittel, welche seit vielen Jahren problemlos für die Selbstmedikation zugänglich gewesen sind, dort zu belassen oder eben wieder dorthin zurückzuführen. Mit der Annahme der Motion zeigen Sie, dass Sie den Willen haben, realisierbare Kostenreduktionen anzunehmen und auch umzusetzen.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen die Annahme der Motion.