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David Eugen · Ständerat · 2002-12-11

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Man kann sich zunächst fragen, warum ich mich in der Landwirtschaftspolitik, in der Milchfrage, hier an die Spitze einer Minderheit stelle: Ich komme aus einem "Milchkanton", in dem sich die Landwirtschaft, und zwar insbesondere in der Milchproduktion, in Familienbetrieben abspielt. Wie in der ganzen Ostschweiz sind in diesem Gebiet - wie übrigens auch in der Innerschweiz - Tal-, Hügel- und Bergregionen vertreten. Das bedeutet insbesondere auch, dass wir uns nicht einfach von vornherein auf die Optik Bergbauern beschränken können. Wir müssen auch die Hügelbauern und Talbauern ins Auge fassen. Wir müssen dort sehen, welche Betriebe heute real existieren und welche Auswirkungen die Landwirtschaftspolitik auf diese Betriebe hat.

In der ganzen Debatte, die wir gestern und auch heute hier geführt haben, wird immer wieder gesagt - das hat jetzt auch der Kommissionspräsident wieder hervorgehoben -, entscheidende Auswirkungen auf die Landwirtschaft habe der Umstand, dass der Milchpreis nicht gehalten werden könne. Ich glaube, da besteht eigentlich nicht einmal eine grosse Differenz. Es ist tatsächlich so, dass der Milchpreis unter Druck geraten ist. Wir alle wissen das. Wir wissen aber auch genau, dass sich das unmittelbar auf die Einkommen der Familienbetriebe auswirkt. Wir haben nichts davon gehört, wie man die Kosten für die Milchbauern reduziert. Darum habe ich ja gestern auch für Rückweisung der Vorlage gestimmt. Ich möchte es heute nochmals sagen: Letztlich entspricht nicht der Preis dem Einkommen, sondern die Differenz zwischen dem Milchpreis und den Kosten. Wir wissen beispielsweise, dass wir in der Schweiz einen Futtermittelpreis von 50 Franken pro 100 Kilogramm haben, der Preis auf dem Weltmarkt beträgt hingegen 20 Franken.

Der Bundesrat möge deshalb - ich bitte auch darum, es steht nämlich in seiner Kompetenz -, statt nur bei den Milchbauern die Preise senken, auch dafür sorgen, dass die Kosten für die Milchbauern entsprechend reduziert werden; denn der Futtermittelpreis ist ein ganz wesentlicher Kostenfaktor. Wir haben in der Kommission Statistiken gesehen, aus denen hervorgeht, dass die Kosten heute in bestimmten Bereichen praktisch schon so hoch sind wie die Erlöse. Auf der Kostenseite hingegen geschieht nichts! Damit löst man einen speziellen Druck auf die Milchbauern aus.

Es ist mir klar, dass die gesamte Landwirtschaft von diesen Preismechanismen betroffen ist. Mir geht es darum, in dieser Übergangszeit auf die Gestaltung der Preise auf der Kostenseite zu achten. Ich weise insbesondere auf die Futtermittelpreise, aber auch auf die Veterinärpreise hin. Es ist schwer verständlich, warum diese in der Schweiz doppelt so hoch sind wie im benachbarten Ausland, beispielsweise im Allgäu. Warum wird diese Preishochhaltungspolitik auf der Kostenseite weiter betrieben, während man auf der Erlösseite den Preisdruck unmittelbar an die Familienbetriebe weitergibt? Das ist der Hauptgrund, weshalb ich die Vorlage als unausgewogen erachtete. Jetzt geht es darum, den Zeitraum, die Übergangsperiode zu gestalten, bis die Milchkontingentierung aufgehoben wird.

Wie dies schon der Kommissionspräsident getan hat, möchte ich nochmals auf die Differenzen zwischen Mehrheit und Minderheit verweisen. Beide haben sich dazu entschieden, die öffentlich-rechtliche Milchkontingentierung per 30. April 2009 aufzuheben. Sie finden eine entsprechende Bestimmung in Artikel 187b Absatz 7. Diesbezüglich besteht kein Unterschied mehr. Es gibt noch die Minderheit Maissen, die die Milchkontingentierung nicht aufheben möchte.

Hingegen geht es im Wesentlichen darum, wie die Zeit bis zur Aufgabe der Milchkontingentierung gestaltet wird. Hier wollen wir einen Weg finden, damit dies für die bestehenden bäuerlichen Betriebe, insbesondere im Hügelgebiet und im Talgebiet, überhaupt verkraftbar ist. Wir stützten uns dabei auf die Vorschläge der Milchbauern selber; das gebe ich durchaus zu. Die Minderheit war der Meinung, wir sollten hier für die Gestaltung der Übergangszeit auf die Betroffenen hören und nicht einfach auf die Vorschläge der Verwaltung abstellen. Denn manches, was am grünen Tisch sehr logisch und rational erscheint, sieht bei der Umsetzung "sur terrain" anders aus.

Worin liegen nun die Unterschiede in Bezug auf die Übergangszeit? Wie Sie dem Artikel 36a entnehmen können, möchte die Mehrheit - das ist der erste Unterschied - für die Bergbetriebe, die Biobetriebe und für bestimmte Branchenlösungen die Milchkontingentierung bereits ab 2005 bzw. 2006 aufheben. Was bedeutet diese rasche Aufhebung der Milchkontingentierung in bestimmten Sektoren? Sie bedeutet zusätzliche Menge und zusätzlichen Preisdruck. Sie bedeutet, dass jene Bereiche, die nicht mitmachen können, stärker und schneller unter Druck geraten, und insbesondere natürlich, dass die bäuerlichen Familienbetriebe, wie sie heute im Hügelgebiet existieren, massiv unter Druck kommen.

Die Minderheit ist daher der Meinung, dass wir die vorzeitige Kontingentsaufhebung für das Berggebiet, die Biobauern und für bestimmte Branchenlösungen nicht vorsehen sollten. Es kommt dazu, dass die Betroffenen selbst die vorzeitige Kontingentsaufhebung nicht wollen. Von der Landwirtschaftsverwaltung her will man sie zwar als Mittel einsetzen, aber die Betroffenen selbst lehnen sie ab. Abgesehen davon wird sie im Rahmen der Landwirtschaft zu massiven Zusatzkonflikten führen. Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum wir in bestimmten Bereichen die Milchkontingente vorzeitig aufheben sollten. Man muss sich einmal vorstellen, was an der Grenze zwischen Berg- und Hügelgebiet passiert, wenn in einem Bereich die Ausdehnung der Menge plötzlich möglich ist und im anderen nicht.

Wir sind auch der Meinung, dass durch diese vorzeitige Aufhebung der Milchkontingentierung falsche Anreize geschaffen werden. Wo man vorzeitig die Menge ausweiten kann, wird man nämlich dazu angeregt, Investitionen in Anlagen, [PAGE 1225] in Gebäude usw. zu tätigen. Man tut es in der Hoffnung, man könne bald die Menge ausweiten - und drei Jahre später, wenn alle ihre Menge ausweiten können, kommt dann die grosse Enttäuschung. Dann sind die Investitionen falsch vorgenommen worden, weil sich die Mengenausweitung nicht halten lässt. Der Druck kommt dann auch auf jene Betriebe zu, die irrtümlich investiert haben, weil sie durch die vorzeitige Kontingentsaufhebung fehlgeleitet wurden.

Insgesamt bedeutet diese Differenz eine Temporücknahme in der angestrebten Liberalisierung. Ich weiss, dass Herr Bundesrat Couchepin, die Landwirtschaftsverwaltung und auch die Kommissionsmehrheit Tempo machen möchten. Die Minderheit ist der Meinung, dass wir das Tempo zurücknehmen müssen. Das ist der Hauptgrund dafür, dass im Antrag der Minderheit die vorzeitige Kontingentsaufhebung anders beurteilt wird.

Die zweite Differenz im Antrag der Minderheit ist jene, dass wir während dieser Übergangszeit den Kontingentshandel nicht in der bisherigen Form weiterführen wollen. Diese Differenz wird auch in der Änderung der Begriffe zum Ausdruck gebracht. Nur deswegen wird von "Lieferrecht" statt von "Kontingent" gesprochen. In der Sache handelt es sich im Prinzip - das muss ich durchaus zugeben - auch juristisch um ein modifiziertes, öffentlich-rechtliches Kontingentssystem, das mit dem Wort "Lieferrecht" bezeichnet wird. Warum verwenden wir dieses Wort? Weil uns die Milchbauern selber diesen Vorschlag machen; wir sollten auf die Begriffe eingehen, die sie uns selbst vorschlagen. In der Sache handelt es sich um ein modifiziertes Kontingentssystem.

Die Mehrheit möchte den heutigen Kontingentshandel unverändert weiterführen. Mit der heutigen Vermietungsproblematik werden jedes Jahr rund 130 Millionen Franken aus der Milchwirtschaft in andere Bereiche abgeführt. Das sind Mittel, die über die Preisstützung oder selbst über Direktzahlungen in die Milchwirtschaft einfliessen. Sie fliessen von dort wieder ab in Bereiche, wo zum Teil gar keine Landwirtschaft mehr betrieben wird, wo nur noch Nebenerwerbsbetriebe geführt werden oder wo eine ganz andere Landwirtschaft betrieben wird, aber über den Kontingentshandel und das Vermieten von Kontingenten noch Einkommen aus der Milchwirtschaft generiert wird. Wir sind mit den Milchbauern, die das aufheben wollen, der Meinung, das sei in dieser Übergangszeit nicht mehr weiterzuführen, und die Anpassungsmechanismen sollten entsprechend geändert werden. Wir wollen, dass in dieser Übergangszeit nicht mehr Geld in den Kontingentshandel abfliesst, weil die Bauern selbst genügend damit beschäftigt sind, die Kosten tief zu halten, damit sie es bis zur Aufhebung der Kontingentierung im Jahr 2009 überhaupt schaffen, vernünftige Strukturen hinzukriegen. Sie haben nämlich überhaupt kein überflüssiges Geld, um es in den Kontingentshandel zu investieren.

Der Kommissionspräsident hat uns gesagt - hier sind wir eigentlich gleicher Meinung -, dass das Kontingentssystem auch deswegen aufgehoben werden solle, weil dieser Mittelabfluss sinnwidrig sei und die Landwirtschaft nur belaste. Daher ist es nicht verständlich, dass die Mehrheit diesen Mittelabfluss in der Übergangszeit beibehalten will.

Wir möchten einen Anpassungsmechanismus, der diesen Mittelabfluss nicht mehr zulässt.

Die Minderheit beantragt bei Artikel 32 Absatz 2 eine Lösung über einen Pool, und über diesen Pool soll die ausscheidende Milchmenge verteilt werden. Das kann der Bundesrat durchaus noch nach seinen Vorstellungen und in Absprache mit den Branchenverbänden jeweils der Marktlage anpassen.

Die dritte Differenz zur Mehrheit besteht darin, dass wir der Meinung sind, die Anpassung in der Übergangszeit sollte noch primär auf der Ebene des Gesamtmilchmarktes erfolgen. Wir glauben nicht daran, dass es möglich ist, die Teilmärkte für einzelne Produkte in der Übergangszeit so zu steuern, dass man dem einen Teilmarkt grössere Milchmengen und dem anderen Teilmarkt geringere Milchmengen zugesteht. Wir stellen fest, dass sich diese theoretisch, am grünen Tisch erstellten Modelle zwar sehr schön ausnehmen, aber in der Praxis gar nicht umgesetzt werden können. Die Steuerung soll primär über den Gesamtmarkt stattfinden und nur subsidiär über die Teilmärkte, über die Milchmengen für einzelne Käseprodukte usw. Insgesamt bedeutet die Lösung der Minderheit nicht eine Aufgabe des Zieles, denn auch wir möchten per 2009 die öffentlich-rechtliche Milchkontingentierung aufgeben.

Ich bitte Sie, daran zu denken, dass die Milchbauern dieses Ziel ursprünglich - bis in den Herbst hinein - konsequent abgelehnt haben. Erst im Laufe der Kommissionsberatungen haben sie sich dazu durchgerungen und sich bereit erklärt, das Ziel der Aufgabe der Kontingentierung bis 2009 zu akzeptieren, vor allem, nachdem wir den Zeithorizont etwas verlängert haben; das unterstützen wir auch zusammen mit der Mehrheit.

Nachdem die Milchbauern diesen doch grossen Schritt in Richtung der neuen Milchpolitik selbst und von sich aus akzeptieren, sehen wir nicht ein, warum wir bezüglich der Übergangslösung bis zum Eintreten der Aufhebung nicht ihren Vorschlägen für ein etwas angepassteres, verhältnismässigeres Tempo folgen sollen. Es geht hier durchaus ähnlich wie bei der Post, wir haben das auch diskutiert: Man kann die Liberalisierung forcieren, die Leute unter Druck setzen, die Einkommen unter Druck setzen und Zusammenbrüche auch organisieren; man kann sagen, dass wir dann eine schnelle Marktbereinigung haben werden. Damit werden aber viele Familienschicksale besiegelt sein. Ich behaupte, dass es in unserer Region Ostschweiz Tausende von betroffenen Betrieben sein können, wenn wir diese Marktbereinigung rasch durchführen - das kann ich nicht mitverantworten!

Ich finde, wir müssten mit diesen Familien anders umgehen. Wir müssen sie zu den für das Jahr 2009 vorgesehenen neuen Zielen hinführen. Wir müssen ihnen eine echte Chance geben, das auch zu schaffen. Es werden auch so noch viele ausscheiden bzw. ausscheiden müssen. Wir wollen diese Entwicklung deshalb nicht noch zusätzlich durch gesetzlichen Druck verstärken.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, hier der Minderheit zuzustimmen.