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Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-06-08

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-08

Wortprotokoll

Ich habe eigentlich gedacht, Herr Germann spreche nur zur ersten Motion, für die Minderheit. Ich erlaube mir aber trotzdem, jetzt in Bezug auf die Kosten eine Gesamtbetrachtung zu machen.

Sämtliche vorliegenden Vorstösse gehen zulasten der Erwerbsersatzordnung. Wir haben dort jetzt die Defizitgrenze langsam erreicht. Mit der entsprechenden Erhöhung des Beitragssatzes von 0,45 auf 0,5 Prozent sind wir jetzt am Ende der Fahnenstange angelangt. Wir müssten also zuerst das Gesetz ändern, wenn wir weitere Leistungen generieren möchten.

Nun haben wir im Jahre 2020 drei verschiedene Geschäfte in diesem und im anderen Saal verabschiedet, die Kosten zulasten der Erwerbsersatzordnung verursachen: den Vaterschaftsurlaub mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2021 und Kostenfolgen von 230 Millionen Franken; den Betreuungsurlaub für Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit Inkraftsetzung per 1. Juli 2021 und einer Kostenfolge von 74 Millionen Franken; die Adoptionsentschädigungen per 1. Oktober 2021, allerdings mit relativ tiefen Kostenfolgen von 100[NB]000 Franken. Wir haben also im Jahr 2020 Leistungen in der Höhe von 304 Millionen Franken an zusätzlichen, wiederkehrenden Kosten zulasten der Erwerbsersatzordnung beschlossen.

Jetzt liegen drei Motionen vor uns: die Motion Kiener Nellen mit einer Kostenfolge von 260 Millionen Franken, die Motion Marti Min Li, bei der man die Höhe der Kosten noch nicht genau kennt, und die Motion Baume-Schneider 21.3283, "Mutterschutz vor der Niederkunft", die nachher noch behandelt wird und Kosten von 200 Millionen Franken verursacht. Wenn wir diese drei zusätzlichen Motionen annehmen, werden wir Kosten von knapp 750 Millionen Franken zulasten der[NB]Erwerbsersatzordnung bewilligt haben - 1 Milliarde Franken bewilligt!

Ich habe es bereits gesagt: Wir haben die entsprechenden Beitragssätze auf 0,5 Prozent erhöht; mehr ist nicht mehr möglich, es sei denn, wir änderten das Gesetz. Wir laufen in der Erwerbsersatzordnung (EO) in eine völlige Defizitwirtschaft hinein, ja, in eine völlige Defizitwirtschaft. Das heisst, ohne eine entsprechende Wiedererhöhung des Beitragssatzes ist das Kapital von rund 1,4 Milliarden Franken sehr schnell aufgebraucht - so kann das in diesem Sozialversicherungszweig nicht mehr weitergehen.

Wir müssen auch aufhören, immer nur die EO isoliert zu betrachten. Die Gesamtsumme der nur in diesem Bereich erhöhten Leistungen macht 1 Milliarde Franken aus. Es gibt aber noch die IV. Wir haben dort noch - der Herr Bundesrat weiss das - 10,5 Milliarden Franken Darlehensschulden gegenüber der AHV. Eine Rückzahlung ist kaum möglich. Wir müssen uns überlegen, wie das Kapital jetzt wieder dorthin geht, wo es hergekommen ist. Wir sind in der Beratung der AHV-Revision; auch dort wird es entsprechende Veränderungen geben. Die Teuerung wird sich wahrscheinlich ebenfalls in der Betriebsrechnung der AHV des nächsten Jahres niederschlagen.

Wir erhöhen die Leistungen in sämtlichen Sozialversicherungen immer wieder, weil wir eben nur die partielle Sicht haben, nur gerade diesen kleinen Teil sehen und keine Gesamtsicht mehr haben und weil wir nicht mehr beurteilen, was wir eigentlich in diesem Bereich leisten. So kann es nicht mehr weitergehen.

Wir müssen versuchen, dieses überproportionale Wachstum bei den Sozialversicherungen endlich in den Griff zu bekommen, und das wird nicht gehen, ohne dass wir uns in einem gewissen Verzicht üben müssen. Das geht so einfach nicht. Es ist vieles "nice to have". Aber schlussendlich muss das irgendjemand bezahlen, und das geht über Lohnabzüge. Aber wir wissen ganz genau, dass die im Arbeitsprozess aktive Bevölkerung immer kleiner und die Rentnerbevölkerung immer grösser wird. Das heisst, der Teil derjenigen, die das mit Lohnabzügen finanzieren müssen, wird immer kleiner. Und es werden Schulden gemacht zulasten der nachkommenden Generation, z. B. dieser jungen Damen und Herren dort oben auf der Tribüne - das geht einfach nicht.

Ich möchte Sie bitten, auch in Zukunft vermehrt Zurückhaltung zu üben, beim ersten Geschäft entsprechend die Minderheit zu unterstützen und ansonsten dem Bundesrat zu folgen. Beim dritten Geschäft, das noch kommen wird, möchte ich Sie bitten, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

So kann und darf es nicht mehr weitergehen!