Stöckli Hans · Ständerat · 2022-06-09
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-09
Wortprotokoll
Die SGK-S beantragt Ihnen, diesem Antrag des Bundesrates nicht zu folgen und den Vorstoss unseres ehemaligen Kollegen Isidor Baumann nicht abzuschreiben. Sie mögen sich vielleicht erinnern - einige von Ihnen waren ja auch schon dabei -, wie es war, als wir im März 2018 diese Motion annahmen. Wir waren der Meinung, dass die Ungereimtheiten im System der Familienausgleichskassen, welches uns nicht befriedigte, beseitigt werden sollten. Die Motion wurde dann im September 2018 auch vom Nationalrat angenommen.
Wir haben ja bekanntlich etwa 220 Familienausgleichskassen, welche an mehr als eine Million Personen über 6 Milliarden Franken ausrichten. Die störende Angelegenheit ist, dass die Prämien, die bezahlt werden müssen, sich etwa um den Faktor 33 unterscheiden können; sie schwanken sogar zwischen 0,1 Prozent und 3,36 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes. Diese Ungerechtigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass eben je nach Branche verschiedenste Lösungen bestehen und die Höhe auch je nach Branche berechnet wird. Es kommt darauf an, ob es hochbezahlte, kinderarme Angestellte sind oder Tieflöhnerinnen und Tieflöhner mit vielen Kindern. Den Ausgleich wollten wir eben mit der zwingenden Verpflichtung der Kantone erreichen.
Der Bundesrat wollte dann diesen Vorstoss erfüllen. Es ergab sich, dass im Vernehmlassungsverfahren 20 der 26 [PAGE 447] Kantone und vier der fünf nationalen Dachverbände und Sozialpartner dem Antrag des Bundesrates folgen wollten. Deshalb ist es für uns nicht erklärbar, weshalb der Bundesrat sagt, dass beim Vollzug dieser Motion eine grosse Skepsis vorhanden sei. Tatsächlich waren natürlich diejenigen Kantone, die ihr System ändern müssten, nicht begeistert, aber immerhin kann man sagen, dass auch eine Mehrheit derjenigen Kantone, welche etwas ändern müssten, dem Antrag des Bundesrates positiv gegenüberstanden.
Deshalb beantragen wir Ihnen, diese Motion nicht abzuschreiben. Vielleicht noch als Information: Vorgestern ist der Nationalrat dem Antrag der SGK-N gefolgt und hat die Abschreibung mit 100 zu 71 Stimmen bei 3 Enthaltungen verweigert.