Guggisberg Lars · Nationalrat · 2022-06-08
Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-08
Wortprotokoll
Vor einigen Jahren stimmten 85 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung der [PAGE 1030] Schuldenbremse zu. Diese Schuldenbremse hat sich in den letzten zwanzig Jahren sehr bewährt und uns erlaubt, den Schuldenberg auf einen Betrag von unter 100 Milliarden Franken zu reduzieren. Grundsätzlich ist aus unserer Sicht daher an der Schuldenbremse in der ursprünglichen Fassung festzuhalten. Gemäss Finanzhaushaltgesetz, in welchem die verfassungsmässige Schuldenbremse gesetzlich verankert ist, muss der Abbau der Corona-Schulden innerhalb von sechs Jahren erfolgen. Im Sinn eines Kompromisses sind wir bereit, diese Frist vorübergehend geringfügig zu verlängern. Deshalb haben wir uns in der Vernehmlassung[NB]mit[NB]der[NB]bundesrätlichen[NB]Variante 1 einverstanden erklärt.
Ich komme zu den konkreten Minderheitsanträgen, zunächst zu meinem Minderheitsantrag auf Seite 4 der Fahne, wonach der als ordentliche Ausschüttung vorgesehene Anteil der Nationalbankgewinne im Umfang von 660 Millionen Franken für die Schuldentilgung einzusetzen ist. Von welcher Grössenordnung sprechen wir? Das Volumen des Bundesbudgets beträgt gut 75 Milliarden Franken pro Jahr. Bei meinem Minderheitsantrag geht es um 660 Millionen Franken. Das entspricht weniger als 1 Prozent und liegt somit im Bereich der Budgetungenauigkeit. In diesem geringfügigen Umfang muss es möglich sein, den Gürtel enger zu schnallen. Ich mache ein Beispiel: Stellen Sie sich eine Person mit einem Bauchumfang von 75 Zentimetern vor, was mehr oder weniger durchschnittlich ist - mehr oder weniger. Diese Person müsste mit meinem Antrag den Gürtel um lediglich 6 Millimeter enger schnallen. Das muss möglich sein.
Wir tun gut daran, uns möglichst rasch für weitere unvorhergesehene Krisen zu wappnen und die Schulden schnell abzubauen. Denn eines ist klar: Die nächste Krise kommt bestimmt, wie auch immer sie aussehen wird. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden wir wieder das grosse Portemonnaie öffnen müssen. Ein Portemonnaie zu öffnen, das leer ist, bringt aber nichts. Sorgen wir deshalb dafür, dass in zehn Jahren wieder etwas drin ist, z. B. diese zusätzlichen 660 Millionen Franken von der Schweizerischen Nationalbank. Wir dürfen den Schuldenberg nicht zulasten kommender Generationen vor uns herschieben. Wir sind es unseren Nachkommen schuldig, dass wir die Schulden, die wir angehäuft haben, rasch wieder abbauen.
Nun zum Antrag der Minderheit II (Guggisberg) auf Seite 5 der Fahne: Wir lehnen eine Verrechnung der Corona-Schulden mit vergangenen Ertragsüberschüssen klar ab. Eine solche Vermischung von ordentlichem und ausserordentlichem Haushalt entspricht nicht der ursprünglichen Idee der Schuldenbremse, die von 85 Prozent der Stimmbevölkerung an der Urne angenommen wurde. Eine solche Verrechnung ist nichts anderes als ein Winkelzug, ein "Buebetrickli", ein buchhalterischer Zaubertrick, der einen Schuldenabbau vorgaukelt, der in Tat und Wahrheit aber keiner ist.
Daher bitte ich Sie, hier dem Antrag der Minderheit II bzw. dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.