Lexipedia

Hegglin Peter · Ständerat · 2022-06-09

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09

Wortprotokoll

Ich habe mit meinem Antrag zu Absatz 1 ein Anliegen aufgenommen, das in der Kommission besprochen wurde, wie ich gehört habe. Es ist aber ein Anliegen, das keine Mehrheit fand und für das auch kein Minderheitsantrag eingereicht wurde. Zudem wurde das Anliegen mit der Motion Müller Leo 15.3997, "Landwirtschaftliche Tierhalter müssen beim Stall wohnen dürfen", schon im Jahr 2015 einmal vorgebracht.

Sie gehen sicher mit mir einig, dass Tierhalter verpflichtet sind, für das Tierwohl zu sorgen und das Möglichste zu tun, damit es ihren Tieren wohl ist. Ich meine, das gilt sowohl für Heim- wie auch für Nutztiere. Sie müssen mehrmals täglich dafür sorgen, dass die Tiere Futter haben, sie müssen ihnen Wasser geben, ihre Gesundheit prüfen, versuchen, Unfälle und die Gefahr einer Dritteinwirkung - zunehmend auch die Einwirkung von Grossraubtieren - zu verhindern. Sie müssen ihre Tiere Tag und Nacht pflegen, wenn sie krank sind. Tiere brauchen demzufolge Nähe zum Menschen. Das gilt in meinen Augen für Heim- wie auch für Nutztiere, für Nutztiere sogar besonders.

Das ist jedoch seit einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2007 nicht mehr vollumfänglich möglich. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid zum Beispiel zwischen Milchkühen und Mutterkühen oder auch zwischen Muttersauen und Mastsauen differenziert. Nur die Haltung von Milchkühen und Muttersauen qualifiziert für die Bewilligung einer Wohnbaute in der Landwirtschaftszone, und dies auch nur dann, wenn die nächste Bauzone weit entfernt und schwer erreichbar ist. Weshalb gilt diese Einschränkung? Weshalb gilt diese Einschränkung nicht für Milchkühe? Was ist der Unterschied, [PAGE 474] wenn eine Mutterkuh und eine Milchkuh krank sind, wenn eine Mutterkuh und eine Milchkuh kalben? Beide Tiere brauchen in dieser Situation eine gute Betreuung.

Das Bundesgericht schrieb - und das ist seither auch die Praxis -, dass Mutterkühe oder Mastsauen auch elektronisch oder mit anderen Hilfsmitteln überwacht werden können und dass deshalb keine Wohnmöglichkeit auf einem Landwirtschaftsbetrieb notwendig sei. Ich bestreite, dass eine Überwachung von kranken Tieren nur mittels elektronischer Geräte möglich und sinnvoll ist. Das menschliche Auge und die Nähe zu den Tieren ermöglichen sicher eine viel bessere Betreuung.

Führt jetzt mein Antrag zu einer Zersiedelung der Landschaft? Unterläuft mein Antrag das Stabilisierungsziel? Ich meine: Nein, das tut er ganz sicher nicht. Die Problematik, die ich erwähnt habe, kommt auch fast nur bei einer Aussiedlung eines Landwirtschaftsbetriebs zum Vorschein, und das machen ja bekanntlich wenige pro Jahr. Stellen wir uns einen Landwirt im Dorf oder in städtischer Umgebung vor; dieser siedelt aus - das macht man meist freiwillig, oft wird man aber auch gedrängt. Ein Landwirt, der diesen Schritt wagt, entlastet die dörfliche Umgebung von Geruchs- und Lärmimmissionen. Er erlaubt auch eine innere Verdichtung im Dorf oder in der städtischen Umgebung. Er entlastet also das Dorf von Immissionen. Wenn er aussiedelt und einen Hof, einen Stall und eben eine Wohnbaute, ein Wohnhaus, errichten möchte, bekommt er die Bewilligung für das Wohnhaus nur, wenn er Milchkühe und Muttersauen hat.

Für mich ist das eine ungerechte Behandlung, eine Einschränkung, die nicht angebracht ist. Ich möchte mit diesem Einzelantrag Betrieben die Möglichkeit geben - es betrifft vor allem die Besitzer von Betrieben, die aussiedeln und einen neuen Hof bauen -, eine Bewilligung für eine Wohnbaute zu erhalten, wenn sie langfristig gesichert sind und Vollerwerbsbetriebe darstellen.

Ich bitte Sie, meinem diesbezüglichen Antrag zuzustimmen.