Maurer Ueli · Bundesrat · 2022-06-08
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-08
Wortprotokoll
Die Frage einer allgemeinen Steueramnestie wird hier im Rat regelmässig behandelt. Wir hatten 2015 vor der Einführung des automatischen Informationsaustausches die zwei parlamentarischen Initiativen Regazzi 15.435 und Barazzone 15.469 vorliegen, die sich damit beschäftigten. Die WAK des Nationalrates formulierte aus diesen parlamentarischen Initiativen die Motion 16.3621, "Autonomie für die Kantone zur einmaligen steuerlichen Regularisierung der Vergangenheit". Der Ständerat lehnte diese Motion dann ab. 2018 wurde schliesslich die Standesinitiative Freiburg 16.311, "Allgemeine Steueramnestie", ebenfalls abgelehnt.
Mit anderen Worten: Eine Steueramnestie hat hier in diesem Rat eigentlich noch keine Mehrheit gefunden. In der Regel war der Hauptgrund für die Ablehnung die Frage der Steuerehrlichkeit. Man hat argumentiert - und diese Argumentation gilt grundsätzlich nach wie vor -, dass der Steuerehrliche eigentlich bestraft werde, während derjenige, der [PAGE 1039] Steuern hinterzogen hat, das dann im Rahmen einer Steueramnestie melden könne. Sozusagen als Alternative dazu haben wir 2010 die straflose Selbstanzeige eingeführt. Das heisst, einmal im Leben kann man sich selbst anzeigen und damit einer Strafe entgehen. Wir sind der Meinung, dass dieses Mittel gut genutzt wird und das Problem, das Herr Gschwind lösen möchte, eigentlich weitgehend gelöst hat.
Wenn wir zurückblicken, dann sehen wir: Die letzte allgemeine Steueramnestie gab es im Jahre 1969. Damals kamen 11,5 Milliarden Franken nicht versteuerte Vermögenswerte zum Vorschein. Betrachten wir jetzt diese Selbstanzeige, die seit 2010 in Kraft ist: Der Saldo aus dieser Selbstanzeige liegt heute bei 80,8 Milliarden Franken. Ich glaube, wir haben, verglichen mit der allgemeinen Steueramnestie von 1969, mit der straflosen Selbstanzeige in etwa den gleichen Effekt erzielt. Es ist eine einmalige Selbstanzeige, die straffrei ist, aber natürlich zur Nachbesteuerung führt. Das heisst mit anderen Worten, wir glauben eigentlich, dass das Instrument, das wir hier eingeführt haben, die Anliegen von Herrn Gschwind aufnimmt. Wir haben damit ein Instrument geschaffen, das zu dieser Anzeige führt, und das gilt ja weiterhin.
Mit einer allgemeinen Steueramnestie, bei allen Vorteilen, die sie möglicherweise auch hat, läuft man doch Gefahr, dass man sich ein wenig darauf verlässt. Man hinterzieht einmal Steuern, man meldet vielleicht nicht alles und geht dann davon aus, dass das Parlament oder der Bund irgendwann die Gesetze ändern wird, und dann kann man das wieder machen.
Ich glaube, wir sollten auf die Steuerehrlichkeit setzen und diese Transparenz schaffen. Wir dürfen nicht einen sozusagen verschlungenen Pfad einführen und dazu einladen, nicht ganz alles anzuzeigen, dies in der Hoffnung, dass es dann schon einmal eine Amnestie geben wird.
Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen, diese Motion nicht anzunehmen. Ich glaube, die Instrumente, die wir haben - das zeigen auch die Zahlen -, führen zu einem ähnlichen Ergebnis, wie es die Motion erreichen möchte.