Fässler Daniel · Ständerat · 2022-06-09
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09
Wortprotokoll
Als das Raumplanungsgesetz im Jahr 1980 in Kraft trat, hatte die Schweiz 6,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Heute sind es über 8,7 Millionen oder 38 Prozent mehr. 1980 waren in der Schweiz 2,2 Millionen Personenwagen eingelöst, 2021 waren es 4,7 Millionen, d. h. mehr als doppelt so viele. Diese zwei statistischen Daten zeigen: Die Schweiz hat sich seit dem Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes vor gut vierzig Jahren stark verändert. Die Bevölkerung wächst unaufhaltsam, die Mobilität ebenso. Dass diese Entwicklung mit Auswirkungen auf Raum und Umwelt verbunden ist, sehen wir jeweils alle, wenn wir nur schon von unseren Wohnorten nach Bern reisen. Die Statistik widerspiegelt die dabei gewonnenen Eindrücke.
Es lohnt sich allerdings, die Sache etwas genauer anzuschauen. Ich ärgere mich jedenfalls persönlich, wenn die Zersiedelung gewisser Regionen der Schweiz als Folge einer [PAGE 453] ungenügenden Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet dargestellt wird oder wenn die Landwirtschaft an den Pranger gestellt wird, jene Branche also, die, wie es der Name sagt, in die Landwirtschaftszone gehört. Ich ärgere mich persönlich, wenn behauptet wird, der Kulturlandverlust sei auf das nicht landwirtschaftliche Wohnen ausserhalb des Baugebiets zurückzuführen. Wir sollten die Diskussion zur Vorlage anhand von Fakten führen. Ich zähle Ihnen diese gerne auf:
1.[NB]Seit der ersten Arealstatistik für die Jahre 1979 bis 1985 gingen rund 140[NB]000 Hektaren Landwirtschaftsfläche verloren. 54 Prozent davon, also gut die Hälfte, wurden zu Siedlungsflächen. 46 Prozent, also knapp die Hälfte, wurden zu bestockten oder unproduktiven Flächen, d. h. zu Wald oder zu Flächen mit einer Strauchvegetation. Von den rund 75[NB]000 Hektaren Landwirtschaftsfläche, die in den letzten vierzig Jahren zu Siedlungsflächen wurden, liegen rund zwei Drittel heute innerhalb der Bauzone. Das heisst, sie wurden eingezont. Im Umkehrschluss heisst das: Nur knapp 18 Prozent des Kulturlandverlustes sind auf neue Siedlungsflächen ausserhalb der heutigen Bauzone zurückzuführen.
2.[NB]Als Siedlungsflächen gelten nicht nur Gebäude, sondern auch der Umschwung dieser Gebäude, vor allem aber auch Verkehrsflächen. Auch besondere Siedlungsflächen, wie z.[NB]B. Zonen für Deponien und für den Materialabbau, oder Flächen mit Sport-, Erholungs- und Grünanlagen, zu denen z.[NB]B. auch Golfplätze gehören, gelten als Siedlungsflächen. Ein grosser Teil dieser zusätzlichen Siedlungsflächen ausserhalb der Bauzonen entfällt auf Verkehrsflächen. Denken Sie z.[NB]B. an den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, denken Sie an neue oder ausgebaute Strassen, denken Sie an Rad- und Gehwege. Das sind riesige Flächen an Landwirtschaftsland, das in Anspruch genommen wird. Es überrascht jedenfalls nicht, dass heute 64[NB]000 Hektaren ausserhalb der Bauzonen auf Verkehrsflächen entfallen. Das ist mehr als die Hälfte der Siedlungsflächen ausserhalb des Baugebietes.
Betrachtet man die Gebäudeflächen, stellt man fest, dass das Wachstum zum allergrössten Teil auf zusätzliche oder grössere landwirtschaftliche Gebäude zurückzuführen ist, also auf zonenkonforme Bauten. Rund 2400 Hektaren wurden in den letzten vierzig Jahren für neue landwirtschaftliche Bauten beansprucht. Dies entspricht einem jährlichen Wachstum von 1,3 Prozent. Das hat mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft zu tun. Eine tierfreundlichere Tierhaltung braucht mehr Platz. Denken Sie z. B. an den Wechsel von einem traditionellen Anbindestall zu einem Laufstall. Da die Betriebe immer grösser werden, mehr Fläche im Betrieb konzentriert haben und zudem stärker mechanisiert sind, sind zunehmend grössere Maschinen und Geräte im Einsatz, die wiederum grössere Ökonomiebauten zur Folge haben.
Nun komme ich zum Kern meiner statistischen Feststellungen. Die immer wieder zu hörende Behauptung, das Problem seien die ausserhalb der Bauzonen erstellten oder umgenutzten Wohnbauten, ist nicht korrekt. Denn wenn das sogenannte Wohnareal, die Gebäudeflächen für das nicht landwirtschaftliche Wohnen, gewachsen ist, ist dies auf einen statistischen Effekt zurückzuführen. Die Flächen von Wohnbauten, die aufgrund des Strukturwandels von der Landwirtschaft nicht mehr benötigt und zu nicht landwirtschaftlichen Wohnbauten umgenutzt werden, werden statistisch dem Wohnareal zugeschlagen. Das ergibt eine statistische Verfälschung. In den letzten vierzig Jahren betraf dies 280 Hektaren, was einem jährlichen Wachstum von 0,9 Prozent entspricht. Dabei gilt es zu beachten, dass nur ein Viertel dieses zusätzlichen Wohnareals effektiv auf Gebäudeflächen entfällt. Der weitaus grössere Teil entfällt auf den Gebäudeumschwung, d. h. auf Gärten, auf andere Grünflächen, auf Vorplätze, Zufahrtsstrassen, Zufahrtswege. Dies alles ist nicht illegal, sondern im Rahmen der geltenden Rechtsordnung.
Warum sage ich Ihnen all das hier beim Eintreten? Wir müssen bei der Diskussion über das Gebiet ausserhalb der Bauzone den Tatsachen schon in die Augen schauen. Was uns an der Zersiedelung in der Schweiz stört, ist das, was wir 2012 mit der RPG 1 angegangen sind, nämlich das ungebremste Wachsen des Baugebietes und der damit verbundene Kulturlandverlust. Was wir aber höchstens zur Kenntnis nehmen, ist die Tatsache, dass die Hälfte des Verlustes an Landwirtschaftsflächen auf Verwaldung und Verbuschung zurückzuführen ist. Was wir als unabänderlich betrachten und hinnehmen, ist die enorme Bodenbeanspruchung für Verkehrsflächen. Und was es zu akzeptieren gilt, ist in Gottes Namen, dass die Landwirtschaft mehr und grössere Bauten benötigt, auch wenn grundsätzlich gerade die grossen neuen landwirtschaftlichen Bauten für das Auge störend sind. Aber es ist eine Tatsache: Die Landwirtschaft gehört in die Landwirtschaftszone.
Nur ein kleines Problem ist, wenn überhaupt, das nicht landwirtschaftliche Wohnen ausserhalb des Baugebiets. Das sage ich Ihnen vor allem auch als Standesvertreter des Kantons Appenzell Innerrhoden, der diverse Statistiken zum Bauen ausserhalb der Bauzone anführt. In meinem Kanton wohnen noch heute 28 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner ausserhalb des Baugebiets. 18 Prozent der Beschäftigten arbeiten ausserhalb der Bauzonen, und 42 Prozent der Gebäudeflächen liegen ausserhalb der Bauzonen.
Die Erklärung für diese statistischen Daten liegt nicht in einer laschen Anwendung des Raumplanungsrechts, sondern in der traditionellen Siedlungsstruktur. Man wohnte ursprünglich nicht in Dörfern, sondern auf seinem eigenen Kulturland. Arbeiten und Wohnen gehörten zusammen. Das ist keine Spezialität Innerrhodens, sondern die traditionelle Siedlungsstruktur in weiten Teilen der nördlichen Voralpen zwischen Bodensee und Genfersee. Dazu gehören Innerschweizer Kantone, aber auch grössere Kantone wie Bern, Luzern, Freiburg und St. Gallen. Diese Kulturlandschaft, das sage ich Ihnen jetzt wirklich von Herzen, ist unser Stolz. Entsprechend sorgfältig gehen wir damit um. Dass die Stiftung Landschaftsschutz das Innerrhoder Streusiedlungsgebiet im Jahr 2015 als Landschaft des Jahres mit dem Landschaftspreis ausgezeichnet hat, ist daher kein Zufall.
Nur, das Bewahren geht immer mit einer Entwicklung einher. Denn die Menschen, die ausserhalb der Bauzonen wohnen und arbeiten, sind keine musealen Exponate. Auch sie wollen sich entwickeln, auch sie haben ihre Ansprüche an ein zeitgemässes Wohnen.
Vor diesem Hintergrund trete ich mit zwei Zielen auf diese Vorlage ein:
1.[NB]Das vom Bundesrat gesetzte Ziel, den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen einen grösseren Gestaltungsspielraum einzuräumen, muss umgesetzt werden. Denn die Ausgangslagen und die Bedürfnisse sind aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und Bautraditionen nun einmal nicht gesamtschweizerisch gleich.
2.[NB]Die während der Kommissionsberatungen eingereichte Landschafts-Initiative ist ein Frontalangriff auf ländlich geprägte Regionen der Schweiz und dezidiert abzulehnen. Die Zweitwohnungs-Initiative hat jedoch gezeigt, dass auch solche Initiativen nicht chancenlos sind. Ich bin daher bereit, das Grundanliegen der Initianten aufzunehmen, sofern sich die neue Bundesregulierung in Grenzen hält. Denn vergessen wir nicht, dass die Bundesverfassung in Artikel 75 dem Bund nur die Kompetenz gibt, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Darüber hinaus ist die Raumplanung Sache der Kantone. Es ist Aufgabe und Kompetenz der Kantone, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und für eine geordnete Besiedlung des Landes zu sorgen. Gerade als Standesvertreter sind wir gehalten, dieser verfassungsmässigen Kompetenzordnung Rechnung zu tragen.
Die Kommission hat diese Grundsätze weitgehend beachtet. Die Vorlage, die wir heute beraten, ist entschlackt, berücksichtigt Anliegen der Landschafts-Initiative und versucht, den Gestaltungsspielraum teilweise zu vergrössern. Die Differenzen sind nicht riesig, jedenfalls nicht so gross, wie es diverse Zuschriften vermuten lassen, die wir in den letzten Tagen erhalten haben.
In diesem Sinn bin ich für Eintreten und ersuche Sie, in der Detailberatung der RPG 2 allen Minderheiten zu folgen.