Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-12-11
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Diese Bestimmung steht im Zusammenhang mit der jüngsten Entwicklung im Lebensmittelbereich; dort hatten wir ja Probleme wie BSE oder Hormonfleisch. Diese Fälle haben gezeigt, dass die Produktesicherheit für das Vertrauen der Konsumenten in die Nahrungsmittel zentral ist.
Einerseits ist die Sicherung qualitativ hoch stehender Nahrungsmittel eine zentrale staatliche Aufgabe, andererseits ist ein hoher qualitativer Standard der im Inland hergestellten Nahrungsmittel ein wichtiger wirtschaftlicher Vorteil für unsere Landwirtschaft. Der Begriff Produktesicherheit ist hier in einem weiten Sinn zu verstehen. Er umfasst die ganze Produktionskette von der Rohstoffproduktion bis zum Endkonsum.
Der Grundsatz wird in Artikel 11, bei den Massnahmen für die Qualitätssicherung, konkretisiert, und es wird auch ein Bezug zu den Artikeln 14 und 16, zur Kennzeichnung, geschaffen.
Die Gesetzesänderung gab in der Kommission zu keinen Diskussionen Anlass. Aber für die Auslegung ist die Bemerkung, die ich gemacht habe, von Bedeutung.