AB 302315
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-08
Wortprotokoll
Wir bewegen uns im Rahmen der Schuldenbremse. Ich möchte Ihnen die Diskussion von damals kurz in Erinnerung rufen. Die Schuldenbremse gibt vor, dass Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht bleiben müssen. Weil man aber damals gesehen hat, dass die Konjunktur und damit die Einnahmen schwanken, hat man den sogenannten K-Faktor, den Konjunkturfaktor, geschaffen. Das heisst, bei schlechter Konjunktur kann man auch Schulden machen. Es ist der K-Faktor, der letztes Mal gezählt hat. Jetzt sind wir an der Erarbeitung des Budgets 2023. Auch da sieht es mit der Konjunktur nicht so gut aus. Im Moment dürfen wir also für das nächste Jahr ein Defizit von 700 Millionen Franken veranschlagen. Es ist der Konjunkturfaktor, der diese Flexibilität gibt.
Dann hat man die Ergänzungsregel eingeführt. Wir finden sie im Finanzhaushaltgesetz, das wir heute behandeln. Man hat gesagt: Es kann einmal der Fall sein, dass der K-Faktor für ein Jahr nicht genügt, dass eine ausserordentliche Situation eintritt und zusätzliche Schulden gemacht werden müssen. Aber dann müssen diese zusätzlichen Schulden innerhalb von sechs Jahren zurückbezahlt werden. Jetzt haben wir die Situation mit Corona, und da genügen sechs Jahre nicht. Wir werden Ende dieses Jahres ein kumuliertes Defizit von 25 bis 30 Milliarden Franken haben; wir haben mehrmals darüber gesprochen. Die Schulden in der Höhe von 25 bis 30 Milliarden Franken bringen wir in sechs Jahren nicht weg. Jetzt ist die Frage, wie wir das machen.
Mit der Schuldenbremse hat man damals zwei Instrumente geschaffen. Das eine ist das sogenannte Amortisationskonto, das ist eigentlich eine Statistik. Auf diesem Amortisationskonto wird alles Ausserordentliche verbucht, was nicht der Schuldenbremse untersteht: ausserordentliche Einnahmen, ausserordentliche Ausgaben. Alles, was nicht der Schuldenbremse untersteht, wird auf dem Amortisationskonto verbucht. Auf diesem Amortisationskonto, darin sind wir uns einig, wird Ende dieses Jahres der Betrag von 25 bis 30 Milliarden Franken sein. Diese Schulden sind nun abzubauen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, dass wir ab dem Jahr 2023 mit dem Abbau beginnen, indem wir einerseits die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken auf das Amortisationskonto buchen und andererseits die Überschüsse, die entstehen - wir haben in der Regel einen Überschuss von etwa 1 Milliarde, der sich aus der Budgetierung ergibt -, statt auf das Ausgleichskonto auf das Amortisationskonto verbuchen. (Zwischenruf der Präsidentin: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich versuche es für heute noch einmal: Seien Sie doch mindestens so leise, dass Sie den Bundesrat annähernd verstehen können.) Ich begreife schon, dass meine Ausführungen nicht alle begeistern, aber Sie müssen sie trotzdem anhören. (Heiterkeit)
Wir haben dieses Instrument des Amortisationskontos, auf dem ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben verbucht werden, und wir haben das Ausgleichskonto. Das ist auch ein statistisches Konto, auf dem wir die ordentlichen Überschüsse und allenfalls die Defizite verbuchen. Der Bundesrat beantragt Ihnen, ab dem Jahr 2023 mit der Schuldentilgung zu beginnen, und zwar mittels der Zusatzausschüttungen der Nationalbank und der Verbuchung der Überschüsse auf das Amortisationskonto statt auf das Ausgleichskonto. Das heisst, mit der Lösung des Bundesrates ist dieses Amortisationskonto in etwa 11 bis 13 Jahren - so schätzen wir - wieder auf null.
Die Vorschläge, die Ihre Kommissionsmehrheit macht, greifen in die Vergangenheit zurück. Sie möchte einen Teil der bisherigen Überschüsse auf das Amortisationskonto buchen. Damit ist überhaupt keine Schuld zurückbezahlt, sondern das ist einfach eine andere Buchung. Sie greifen zurück in die Vergangenheit und buchen um. Wir aber sagen, wir[NB]verrechnen[NB]das[NB]ab[NB]nächstem Jahr mit der Umbuchung der Schulden.
Das ist hier der Unterschied: Sie möchten die Vergangenheit nutzen. Frau Wyss möchte alles in der Vergangenheit machen; die Mehrheit möchte die Hälfte in der Vergangenheit verbuchen. Wir aber sagen, es sei im Sinne der Schuldenbremse korrekt, wenn wir nächstes Jahr damit beginnen. Dies ist ein für Sie möglicherweise etwas einschränkendes Vorgehen.
Nur muss ich Ihnen sagen - und wir müssen hier nicht gerade die Bibel mit den sieben mageren und den sieben fetten Jahren zitieren -, dass wir in den letzten Jahren nun einmal eine ausserordentliche Wirtschaftslage hatten, die eigentlich zu einer Tischlein-deck-dich-Situation führte. Wir konnten uns praktisch alles erlauben, was wünschbar war; die Finanzen waren vorhanden. Wir werden in den nächsten Jahren, unabhängig von diesem Schuldenabbau, eine etwas angespanntere Finanzlage haben. So, wie wir das heute beurteilen, wird es in den nächsten Jahren auch aufgrund der wirtschaftlichen Situation also kaum mehr möglich sein, dass wir uns einfach alles und jedes erlauben und dies auch bezahlen können.
Mit der Disziplinierung, die wir Ihnen vorschlagen, geben wir unserer Meinung nach eigentlich den Volkswillen wieder. Wir orientieren uns an der damaligen Diskussion zur Schuldenbremse und zur Ergänzungsregel und sagen: Wir beginnen jetzt mit dem Abbau der Schulden mittels der Ausschüttungen der Nationalbank und der Überschüsse, die wir in Zukunft erzielen. Wir greifen nicht in die Vergangenheit zurück; das lassen wir bleiben. Das ist die Differenz, die wir haben. [PAGE 1035]
Wir beantragen Ihnen, in Bezug auf die Verbuchung der Nationalbankgelder den Antrag der Minderheit Guggisberg abzulehnen und nur die zusätzliche Ausschüttung der Nationalbank auf das Amortisationskonto zu verbuchen.
Wir beantragen Ihnen, in Bezug auf die Schuldentilgung dem Antrag der Minderheit II (Guggisberg) zu folgen, der den Entwurf des Bundesrates aufnimmt, und die Anträge der Mehrheit und der Minderheit I (Wyss) abzulehnen. Es ist ein klares Signal, auch gegenüber der Bevölkerung: Ja, wir wollen die Schulden abbauen. Ja, wir benutzen dazu nicht Überschüsse der Vergangenheit, indem wir umbuchen und der Bevölkerung Sand in die Augen streuen, sondern wir beschäftigen uns mit dem Schuldenabbau ab dem 1. Januar des nächsten Jahres und verbuchen das so.
Das ist die Vorlage, die wir Ihnen unterbreiten. Ich glaube, es ist eine gegenüber der Bevölkerung klare und transparente Vorlage, die erreichen will, dass wir mit den Finanzen sorgfältig und haushälterisch umgehen.