Lexipedia

Burkart Thierry · Ständerat · 2022-06-09

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-09

Wortprotokoll

Gerade anschliessend an den Sprecher der Minderheit kann ich bestätigen, dass ich eine dieser nicht anwesenden Personen war und deshalb in dieser Minderheit vertreten wäre, wäre ich an der Sitzung zugegen gewesen.

Ich erlaube mir in aller Kürze, den Minderheitssprecher zu ergänzen, und rufe in Erinnerung, dass wir in Bezug auf die Aufsicht eine Kompetenzregelung haben. Diese findet sich im Grundsatz in Artikel 169 der Bundesverfassung. Sie legt fest, dass die Bundesversammlung die Oberaufsicht gegenüber Bundesrat und Bundesverwaltung hat. Damit ist gesagt, und in nachrangigen Gesetzen ist es auch so geregelt, dass der Bundesrat die direkte Aufsicht über die Bundesverwaltung hat. Das ist der Grundsatz. An diesem Grundsatz orientiert sich die Oberaufsicht des Parlamentes auch.

Diese Oberaufsichtskompetenz wird eigentlich in Bezug auf drei Elemente durchbrochen: erstens in Bezug auf die PUK, zweitens in Bezug auf die Kompetenzen der GPDel und drittens in Bezug auf die Kompetenzen der FinDel. Es ist im Grundsatz so angelegt, dass man über diese Instrumente die Möglichkeit hat, das Prinzip der Oberaufsicht zu durchbrechen und eine direkte Aufsicht vorzunehmen. Um dieses Grundprinzip "Oberaufsicht/Aufsicht" nicht einfach so durchbrechen zu können, hat der Gesetzgeber, also die Bundesversammlung, die Hürden auch entsprechend hoch gesetzt. Er hat nämlich festgelegt, dass es eine PUK braucht, die durch die Bundesversammlung oder, in ausgewählten Bereichen, durch die GPDel und die FinDel eingesetzt werden muss, wenn das Parlament diesen Grundsatz durchbrechen möchte.

Dort besteht aber die Hürde, dass es sich um einen sehr kleinen, ausgewählten Kreis von Parlamentarierinnen und Parlamentariern handelt, die fest in diese Funktionen gewählt sind. Sie sind mit den entsprechenden Rechten ausgestattet, aber natürlich auch mit den Pflichten zur entsprechenden Geheimhaltung. Das ist, so hat es der Mehrheitssprecher gesagt, ein komplizierter Weg. Dieser komplizierte Weg ist richtigerweise aber eben gerade das Prinzip bei der Durchbrechung dieses Grundsatzes. Wir sprechen ja bei den weitergehenden Informationsrechten auch über tatsächlich einschneidende Möglichkeiten, nämlich über die Möglichkeit, Protokolle der Bundesratssitzungen zu verlangen; über die Möglichkeit, Unterlagen, die im Interesse des Staatsschutzes oder der Nachrichtendienste als geheim klassifiziert sind, zu verlangen; und über die Möglichkeit, Personen als Zeuginnen oder Zeugen einzuvernehmen und sie sogar vorführen zu lassen - hier hat man sogar eine polizeiliche Kompetenz, die man ausüben kann. Es sind also nicht einfach weitergehende Informationsrechte, es sind sehr weitgehende Rechte.

Der Sprecher der Minderheit hat es gesagt: Die Möglichkeit, gemeinsame Subkommissionen einzusetzen, besteht bereits jetzt gemäss Artikel 45 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. Es geht also bei der Debatte heute nur um die Ausstattung einer solchen Subkommission mit diesen weitergehenden Informationsrechten oder eben um die weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten, mit denen die Subkommission ausgestattet werden kann. In dieser Hinsicht, glaube ich, täten wir nicht gut daran, wenn wir hier dieses Grundprinzip "Oberaufsicht durch das Parlament, direkte Aufsicht durch den Bundesrat" mit einer relativ einfachen Möglichkeit durchbrechen würden. Das würde dazu führen, dass die direkte Aufsichtstätigkeit des Parlamentes überhandnehmen würde.

Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung aus meiner Erfahrung in der GPK: Der Wille der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, möglichst überall ein wenig reinzuschauen, ist relativ gross. Gerade aus diesem Grund hat der Gesetz- und Verfassunggeber das Prinzip "Oberaufsicht/Aufsicht" so festgelegt, wie wir es heute haben, mit der Möglichkeit, es zu durchbrechen, aber bei der Durchbrechungsmöglichkeit bestehen hohe Hürden. Dabei soll es bleiben.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Minderheit.